Titel: | Ueber Bestimmung der Phosphorsäure in Düngemitteln. |
Fundstelle: | Band 247, Jahrgang 1883, S. 125 |
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Ueber Bestimmung der Phosphorsäure in Düngemitteln.
(Fortsetzung und Schluſs des Berichtes S. 85 d.
Bd.)
Ueber Bestimmung der Phosphorsäure in Düngemitteln.
Ueber die Anwendung von Citronensäurelösung in der
Phosphatanalyse haben A. v. Ollech und B.
Tollens, wie in den Landwirthschaftlichen Versuchsstationen, 1882 Bd. 27 S.
341 berichtet wird, weitere Versuche angestellt (vgl. 1881 241 227). 1g Phosphat
wurde mit 400cc einer ¼ procentigen
Citronensäurelösung 1 Stunde lang bei gewöhnlicher Temperatur behandelt, mit Wasser
auf 500cc aufgefüllt, filtrirt und in 100cc die Phosphorsäure bestimmt. Curaçaophosphat gab
auf diese Weise je nach dem Grade der Feinheit folgende Procent Phosphorsäure
ab:
a)
Körner
von
0,5
bis
1mm
6,89
b)
„
„
0,25
bis
0,5
7,19
c)
„
„
unter 0,25
11,02
d)
Die letzteren im Agatmörser noch höchstfein zerrieben
11,68.
Es wurden nun je 5g
Curaçaophosphat (I), Nassauer Phosphat oder Staffelit (II), Spanischer Phosphorit
(III) und Koprolith (IV) in gleicher Weise mit einer 1 ¼ procentigen
Citronensäurelösung behandelt; es lösten sich je nach der Korngröſse Procent
Phosphorsäure:
I
II
III
IV
a)
4,06
1,82
0,43
2,70
b)
6,25
2,96
2,14
5,73
c)
7,90
4,38
–
5,39
d)
8,05
4,49
–
–
Vergleichende Versuche ergaben, daſs, wenn ein Unterschied in
den Resultaten der direkten Fällung der Citronensäure haltenden Lösung und der nach
vorheriger Zerstörung des Organischen durch Glühen mit Kalk gewonnenen überhaupt
besteht, er sehr gering ist (höchstens 0,1 Proc. P2O5), so daſs, wenn man sich darüber
einigt, die einfache direkte Fällung des Citronensäureauszuges mit Molybdän
anwendbar ist.
Zur Unterscheidung von Nassauer Phosphat und präcipitirtem Phosphat u. dgl. ist die
Citronensäure nicht brauchbar. Andererseits scheinen die Resultate dieser Versuche
viel mehr mit der thatsächlich beobachteten Wirkung der Phosphate im Acker
übereinzustimmen als die Resultate der Anwendung des citronensauren Ammons; das
notorisch vortrefflich wirkende gedämpfte Knochenmehl
z.B. gibt mit Citrat analysirt nur 1,7 Proc. P2O5, mit Citronensäure dagegen 15 Proc. P2O5, also erhebliche
Mengen ab; phosphorsaures Ammonium-Magnesium, dessen
Wirksamkeit ebenfalls anerkannt ist, gibt an Citrat nur wenig ab, löst sich dagegen
in Citronensäure. Die natürlichen Phosphate, wie Mejillones- und Bakerphosphat haben
an die Citronensäure einen groſsen Theil ihrer Phosphorsäure abgegeben und in der
That bricht sich nach den Resultaten älterer und neuerer Versuche mehr und mehr die
Ueberzeugung Bahn, daſs schon ihre Anwendung in rohem, fein vertheiltem Zustande
wenigstens in manchen Fällen groſsen Nutzen schafft, indem ein Theil der
Phosphorsäure den Wurzeln der Pflanzen schon im ersten Jahre auch ohne
Aufschlieſsung erreichbar ist.
Auf der zur Vereinbarung über die Bestimmung der
Phosphorsäure in ihren verschiedenen Formen nach Halle berufenen
Versammlung wurden nach derselben Quelle S. 405 folgende Methoden angenommen.
