Titel: | Vollmann's selbstthätiger Bremsschacht-Verschluss. |
Autor: | S–l. |
Fundstelle: | Band 240, Jahrgang 1881, S. 102 |
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Vollmann's selbstthätiger
Bremsschacht-Verschluſs.
Mit Abbildungen auf Tafel 9.
[Vollmann's selbstthätiger Bremsschacht-Verschluſs.]
Zu denjenigen Vorrichtungen, welche verhindern sollen, daſs gefüllte Förderwagen in
den Bremsschacht gestoſsen werden, ehe noch der zu ihrer Aufnahme bestimmte
Förderkorb in der Sohle der betreffenden Förderstrecke sich befindet, gehört auch
der neuerdings von Heinrich Vollmann auf Zeche Borussia
bei Märten (* D. R. P. Kl. 5 Nr. 11569 vom 22. Februar) angegebene Verschluſs,
welcher in der Weise wirkt, daſs ein in der Weiche liegendes Gleisstück für
gewöhnlich aufgeschlagen ist und, wenn es für das Passiren von Wagen horizontal
liegen soll, durch besonderen Druck festgehalten werden muſs. Die Einrichtung ist in
Fig. 15 bis 17 Taf. 9
dargestellt.
Die auf der in Lagern d liegenden Achse c drehbaren Gleisstücke a
sind durch Riegel b mit einander verbunden und werden
dadurch aufgeklappt gehalten, daſs ein U-förmiger Hebel e auf dem äuſsersten Achsenende sitzt, welcher mit der in der Gabel g ruhenden Hebelverlängerung h den Drehpunkt c gemeinsam besitzt, und daſs
das Gewicht i die Aufrichtung des gebogenen Hebels e bewirkt. Es wird auf diese Weise aus der Weiche eine
Art Sperre hergestellt, welche den Transport der vom Orte kommenden Wagen nach dem
Bremsschachte S hindert.
Sobald während des Ganges der Förderung der Korb in der oberen Fördersohle eintrifft,
so wird von ihm zunächst der daraufstehende leere Wagen weg gegen die
aufgeschlagenen Gleisstücke gezogen, welche sich in Folge des Stoſses, der
allerdings durch die federnde Prellstange k geschwächt
wird, niederlegen, worauf man den leeren Wagen darauf stellt, der nunmehr das Gleis
niederhält, so daſs der gefüllte Wagen ebenfalls vorbei kann. Daſs die Verkröpfung
der Prellstange in der Wagenhöhe jedoch so liegen muſs, daſs das Stoſsen der Wagen
nicht behindert wird, liegt auf der Hand. Die Kette l
soll verhindern, daſs das Gewichtstück i auf der
Ortsohle schleift.
Die Vollmann'sche Vorrichtung ist selbstverständlich bei
zweitrümigen Bremsschächten nicht anwendbar, bei denen es sich darum handeln muſs,
die Trümer abwechselnd zugänglich zu machen, bezieh. geschlossen zu erhalten.
S–l.