Titel: | H. Quitmann's verbesserte Quadrillirmaschine. |
Fundstelle: | Band 234, Jahrgang 1879, S. 112 |
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H. Quitmann's verbesserte
Quadrillirmaschine.
Mit Abbildungen auf Tafel 10.
Quitmann's verbesserte Quadrillirmaschine.
Mit den Quadrillirmaschinen, welche bis jetzt in der feinen Lederfabrikation zur
Verzierung von gegerbten und gefärbten Schaf-, Ziegen- und anderen Fellen im
Gebrauch sind, lassen sich nur aus geraden Linien zusammengesetzte Muster, also
namentlich Vierecke ausführen. Diese mögen die Benennung der Maschine veranlaſst
haben; in Folge der von H. Quitmann in Saventhem bei Brüssel (* D. R. P. Nr. 5734 vom 9. November 1878) eingeführten Verbesserung, welche
an alten, so gut wie an neuen Maschinen dieser Art angebracht werden kann, genügt
diese Benennung nicht mehr; denn die Verbesserung besteht eben darin, daſs mit Hilfe
derselben alle erdenklichen Muster, wie Blumen, Guirlanden u. dgl., mit oder ohne
gerade Linien gemischt, in einer Operation auf der ganzen Oberfläche der kleinen
oder groſsen, gespaltenen oder ungespaltenen Felle in vollkommener Regelmäſsigkeit
erzeugt werden, gleichviel ob die Mitten und Seiten der Felle von gleicher oder
ungleicher Dicke sind.
Der Grundgedanke der ursprünglichen und noch mehr der neuen Maschine (Fig. 8 bis
12Fig. ist auf bezeichneter Tafel nicht vorhanden. Taf. 10) erinnert an den Molettirstuhl der Baumwolldruckereien, wenn er nicht
geradezu demselben entlehnt ist. Ein Messer oder bei der neuen Maschine neben dem
Messer eine Molette, d.h. ein kleiner gravirter Kupfer- oder Stahlcylinder, ist auf
einem gemeinsamen Träger A befestigt und wird mit dem
Schlitten B und von der durch die Zahnräder N und die Riemenscheiben M
getriebenen Leitschraube L die Walzen P entlang geführt, auf welchen beiden die Felle
aufgespannt sind.
Während die frühere Maschine nur einen einfachen Messerhalter erforderte, hat der
Messerhalter A der neuen Maschine die Form einer Gabel
mit zwei Armen C und C',
von welchen der letztere durch Lösung der Schrauben bei q vom Stiele der Gabel abgenommen werden kann. Die beiden Arme dienen
einer kleinen drehbaren Stahlachse E als Lager; auf
dieser Achse ist die Molette oder der kleine Mustercylinder D, auf dessen Umfang die gewünschte Zeichnung eingravirt ist,
aufgeschraubt und durch die Schraubenmutter F in seiner
Lage festgehalten. Das Messer G (Fig. 11Fig. ist auf bezeichneter Tafel nicht vorhanden.) dagegen
umfaſst den festen Arm C und ist auf demselben durch
die Schrauben s befestigt, während die Schraube H die von der Zeichnung verlangte Entfernung zwischen
der geraden Messerlinie und dem Muster des Cylinders bestimmt. Endlich ist an dem
einen Arm der Gabel ein Stift R angebracht als
Stützpunkt für die Doppelfeder J (Fig. 8),
welche durch ihre von der Schraube k geregelte
Federkraft das Messer und den Cylinder auf das unter dem Schlitten sich drehende
Fell niederdrückt. Auſserdem ist durch den beweglichen Arm I (Fig. 10Fig. ist auf bezeichneter Tafel nicht vorhanden.) ein Teller T mit dem Schlitten
B verbunden zur Aufnahme einer Gebläselampe O, deren Flamme die eine conisch abgedrehte Seite des
Mustercylinders D je nach Bedürfniſs aus gröſserer oder
kleinerer, durch den Arm I bestimmbarer Entfernung
trifft und so demselben die nöthige Hitze ertheilt.