Titel: | Holzzerfaserungs-Halbzeugmaschine vom Grafen von Falkenhayn. |
Fundstelle: | Band 200, Jahrgang 1871, Nr. CXXVIII., S. 447 |
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CXXVIII.
Holzzerfaserungs-Halbzeugmaschine vom Grafen von
Falkenhayn.
Mit Abbildungen auf Tab. IX.
von Falkenhayn's
Holzzerfaserungs-Halbzeugmaschine.
Diese (in Bayern am 8. Juni 1869 patentirte) Maschine, welche in
Fig. 6
skizzirt ist, besteht aus einer um eine horizontale Welle
rotirenden Trommel von 2 Fuß 8 Zoll (0,843 Met.) Durchmesser und
1 Fuß (0,316 Met.) Breite, in welcher schief über den
Cylindermantel 24 Spuren zur Aufnahme von Stahlfräsen
eingestoßen sind. Letztere sind, wie aus Figur
7 ersichtlich ist, durch Stellschrauben regulirbar und
sägenartig zugefeilt.
Die Holzstücke werden auf irgend eine zweckmäßige Weise gegen die
Trommel angedrückt und in Folge der schnellen Rotation derselben
zerfasert. Die so erzeugten Fasern sind zur Herstellung
ordinärer Papiere verwendbar; um dieselben auch zum Ganzzeug
feiner Papiersorten zusetzen zu können, werden die Fasern in
einen unterhalb der beschriebenen Maschine angebrachten
Verfeinerungsapparat gebracht.
Die obere hölzerne Zertheilungswalze leitet den Holzhalbzeug
zwischen die zwei spiralförmig cannelirten gußeisernen
Verfeinerungswalzen; die Cannelirungen jeder Walze sind doppelt
und schneiden sich wie die Hiebe einer Feile (Fig.
8).
Der Holzzeug gelangt nach Durchgang durch obiges Walzenpaar in
eine gewöhnliche Schraube und wird durch eine Rinne an einen
beliebigen Ort fortgeschafft.
Die beschriebene Halbzeugmaschine erfordert zum vollen Betriebe 3
1/2 Pferdestärken, wobei binnen 24 Stunden 10 Centner
lufttrockenes Fichtenholz zu Halbzeug gefasert werden sollen.
Ein Verfeinerungsapparat genügt für drei Zerfaserungsmaschinen
und beansprucht für sich 2 Pferdekräfte. (Nach dem bayerischen
Industrie – und Gewerbeblatt, 1870 S. 326; aus der
Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und
Architektenvereines, 1871 S. 168.)