Titel: Neuerungen an Reissbrettern.
Fundstelle: Band 241, Jahrgang 1881, S. 263
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Neuerungen an Reiſsbrettern. Mit Abbildungen auf Tafel 20. Neuerungen an Reiſsbrettern. Das in Fig. 15 und 16 Taf. 20 dargestellte Reiſsbrett von K Ch. Held in Stuttgart (* D. R. P. Kl. 70 Nr. 12668 vom 25. Juli 1880) dient zum Aufspannen von Papier in trockenem Zustande. Dasselbe besteht aus einem Rahmen, der durch die genutheten Leisten a, die Einschubleisten c und die Anschlagleiste e gebildet wird und in welchem das Brett b befestigt ist, die übrigen Bretter d aber nur lose (und zwar in die Nuthen der Leisten a) eingeschoben sind. Mit Hilfe einer auf den Köpfen der Leisten a verschiebbaren Leiste g, welche durch Flügelschrauben h gegen die Leiste c gezogen werden kann, lassen sich die losen Bretter d gegen das feste Brett b drücken; es kann demnach auch der Rand eines Papierbogens zwischen zwei Brettern d festgeklemmt werden. Um den Druck gleichmäſsig auf ihn zu übertragen, wird hinter den Papierrand eine mit Filz bezogene Schiene f gelegt. Der dem zwischen d eingeklemmten Papierrand gegenüber liegende wird zwischen den gleichfalls auf a verschiebbaren Leisten i mittels der Schrauben k eingespannt. Durch Anziehen der Preſsschrauben l, welche sich gegen die Leisten a stützen und deren Muttern an der einen Leiste i angebracht sind, wird schlieſslich der beiderseits eingeklemmte Papierbogen nach Bedürfniſs angespannt. Ein zum Aufspannen angefeuchteten Papiers ohne Leim dienendes, von C. A. Hirth in Stuttgart (* D. R. P. Kl. 70 Nr. 12273 vom 29. Mai 1880) ersonnenes Reiſsbrett ist mit rings umlaufender Nuth versehen, in welche der Papierrand umgelegt wird. Die Befestigung des Papieres erfolgt mit Hilfe von in die Nuthen des Brettes eingelassenen Metallschienen, deren gezahnte Ränder in die Papierränder eingedrückt werden. Die Vorrichtung setzt ganz bestimmte Papiergröſsen voraus, was bei der zuerst beschriebenen nicht der Fall ist.

Tafeln

Tafel Tafel 20
Tafel 20