Titel: | Zur Verarbeitung von Gummi und ähnlichen Stoffen. |
Fundstelle: | Band 242, Jahrgang 1881, S. 25 |
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Zur Verarbeitung von Gummi und ähnlichen
Stoffen.
Patentklasse 39. Mit Abbildungen auf Tafel 3.
Zur Verarbeitung von Gummi und ähnlichen Stoffen.
Zum Schneiden und Vollenden von Zähnen an
Kämmen verwendet die New-York-Hamburger
Gummiwaaren-Compagnie in Hamburg (* D. R. P. Nr. 14401 vom 30. Juli 1880) die in Fig.
15 Taf. 3 dargestellte Maschine, deren Säge bezieh. Polirscheibe S mittels der Kegelräder z
in Umdrehung versetzt wird, während gleichzeitig der die Säge tragende Halter R eine hin und her schwingende Bewegung erhält. Zu
diesem Zwecke ist an der Achse P ein Seitenarm L befestigt, welcher durch ein Kugelgelenk mit der
Stange K verbunden ist, die ihrerseits durch eine
Kurbelvorrichtung J eine auf und ab gerichtete Bewegung
erhält. Durch diese Vorrichtung wird erreicht, daſs bei der Herstellung der
Zahnlücken im Kamm A durch die Kreissäge gleichzeitig
die Zähne auch abgerundet werden.
Im Zusatzpatent * Nr. 14698 vom 30. September 1880 ab wird eine Anordnung dieser
Maschine behandelt, bei welcher die Säge fest gelagert ist und nur rotirt, während
der Kamm in einem schwingenden Rahmen eingespannt ist.
Um zu verhindern, daſs beim Füllen von
Formen mit Hartgummiteig Luftblasen zwischen Form und Teig zurückbleiben,
füllt F.
Engel in Hamburg (D. R. P. Nr. 14419 vom 11. Januar 1881) die Form zunächst mit Leinöl und
preſst dann den Gummiteig ein, so daſs bei der Vulkanisation der geringe Theil des
zurückbleibenden Oeles von dem Gummi aufgenommen wird.
Um Kautschukballons herzustellen,
bildet E.
A. Lejeune in Paris (* D. R. P. Nr. 14569 vom 4. Januar 1881) mittels einer
Maschine zwei Halbhohlkugeln mit abgeschrägtem Rand, welche dann zusammengeklebt werden.
Als Ersatzmittel für Guttapercha
empfiehlt E. Mourlot Sohn in Paris (D. R. P. Nr. 13332 vom 4. August 1880) eine Abkochung von
Birkenrinde, welche an der Luft rasch fest werden und dann alle Eigenschaften der
Guttapercha besitzen soll.
Zur Herstellung fester Hornplatten aus
Hornspänen sollen letztere nach J. Pathe in
Berlin (D. R. P. Nr. 14657 vom 18.
December 1880) in ein Gemisch aus einer kalt gesättigten Borsäurelösung
und einer Lösung von Arsenigsäure in Salzsäure von 1,1 sp. G. gelegt, dann kurze
Zeit auf 60° erwärmt werden. Die Späne werden darauf in Formen gepreſst, welche auf
120° erwärmt sind; die erhaltenen festen Stücke sollen sich wie natürliches Hörn
verarbeiten lassen.
Als Masse zur Herstellung von
Puppenköpfen empfiehlt F. Bartenstein in
Hüttensteinach bei Sonneberg (D. R.
P. Nr. 14400 vom 23. Januar 1881) ein Gemisch von 1 Th. Wachs und 3 Th.
Dextrin.