Titel: | Ueber die Herstellung von Leder. |
Fundstelle: | Band 247, Jahrgang 1883, S. 451 |
Download: | XML |
Ueber die Herstellung von Leder.
Patentklasse 28. Mit Abbildungen auf Tafel 36.
Ueber die Herstellung von Leder.
Zum Entkalken und Beizen der Häute und Felle werden nach
R. A.
Wirbel und Comp. in Haynau (D. R. P. Nr. 16871 vom 8. Juni 1881) Zucker, Stärke oder
Dextrin enthaltende Stoffe unter Zusatz von kohlensaurem Calcium in
Milchsäuregährung, dann in Buttersäuregährung versetzt. Das erhaltene buttersaure
Calcium wird in buttersaures Alkali und dieses unter Zusatz von phosphorsauren
Alkalien in Doppelverbindungen übergeführt, welche statt Hundemist u. dgl. zum
Entkalken und Beizen verwendet werden sollen.
Zur Herstellung von Transparentleder für Treibriemen und
Nähschnüren wird nach Starck und Comp. in
Mainz (D. R. P. Nr. 16771 vom 20.
April 1881) die gereinigte Blöſse wiederholt mit einer Mischung von 100
Th. Glycerin, 0,2 Th. Salicylsäure, 0,2 Th. Pikrinsäure und 2,5 Th. Borax
bestrichen, fast getrocknet, im Dunkeln mit einer Lösung von doppelt-chromsaurem
Kalium getränkt, dann völlig getrocknet und beiderseits mit Schellackfirniſs
bestrichen.
Bei dem Gerbapparate von Michel, Kollen und
Hertzog in Reims (* D. R. P. Nr. 17768 vom 22. Juni 1881) enthält die mit
Latten versehene Gerbetrommel eine durchlochte Scheidewand P (Fig. 2 Taf.
36). Durch den hohlen Zapfen sind nach abwärts gebogene Rohre a und b nebst Thermometer
eingeführt. Während der Gerbung wird nun von der Pumpe B die durch Rohr a angesaugte Gerbbrühe durch
Rohr d und Röhrenkühler c
auf das Sieb s des mit dem Thermometer t versehenen Behälters E
gehoben, um durch Rohr b wieder in den Gerbapparat
zurückzuflieſsen. Nach Beendigung der Gerbung läſst man die Brühe aus dem Behälter
E durch das Rohr l und
das mit Kies und einem als Klärungsmittel dienenden Gemisch von Kohle und basisch
salpetersaurem Wismuth gefüllte Filter J in den
Behälter K laufen, aus welchem sie durch Rohr n und Pumpe B wieder zum
Gerbapparat zurückgeschafft werden kann.
Bei dem Schnellgerbverfahren von J. Th.
Monneins in Gironde (D. R. P. Nr. 17829 vom 22. Juni 1881) soll Weinsäure oder Weinstein den
Gerbmitteln – wie Eichenlohe, Catechu u. dgl. – zugesetzt werden.
W. Eitner (Gerber, 1882 S.
39) hält einen Zusatz von Weinsäure zur Gerbebrühe für deutsche Gerbereien unter
Beibehaltung der sonst üblichen Methode für fehlerhaft. In französischen Gerbereien
ist der Zusatz einer organischen Säure – entweder Weinsäure, Oxalsäure, Milchsäure
oder Essigsäure – nur deshalb oft vortheilhaft, weil man in Frankreich die
Grubengerbung viel süſser führt als in Deutschland.
Zur Metallgerbung wird von W. Jungschläger
sen. in Kirchen a. d. Sieg (D. R. P. Nr. 16306 vom 13. Februar 1881) die rohe Haut in
eine Wasserglaslösung von 4° B. gelegt, bis sich die Haare entfernen lassen. Die
enthaarte Haut kommt in eine Lösung von 2 Th. Alaun, 0,6 Th. Kochsalz, 0,6 Th.
Kupfervitriol und 0,2 Th. Zinkvitriol in 100 Th. Wasser. Während 5 Tage bringt man
die Haut in immer concentrirtere Lösungen und läſst sie endlich in der
concentrirtesten, aus 10 Th. Alaun, 3 Th. Kochsalz, 3 Th. Kupfervitriol und 1 Th.
Zinkvitriol in 100 Th. Wasser 8 Tage liegen. Darauf wird die Haut bei 20 bis 30°
getrocknet und dann bei 35 bis 42° mit Talg, Stearin u. dgl. getränkt. Die
eingefettete Haut wird in eine mit Soda versetzte Seifenlösung gebracht, um die
Metallsalze zu fixiren und die Fette zu verseifen. Dann werden die Häute wie
lohgares Leder zugerichtet.