Trockene Proben von künstlichen Düngemitteln dürfen, namentlich wenn dieselben aus
verschiedenen Materialien hergestellt sind (z.B. ammoniakalische Superphosphate)
behufs besserer Zerkleinerung gesiebt werden, falls es ihrer groben Beschaffenheit
wegen wünschenswerth erscheint; jedoch muſs alsdann der gesammte, auf dem Sieb
verbliebene, gröbere Antheil so fein zerkleinert werden, daſs er durch die Maschen
des Siebes fällt und mit dem zuerst abgesiebten Antheile gleichmäſsig gemischt
werden kann. Bei feuchteren Düngemitteln, wo letzteres nicht erreicht werden kann,
ist das Sieben unstatthaft; es hat sich hier die Vorbereitung auf eine sorgfältige
Durchmischung in der Reibschale zu beschränken. Bei Ankunft der Proben ist das
Gewicht derselben zu bestimmen und die ganze Menge der Probe – nicht nur ein Theil,
wie jetzt vielfach üblich – vorzubereiten und aufzubewahren. Die Aufbewahrung der
Restproben soll in Gläsern mit dicht schlieſsenden Stöpseln womöglich in einem
kühlen Raum geschehen. Bei Uebersendung von Restproben ist entweder die ganze Menge
der letzteren dem controlirenden Chemiker zu übermitteln, oder es hat vor der
Theilung der Probe eine sorgfältige Durchmischung in einer groſsen Reibschale zu
geschehen. Bei Rohphosphaten und Knochenkohle soll zum Nachweis der Identität der
Wassergehalt bestimmt werden, und zwar sollen Rohphosphate bei 100°, die
Knochenkohlen bei 130° getrocknet werden. Bei Düngern, welche während des Trocknens
kohlensaures Ammoniak abgeben, ist dieses auſserdem zu bestimmen. Es ist dahin zu
wirken, daſs den untersuchenden Chemikern nur sorgfältig entnommene, in dicht
schlieſsende Gefäſse verpackte Durchschnittsmuster von wenigstens 500g Gewicht übersendet werden.
Zur Bestimmung der wasserlöslichen Phosphorsäure der
Superphosphate durch das Extractionsverfahren werden 20g des betreffenden Superphosphates, in einer Reibschale mit Wasser
angeschlämmt und mit dem Pistill leicht zerdrückt, in eine Literflasche gespült.
Hierauf wird sofort bis zur Marke aufgefüllt. Alle Superphosphate, ohne Ausnahme,
werden 2 Stunden unter häufigem Umschütteln bei Zimmertemperatur digerirt und sodann
abfiltrirt. Das Volumen des ungelöst gebliebenen Rückstandes bleibt bei der späteren
Berechnung unberücksichtigt.
Bei Superphospaten, deren Phosphorsäuregehalt nicht erheblich mehr als 20 Proc.
beträgt, werden 200cc Filtrat mit 50cc einer Lösung von essigsaurem Ammon (100g reines essigsaures Ammon und 100cc concentrirtem Essig auf 1l) behufs Abscheidung des phosphorsauren Eisens
und der phosphorsauren Thonerde versetzt. Der klar abgesetzte Niederschlag wird
abfiltrirt, 3 mal mit heiſsem Wasser ausgewaschen, geglüht, gewogen und zur Hälfte
als aus Phosphorsäure bestehend gerechnet. Bei Superphosphaten von erheblich mehr
als 20 Proc. löslicher Phosphorsäure werden 100cc
Filtrat nach dem Verdünnen mit 100cc destillirtem
Wasser mit 50cc essigsaurem Ammon versetzt und es
wird alsdann wie oben verfahren.
Die maſsanalytische Bestimmung der Phosphorsäure ist in
allen Superphosphaten zulässig, welche nicht mehr als 1 Proc. Phosphorsäure in
Verbindung mit Eisenoxyd oder Thonerde enthalten. Zur Titration wird eine aus reinem
salpetersaurem Uran bereitete Lösung verwendet. Zur Herstellung der
Normalconcentration (1cc = 0g,005 Phosphorsäure) löst man 1000g salpetersaures Uran in 28l,2 Wasser und versetzt zur Abstumpfung der
meistens vorhandenen kleinen Mengen von freier Salpetersäure mit 100g essigsaurem Ammon. Die Titerstellung dieser
Lösung erfolgt entweder gegen eine, wie oben angegeben, bereitete Lösung eines etwa
16 Proc. lösliche Phosphorsäure enthaltenden, vollkommen eisenfreien Superphosphates
oder gegen eine Lösung von 7g,5 Tricalciumphosphat
in einer entsprechenden Menge Schwefelsäure. Bei der Titerstellung der Uranlösung
sind dieselben Mischungsverhältnisse der Phosphorsäurelösung mit essigsaurem Ammon
einzuhalten wie bei der Untersuchung der Superphosphate. In jedem Falle wird der
Phosphorsäuregehalt der Titerflüssigkeit nach der Molybdänmethode festgestellt.
