Titel: | Prüfung auf Aechtheit der Farbstoffe. |
Fundstelle: | Band 210, Jahrgang 1873, Nr. XXXVI., S. 215 |
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XXXVI.
Prüfung auf Aechtheit der Farbstoffe.
Stein, über Prüfung auf Aechtheit der Farbstoffe.
Prof. W. Stein, von welchem eine schätzbare Abhandlung
über die Prüfung von Zeugfarben im polytechn. Journal, 1871, Bd. CC S. 51
mitgetheilt wurde, hat jetzt eine Schrift über diesen Gegenstand veröffentlicht,
welche die vollste Beachtung der Färber, Zeugdrucker, Tuch- und
Handschuhleder-Fabrikanten etc. verdient.Die Prüfung der Zeugfarben und Farbmaterialien. Systematische Anleitung zu
ihrer Erkennung, Gehaltsprüfung und Beurtheilung der Aechtheit. Von W. Stein, kgl. sächs. Reg.-Rath und Prof. der
Chemie an der k. polytechn. Schule zu Dresden. Eutin, Verlag von W. Struve. Preis 1 Thlr. Wir entnehmen daraus die nachstehenden für den Consumenten wichtigen Angaben
über einfache Prüfungsmethoden der Aechtheit von Farben.
Rothe Farben. Man kocht eine kleine Probe des Stoffes 1)
mit Seifenwasser; dieses muß ungefärbt bleiben oder sich höchstens schwach färben;
2) mit Kalkwasser. Auch dieses darf sich nicht oder nur wenig färben. Wenn es
farblos geblieben ist oder sich nur schwach gefärbt hat, so muß auf die Farbe des
Stoffes geachtet werden, welche weder gebleicht, noch gelblich noch braun geworden
seyn darf. Diese einfachen Versuche genügen, indem sie im Allgemeinen die Gegenwart
oder Abwesenheit von Rothholz, Orseille, Saflor, Santel und sogen. Theerfarben
erkennen lassen.
Gelb. Das ächteste Gelb ist das Krappgelb, am wenigsten
ächt sind Orleans und Curcuma; etwas besser vielleicht Fisetholzgelb. Die
Lichtächtheit der übrigen kann man als ziemlich gleich betrachten. Waschächt sind
von diesen übrigens nur die Farben der ersten Gruppe. Um daher zu erfahren, ob eine
gelbe Farbe ächt sey, wird sie nacheinander mit Wasser, dann mit Weingeist und
zuletzt mit Kalkwasser ausgekocht. Färben sich die ersteren merklich gelb, das
letztere röthlich, wobei die Farbe des Stoffes selbst in's Bräunlichrothe übergeht,
so ist die Farbe unächt.
Blau. Eine blaue Farbe ist nicht ächt, wenn dieselbe 1)
mit Weingeist (gewöhnlichem Brennspiritus) gekocht, diesem eine rothe, rothviolette oder blaue
Färbung mittheilt; 2) beim Erwärmen mit Salzsäure und Wasser oder Weingeist die
Flüssigkeit roth färbt, bez. die eigene Farbe in Roth oder Braunroth verändert.
Violett. Aecht sind nur die aus Küpenblau oder
Indigcarmin und Cochenille combinirten Farben, sowie das Krappviolett. Da nun die
ächten Farben durch Combination mit unächten selbst ihren Werth verlieren, so sind
alle violetten Farben als unächt anzusehen, welche beim Kochen mit verdünntem
Weingeist (gleiche Theile Wasser und Brennspiritus) und Stehenlassen während 10 bis
15 Minuten in erheblichem Grade Farbe abgeben oder beim Kochen mit verdünnter
Salzsäure die Farbe in Braun oder Braunroth ändern und der Flüssigkeit eine rothe
Farbe mittheilen.
Orangefarben. Man kocht die Stoffprobe zuerst mit Wasser
aus; färbt sich dieses (gelb, rothgelb, roth), so ist die Farbe unächt. In dem
Falle, daß dasselbe keine Farbe annimmt, erwärmt man die Probe mit Weingeist; färbt
sich dieser (gelb, rothgelb), so ist die Farbe gleichfalls unächt. Kurz gesagt,
dürfen Orangefarben weder durch kochendes Wasser noch durch warmen Weingeist
abgezogen werden, sonst sind sie unächt.
Grün. Verdünnter Weingeist darf sich beim Kochen einer
Probe weder blau, grün oder gelb, Salzsäure weder roth noch blau färben.
Bei braunen Farben läßt sich die Prüfung auf Aechtheit
nicht mit gleicher Sicherheit auf so einfache Weise ausführen wie bei den
vorhergegangenen. Doch läßt sich als feststehend annehmen, daß alle braunen Farben,
welche beim Kochen in Wasser rothe, beim Stehen mit Weingeist gelbe Farbe abgeben,
für unächt zu halten sind.
Schwarz. Wenn man den Stoff mit Wasser und etwas
Salzsäure kocht und die Flüssigkeit sich nur gelb färbt, so ist das Schwarz ächt,
nämlich Gerbstoff- (Gallus-) Schwarz. Ein solches kann nun reines
Gerbstoffschwarz seyn oder Küpengrund haben, der seine Aechtheit noch erhöht. Man
erfährt dieß durch Kochen einer frischen Probe mit Wasser und kohlensaurem Natron.
Die Farbe des Stoffes wird braun bei reinem Gerbstoffschwarz, sie bleibt schwarz
oder wird blau, auch bisweilen dunkelgrün, wenn Küpengrund vorhanden ist; diese
Farbe ist ganz ächt.
Färbt sich Wasser und Salzsäure beim Kochen mit dem Stoff roth und geht die Farbe des
Stoffes selbst in Braun oder Braunroth über, das beim Waschen gelb wird oder auch
unverändert bleibt, so ist die Farbe Holzschwarz ohne Küpengrund, also ganz unächt.
Geht bei dieser Behandlung die Farbe des Stoffes nur in Blau über, während die Flüssigkeit sich
roth gefärbt hat, so ist die Farbe Holzschwarz mit Küpengrund und relativ ächt oder
nicht ganz unächt. (Deutsche Industriezeitung, 1873, Nr. 43.)