Zur Herstellung von künstlichem Leder löst H. S.
Chase in Boston (* D. R. P. Nr. 17 722 vom 31. August 1881) in einem mit
Rührer versehenen Bottich Guttapercha in Naphta auf und knetet dann Zinkweiſs oder
andere Mineralfarben hinein. Die so erhaltene Masse wird auf eine Unterlage von
Webstoff oder Papier aufgetragen. Zu diesem Zweck wird der Stoff von der Trommel A (Fig. 3 Taf.
36) über Rollen a geführt, während aus dem Behälter e die Ueberzugsmasse zuflieſst und durch
Abstreichmesser c entsprechend ausgebreitet wird. Der
Stoff geht dann über Heizröhren n und Trommel E und wird auf die Trommel F aufgewickelt.
Zur Herstellung von künstlichem Leder verarbeitet M. S.
Hurwitz in Berlin (D. R. P. Nr. 17677 vom 7. August 1881) vorher gefärbte
pflanzliche oder thierische Stoffe zu filzartigen Tafeln oder Rollen und tränkt sie mit einer Mischung
aus 18k Leinsaat, 6k Ochsenblut, 5k Glycerin und 100k Fluſswasser, welche bis zur Syrupdicke
eingedampft und durch Filtriren oder Sieben vom Bodensatz befreit ist. Die
getrockneten Tafeln erhalten durch Pressen zwischen sogen. Preſsspänen eine dem
Leder ähnliche Fläche. Man bestreicht sie mit einem Gemisch aus gekochtem Leinöl und
Sepiaknochen, dann mit erwärmtem Terpentinöl, um sie wasserdicht zu machen.
Zur Herstellung von Kunstleder werden nach E.
Pollak in Wien (D. R. P. Nr. 18662 vom 15. November 1881) ungefettete Lederabfälle in
einem dünnen Stärkekleister, der mit etwas Gummi arabicum und etwa 1 Proc. Alaun
versetzt ist, geweicht, dann mit dickem Kleister einzeln bestrichen, in viereckigen
Formen über einander gelegt und durch Hämmern zu Platten geklopft. Die Platten
werden in eine Lösung von Natronseife gelegt und, nachdem sie durchfeuchtet, in
einer hydraulischen Presse verdichtet und getrocknet. Gefettete Abfälle legt man in
eine Wasserglaslösung, dann in eine Zinksulfatlösung, preſst, bestreicht mit
Kleister und hämmert zu Platten.
Um Kalbfelle als Ersatzmittel
für Seehunds- und Astrachanfelle benutzen zu können, werden sie nach P. Bernard (Oesterreichisches Patent vom 7. Oktober
1881) 2 Tage lang in ein 60° warmes Bad gelegt aus 100l Wasser, 6k Salz, 6k Alaun und 1k
Vitriolöl, dann 4 Stunden in ein Bad aus 100l
Wasser, 2k gelöschtem Kalk, 2k Salz, 2k Alaun
und 2k Schwefelsäure, schlieſslich in ein Färbebad
aus 100l Wasser, 3k Campecheholzextract, 6k
Gelbholzextract, 6k Kupfervitriol, 6k Eisenvitriol, 7k Grünspan, 6k Vitriol, 2k Eisenlösung und 2k Arsenik. – Es bedarf wohl kaum des Hinweises, daſs sich in diesen Bädern
einige Stoffe in ihren Wirkungen völlig aufheben.
Bei der in Fig. 1 Taf.
36 angedeuteten Lederschleifmaschine von Ch. Metzger
und Comp. in Homburg v. d. Höhe (*
D. R. P. Nr. 20594 vom 14. März 1882) ist unmittelbar
unter der mit Schmirgelleinen überzogenen Schleiftrommel T auf der Achse B der Schemel S angebracht, welcher auf der Achse drehbar ist und,
nachdem die eine oder die andere Seite unter die Trommel gebracht ist, festgestellt
werden kann. Auf der einen Seite dieses Schemels ist auf einer Holzunterlage eine
Platte a aus weichem porösen Gummi befestigt, während
auf der anderen Seite auf gleicher Unterlage eine Gummiplatte b aus härterem, weniger dem Druck nachgebenden
Kautschuk angebracht ist. Will man leichteres bezieh. dünneres Leder schleifen, so
wird die Schemelseite mit der weichen Gummiplatte, bei stärkeren Sorten Leder die
andere Schemelseite benutzt.