Zur Ausführung der Titration werden 50cc der vom
phosphorsauren Eisenniederschlage abfiltrirten, durch das Waschwasser des letzteren
nicht verdünnten Lösung des zu untersuchenden Superphosphates (darin 40cc ursprüngliche Lösung und 10cc essigsaure Ammonlösung) verwendet. Die
Endreaction wird nach jedesmaligem lebhaftem Aufkochen über der freien Flamme oder
Erwärmen im kochenden Wasserbade auf einer weiſsen Porzellanplatte entweder durch
fein geriebenes Blutlaugensalz, oder eine täglich frisch zu bereitende Lösung
desselben festgestellt.
Zur gewichtsanalytischen Bestimmung der Phosphorsäure
wird auſser dem bekannten Verfahren (vgl. Zeitschrift für
analytische Chemie, 1882 S. 239) nachfolgendes abgekürzte Verfahren von P. Wagner (Daselbst 1882 S. 353) zur Prüfung empfohlen:
25 bezieh. 50cc von Kieselsäure freier
Phosphatlösung, in welcher 0,1 bis 0g,2
Phosphorsäure enthalten seien, werden in ein Becherglas gebracht und mit so viel
concentrirter Ammonnitratlösung und mit so viel Molybdänlösung versetzt, daſs die
Gesammtflüssigkeit 15 Proc. Ammonnitrat enthält und auf 0g,1 Phosphorsäure nicht unter 50cc Molybdänlösung vorhanden sind (vgl. 1871 199 183). Der Inhalt des Becherglases wird im Wasserbade
auf etwa 80 bis 90° erhitzt, etwa 1 Stunde zur Seite gestellt, dann filtrirt und der
Niederschlag mit verdünnter Ammonnitratlösung ausgewaschen. Das Becherglas wird dann
unter den Trichter gestellt, das Filter mit einem Platindraht durchstochen, der
Niederschlag mit 2 ½ procentiger Ammoniakflüssigkeit unter reichlichem Nachwaschen
des Filterpapieres ins Becherglas gespült, durch Umrühren mit dem Glasstabe gelöst
und noch so viel 2 ½ procentige Ammoniakflüssigkeit zugefügt, daſs das
Flüssigkeitsvolumen etwa 75cc beträgt. Auf 0g,1 Phosphorsäure werden jetzt 10cc Magnesiamixtur unter beständigem Umrühren
eingetröpfelt und wird das Becherglas, mit einer Glasplatte bedeckt, 2 Stunden zur
Seite gestellt. Darauf wird der Niederschlag abfiltrirt, mit 2 ½ procentigem Ammoniak bis zum
Verschwinden der Chlorreaction ausgewaschen und getrocknet. Den Niederschlag bringt
man alsdann in einen Platintiegel, wirft auch das zusammengeknäulte Filter mit
hinein, erhitzt bei bedecktem Tiegel, bis das Filter verkohlt ist, glüht 10 Minuten
den schief gelegten Tiegel in der Flamme des Bunsen'schen Brenners, darauf noch 5 Minuten im Gebläse, läſst im Exsiccator
erkalten und wägt.
Zur Herstellung der erforderlichen Molybdänlösung werden 150g molybdänsaures Ammon mit Wasser zu 1l Flüssigkeit gelöst und in 1l Salpetersäure von 1,2 spec. Gew. gegossen. Die
concentrirte Ammonnitratlösung erhält man durch Lösen von 750g Ammoniumnitrat mit Wasser zu 1l Flüssigkeit und die verdünnte Ammonnitratlösung
zum Auswaschen durch Lösen von 150g Ammonnitrat
und 10cc Salpetersäure mit Wasser zu 1l Flüssigkeit. Zur Herstellung der Magnesiamixtur
werden 55g krystallisirtes Chlormagnesium und
70g Chlorammonium in 1l 2 ½ procentiger Ammoniakflüssigkeit gelöst.
