Titel: | Neuerungen an Reissbrettern. |
Fundstelle: | Band 241, Jahrgang 1881, S. 263 |
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Neuerungen an Reiſsbrettern.
Mit Abbildungen auf Tafel 20.
Neuerungen an Reiſsbrettern.
Das in Fig. 15 und 16 Taf. 20
dargestellte Reiſsbrett von K Ch. Held in Stuttgart (*
D. R. P. Kl. 70 Nr. 12668 vom 25. Juli 1880) dient zum Aufspannen von Papier in
trockenem Zustande. Dasselbe besteht aus einem Rahmen, der durch die genutheten Leisten a, die Einschubleisten c
und die Anschlagleiste e gebildet wird und in welchem
das Brett b befestigt ist, die übrigen Bretter d aber nur lose (und zwar in die Nuthen der Leisten a) eingeschoben sind. Mit Hilfe einer auf den Köpfen
der Leisten a verschiebbaren Leiste g, welche durch Flügelschrauben h gegen die Leiste c gezogen werden kann,
lassen sich die losen Bretter d gegen das feste Brett
b drücken; es kann demnach auch der Rand eines
Papierbogens zwischen zwei Brettern d festgeklemmt
werden. Um den Druck gleichmäſsig auf ihn zu übertragen, wird hinter den Papierrand
eine mit Filz bezogene Schiene f gelegt. Der dem
zwischen d eingeklemmten Papierrand gegenüber liegende
wird zwischen den gleichfalls auf a verschiebbaren
Leisten i mittels der Schrauben k eingespannt. Durch Anziehen der Preſsschrauben l, welche sich gegen die Leisten a stützen
und deren Muttern an der einen Leiste i angebracht
sind, wird schlieſslich der beiderseits eingeklemmte Papierbogen nach Bedürfniſs
angespannt.
Ein zum Aufspannen angefeuchteten Papiers ohne Leim dienendes, von C. A. Hirth in Stuttgart (* D. R. P. Kl. 70 Nr. 12273
vom 29. Mai 1880) ersonnenes Reiſsbrett ist mit rings umlaufender Nuth versehen, in
welche der Papierrand umgelegt wird. Die Befestigung des Papieres erfolgt mit Hilfe
von in die Nuthen des Brettes eingelassenen Metallschienen, deren gezahnte Ränder in
die Papierränder eingedrückt werden. Die Vorrichtung setzt ganz bestimmte
Papiergröſsen voraus, was bei der zuerst beschriebenen nicht der Fall ist.