Titel: | Radscheiben für Fuhrwerkräder, Riemenscheiben u. dgl. |
Fundstelle: | Band 237, Jahrgang 1880, S. 265 |
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Radscheiben für Fuhrwerkräder, Riemenscheiben u.
dgl.
Mit Abbildungen auf Tafel 23.
[Radscheiben für Fuhrwerkräder, Riemenscheiben u. dgl.]
In vorliegender Construction, Patent von Rob. Miersch in
Berlin (* D. R. P. Kl. 47 Nr. 6806 vom 3. Januar 1879),
sind die sonst stabförmigen Speichen der Räder, Riemenscheiben u. dgl. durch eine
volle oder durchbrochene, radial gewellte Scheibe aus Stahl- oder Eisenblech
ersetzt. Die Stärke dieser Scheibe richtet sich nach der Beanspruchung des Rades;
die radial gerichteten, vom Umfang des Rades aus nach der Nabe zu kegelförmig
verlaufenden Wellen bezieh. Rippen sollen dem Rade die nöthige Widerstandsfähigkeit
gegen seitliches Verbiegen verleihen.
Diese wellenförmige Scheibe kann mit der Felge B des
Rades sowie der Nabe C in verschiedener Weise verbunden
sein. In Fig. 1 und
2 Taf. 23, welche ein Wagenrad darstellen, ist die Verbindung des
Speichenbleches A mit dem Felgenkranze durch
geschlitzte Stifte a bewirkt, welche in dem
Felgenkranze B eingenietet sind und das Blech A fassen. Dasselbe kann auch mit diesen Stiften noch
besonders vernietet sein. Die Nabe C besteht aus zwei
Theilen, welche das Speichenblech A aufnehmen und durch
Schrauben oder Nieten b mit einander verbunden
werden.
Der Felgenkranz, der bei Wagenrädern zugleich Reifen ist, wird für Aufnahme der
Stifte a nicht durchbohrt, sondern derart durchstanzt,
daſs der nach innen getriebene Grat oder Rand c noch
Halt für die Nieten a bietet. Die Reifen- bezieh.
Felgenstärke kann hier eine geringe sein, da zufolge der durchgängigen
Speichenanlehnung der Reifen nicht mehr zu tragen braucht und nur noch gegen das
Quetschen und die Abnutzung durch Reibung Widerstand zu leisten hat, also nur ein
härteres Gefüge erfordert.
Ist der Reifen um die Blechscheibe gelegt, die vorher noch einige Ausfräsungen für
den Nietenschaft a und die Nietlochansätze des Reifens
erhalten hat, so werden die Verbindungsnieten a
eingetrieben und auſsen am Reifen vernietet; ein Herausfallen verhindert einmal das
Vernieten und dann die Spannung in dem die Blechwelle einklammernden Schlitz der
Niete a, welche letztere gleichzeitig dem Flattern des
Bleches entgegenwirkt, während die Möglichkeit eines concentrischen Verschiebens des
Bleches wieder durch die über den Verbindungsnietenschaft und den Nietlochansatz
greifende Ausfräsung wegfällt.
Um die Speichenscheiben herzustellen, wird die ausgeglühte oder auch in Glühhitze
befindliche Blechscheibe auf einen der festgestellten Wellenform entsprechend mit
Erhöhungen und Vertiefungen versehenen Amboſs gebracht und durch einen passenden
Dampfhammer oder durch den Stempel einer hydraulischen Presse in die gewünschte Form
getrieben. Die von der Achse nach dem Umfange des Rades zunehmende tiefere
Austreibung des Bleches bedingt auch eine zunehmende Ausdehnung desselben und damit
eine Abnahme der Stärke. Die daraus hervorgehende geringere Tragfähigkeit wird aber
durch die ansteigende Höhe der Wellen wieder gehoben.
Sollen derartige Räder als Wagenräder Verwendung finden, so sind
sie erforderlichenfalls mit Stürzung zu versehen. Die Speichenscheiben können zur
Erzielung gröſserer Leichtigkeit verschiedentlich durchbrochen werden. – Für
Eisenbahnräder würde sich diese Construction deswegen eignen, weil sie mit groſser
Widerstandsfähigkeit eine einfache und bis ins geringste prüfungsfähige
Herstellungsweise verbindet. – Für Militärfuhrwerk, Geschütze, Munitionswagen u.
dgl. fällt noch der besondere Vortheil ins Gewicht, daſs die Räder Deckung gegen
Infanteriefeuer gewähren und, so lange nicht Nabe und Achse getroffen sind,
bedeutend verunstaltet werden können, ehe die vollständige Gebrauchsunfähigkeit
eintritt.