Titel: | Die Heiz- und Ventilationsanlagen in den Staatslehranstalten des Königreiches Sachsen. |
Fundstelle: | Band 251, Jahrgang 1884, S. 494 |
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Die Heiz- und Ventilationsanlagen in den
Staatslehranstalten des Königreiches Sachsen.
Untersuchung von Heiz- und Ventilationsanlagen.
Wie im Archiv für Hygiene, 1883 S.
305 mitgetheilt wird, wurden Anfangs des J. 1881 auf Anordnung der
sächsischen Regierung für 40 Lehranstalten (vgl. Darmstadt 1881 241 41) Erörterungen und Beobachtungen angestellt, deren
Ergebnisse hier kurz zusammengestellt sind. Es betrugen die Kosten im Mittel für die Heiz- und Ventilationseinrichtungen auf je 100cbm beheizten Raum berechnet:
Einrichtungskosten
Heizaufwandfür Tag
Bei
der
Sulzer'schen Dampfwasserluftheizung
642,16 M
0,15 M.
„
„
Heiſswasserheizung
346,89
0,17
„
„
Kelling'schen Luftheizung
270,97
0,16
„
„
gewöhnlichen Ofenheizung
85,90
0,22
Hierbei ist von den Anstalten mit gemischten Heizsystemen,
sowie von der eine Ausnahme bildenden Heizanlage des Polytechnikums in Dresden
abgesehen.
Ferner ergaben sich für die Wirksamkeit der Heiz- und
Ventilationsanlagen in hygienischer Beziehung folgende mittlere Resultate bezüglich
der beheizten Räume:
Temperatur
Kohlensäuregthalt
Relative Feuchtigkeit
der Zimmerluft
Morgens
Mittags
Morgens
Mittags
Morgens
Mittags
Bei der Luftheizung
17,8°
19,0°
0,087 %
0,184 %
49,4 %
51,8 %
Bei der Heiſswasser- heizung
17,5
20,0
0,098
0,233
40,1
47,1
Bei der gewöhnlichen Ofenheizung
14,9
18,5
0,108
0,264
52,7
57,9
Diese Beobachtungen wurden Morgens kurz vor Beginn und Mittags
kurz vor Schluſs des Unterrichtes vorgenommen.
Die Beurtheilung der Güte der einzelnen Anlagen erfolgt
im vorliegenden Berichte auf Grund folgender Normalzahlen: Die Temperatur soll
Morgens wie Mittags nicht unter 17,5° und nicht über 20° betragen; der
Kohlensäuregehalt der Luft soll bei Beginn des Unterrichtes etwa 8 und am Schlüsse
desselben etwa 20 auf 10000 Th. Luft ergeben; als zulässiges Mindestmaſs der relativen Feuchtigkeit der
Zimmerluft sollen 50 Proc. gelten. Es ist noch zu bemerken, daſs bei den mit
Heiſswasserheizung und gewöhnlicher Ofenheizung versehenen Anstalten nur in wenigen
Fällen eine genügende Lüftungseinrichtung angeordnet ist und vielfach eine
Lufterneuerung nur durch zeitweises Oeffnen von Fenstern oder Jalousieklappen an den
Thüren erreicht wird. Im Allgemeinen ergab sich bei den mitgetheilten
Untersuchungen, welche im Winter 1881/82 mit nahezu gleichen Resultaten wiederholt
wurden, daſs jedes der drei in den untersuchten Staatslehranstalten vertretenen
Heizsysteme den hygienischen Anforderungen zu entsprechen vermag, da sich bei jedem
Systeme Anstalten fanden, welche in allen Beziehungen den gestellten
Normalbedingungen entsprachen, so bei der Luftheizung das Polytechnikum zu Dresden,
bei der Heiſswasserheizung das neue Gebäude des Schullehrerseminars zu Grimma und
bei der Ofenheizung die Seminare zu Waldenburg und Callnberg.