Zur Bestimmung der citratlöslichen Phosphorsäure werden
5g unausgewaschenes Superphosphat unter
Zerdrücken in einer Reibschale mit 100cc
Petermann'scher Citratlösung in einen ¼-Literkolben
gespült, 1 Stunde bei 40° digerirt, dann bis zur Marke aufgefüllt, filtrirt und im
Filtrat die Phosphorsäure bestimmt (vgl. 1880 237
463).
Zur Bestimmung der unlöslichen Phosphorsäure im
Knochenmehl werden 5g Knochenmehl
verascht, die erhaltene Asche wird in Salzsäure oder Salpetersäure aufgelöst, die
Lösung in einer Porzellanschale auf dem Wasserbade bis zur Entfernung der
überschüssigen Säure eingedampft, mit einigen Cubikcentimeter Säure aufgenommen und
zu 500cc aufgefüllt. Von dieser Lösung werden
200cc mit 50cc essigsaurem Ammon versetzt und titrirt. Die Zerstörung der organischen
Substanz mittels Kaliumchlorat und Salzsäure oder Salpetersäure ist an Stelle des
Veraschens ebenfalls zulässig. Bei fermentirtem Knochenmehl ist dieses
Oxydationsverfahren unter allen Umständen anzuwenden.
Bei Fischguano, Fleischdünger und ähnlichen organischen
Stickstoff haltigen Düngemitteln hat die Zerstörung der organischen
Substanz entweder durch Oxydation mit Kaliumchlorat und Salzsäure oder
Salpetersäure, oder durch Schmelzen mit einem Gemisch von Soda und Salpeter oder
Soda und Kaliumchlorat, nicht aber durch Veraschen zu erfolgen. Bei der Oxydation
auf nassem Wege kann als Säure die Salzsäure angewendet werden, wenn beabsichtigt
wird, die Phosphorsäure durch Titration zu bestimmen; andernfalls hat man
Salpetersäure, bei schwer oxydirbaren Substanzen auch wohl unter Zusatz einer
kleinen Menge (10cc) Salzsäure zu wählen.
Wenn Rohphosphate organische Stoffe enthalten, sind
diese nicht durch Glühen, sondern entweder durch Oxydation auf nassem Wege, oder
durch Schmelzen mit einem oxydirenden Gemisch zu bestimmen. In letzterem Falle ist die
Kieselsäure vor der gewichtsanalytischen Bestimmung der Phosphorsäure sorgfältigst
abzuscheiden, was bei der Oxydation auf nassem Wege nur in Ausnahmefallen nothwendig
ist. Die Ausführung der Untersuchung auf Phosphorsäure erfolgt nach der
gewichtsanalytischen Methode.
Zur Bestimmung der Gesammtphosphorsäure in
Superphosphaten wird durch Oxydation mit Kaliumchlorat und Salpetersäure,
erforderlichen Falls unter Zusatz von etwas Salzsäure, die vorhandene organische
Substanz zerstört und die unlösliche Phosphorsäure gleichzeitig in Lösung gebracht.
Die Bestimmung der letzteren erfolgt auf gewichtsanalytischem Wege.
Bezüglich der Bestimmung der zurückgegangenen
Phosphorsäure findet Th. S. Gladding (American Chemical Journal, 1882 S. 123), daſs zwar die
Grenze zwischen der zurückgegangenen und der ursprünglich unlöslichen Phosphorsäure
bei Phosphorit und ähnlichen Phosphaten bestimmt werden kann, nicht aber bei leicht
löslichen Phosphaten. Jedes Lösungsmittel für zurückgegangene Phosphate wird auch
auf die unzersetzten Phosphate lösend wirken. Am wenigsten werden die
unaufgeschlossenen Phosphate durch eine ammoniakalische Ammoniumcitratlösung
angegriffen und ist dieselbe daher zur Untersuchung der zurückgegangenen Phosphate
zu empfehlen; nur muſs man die ammoniakalische Lösung in geschlossener Flasche 30
Minuten lang bei 65° auf das Phosphat einwirken lassen.