Titel: | Miscellen. |
Fundstelle: | Band 199, Jahrgang 1871, Nr. , S. 151 |
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Miscellen.
Miscellen.
Erfahrungen über die Leistung der in Rübenzuckerfabriken
verwendeten Dampfkessel, welche mit erdiger Braunkohle gefeuert werden.
Der anhaltische Zweigverein für Rübenzuckerindustrie hat neuerdings eine Ermittelung
über 129 Dampfkessel veranstaltet, welche in anhaltischen Rübenzuckerfabriken Verwendung finden und
ausschließlich mit erdiger Braunkohle gefeuert werden. Aus den Zusammenstellungen
welche Ingenieur A. Lichtenstein in Cöthen hierüber in
der „Zeitschrift des Vereines für Rübenzuckerindustrie“
mittheilt, ergeben sich nicht uninteressante Resultate. Von den 129 berücksichtigten
Dampfkesseln sind 61 Stück Cylinderkessel mit durchgehendem Flammenrohr und zwar
vorzugsweise mit nur einem, seltener mit zweien; die übrigen sind, bis auf einen,
gewöhnliche Dampfkessel, bestehend aus je einem Ober- und einem Unterkessel.
Pro 100 Ctr. Rüben tägliche Verarbeitung auf
Rohzucker differiren die vorhandenen Heizflächen der Kessel:
1. bei 22 1/2' bis 25' langen Einstammrohrkesseln von 4 1/2' bis
5' Durchmesser zwischen 83 und 127 Quadratfuß;
2. bei 33' bis 36' langen Einflammrohr-Kesseln von 4 1/2'
bis 5' Durchmesser zwischen 147 und 219 Quadratfuß;
3. bei 33' bis 36' langen Doppelkesseln von 3 3/4' bis 4'
Durchmesser zwischen 128 und 162 Quadratfuß;
4. bei verschieden großen Doppelkesseln in einer und derselben
Fabrik steigt diese Zahl bis zu 279 Quadratfuß.
Abgesehen von der Kesselconstruction sind also die Differenzen zwischen 83 bis 279
Quadratfuß. (Zweiflammrohr-Kessel und kurze Doppelkessel waren nur in
Saftmelis-Fabriken, resp. Raffinerien vorhanden). – 42 Kessel sind mit
Treppen-, die übrigen mit Planrosten versehen.
1 Quadratfuß Planrost speist:
1. bei den 22 1/2' bis 25' langen Einflammrohr-Kesseln
zwischen 13 und 21 1/2 Quadratfuß Heizfläche;
2. bei den 33' bis 36' langen Einflammrohr-Kesseln
zwischen 18 und 26 1/2 Quadratfuß Heizfläche;
3. bei den 24' bis 29' langen Doppelkesseln zwischen 12 und 30
Quadratfuß Heizfläche;
4. bei den 33' bis 36' langen Doppelkesseln zwischen 17 und 23
Quadratfuß Heizfläche.
1 Quadratfuß Treppenrost speist:
1. bei den 22 1/2' bis 25' langen Einflammrohr-Kesseln
zwischen 13 1/2 und 14 1/2 Quadratfuß Heizfläche;
2. bei den 36' langen Zweiflammrohr-Kesseln zwischen 26
und 31 Quadratfuß Heizfläche;
3. bei den 24' bis 26' langen Doppelkesseln zwischen 14 1/2 und
23 Quadratfuß Heizfläche;
4. bei den 33' bis 36' langen Doppelkesseln zwischen 20 1/2
Quadratfuß Heizfläche.
Abgesehen von Kesselconstruction speist also:
1
Quadratfuß
Planrost
zwischen
12
und
30
Quadratfuß
Heizfläche
und
1
„
Treppenrost
„
13 1/2
„
31
„
„
Die totale Rostfläche zu 100 angenommen, ergeben sich folgende Verhältnißzahlen für
den unteren Schornstein-Querschnitt:
für
die
kurzen
Einflammrohr-Kessel
zwischen
14
und
50
„
„
langen
„
„
„
13
„
23
„
„
„
Zweiflammrohr-Kessel
„
27
„
37
„
„
kurzen
Doppelkessel
24 1/2
„
„
langen
„
„
8 3/4
und
31 1/2
überhaupt also zwischen 8 3/4 und 50.
Der freie Durchgang des Rostes für die Luft schwankt bei Planrosten zwischen 10 und
39 Proc., bei Treppenrosten zwischen 33 und 46 Proc. der Total-Rostfläche.
Die (erdigen Braun-) Kohlen variiren im Gewicht zwischen 300 und 396 Pfd. pro Tonne mit Grubenfeuchtigkeit; der Aschengehalt
schwankt zwischen 2,6 und 10 Proc. Pro Quadratfuß Rost
und Stunde werden verbrannt:
bei
Planrosten
zwischen
22
und
64
Pfd.
Kohle
„
Treppenrosten
„
23
„
91
„
„
Ein Pfd. Kohle verdampft:
bei
Flammrohrkesseln
zwischen
2,3
und
3,1
Pfd.
Wasser
„
Doppelkesseln
„
1,8
„
2,9
„
„
Die Speisewassertemperaturen schwanken zwischen 25 und 94° C., die
Dampfspannungen zwischen 38 und 53 Pfd. pro
Quadratzoll.
Da die erwähnten Verhältnisse der Dampferzeuger so bedeutende Abweichungen zeigen, so
sollte man bei der Dampfverwerthung unter Berücksichtigung der beeinträchtigenden
Momente der Fabrication, als Betriebsgröße, Saftgewinnung, Wasserzusatz,
Saftreinigung, Verdampfung und Kochmethode, noch größere Differenzen im Kohlenconsum
erwarten, als in der That vorhanden sind. Derselbe schwankt nämlich pro 100 Ctr. Rüben auf Rohzucker (mit Hinweglassung
recht ungünstiger Anlagen und auch geringer Kohle) nur zwischen 17 und 25 1/2
Tonnen. Das wäre allerdings eine Differenz von 50 Proc., die sich aber auf die
Hälfte reducirt, wenn man die Fabriken ausschließt welche nur 17 bis 18 1/2 Tonnen
consumiren, von denen zwei mit recht guter Kohle und eine mit guter Kohle arbeiten,
während die vierte geringe Kohle, aber großen Betrieb und Dampfüberhitzung hat. Es
bleiben dann die Fabriken welche Kohle brennen die nicht wesentlich verschieden seyn
dürften; diese schwanken zwischen 20 1/2 und 25 1/2 Tonnen pro Ctr. Rüben, also eine Differenz von 25 Procent. Berücksichtigt man nun
die Kürze der 22 1/2 bis 25' langen Einflammrohr-Kessel, so ergeben dieselben
mit Einer Ausnahme die besten Resultate, während die auf 36' verlängerten Kessel
gleicher Construction recht ungünstig sind; diese Kessel haben schlechte
Verhältnisse bekommen, indem der Querschnitt des selbstverständlich beibehaltenen
Flammrohres zu klein für die übrige Größe des Kessels ist. Die
Zweiflammrohr-Kessel müßten eigentlich das beste Resultat ergeben; sie
arbeiten aber in Saftmelis-Fabriken, resp. Raffinerien, pro 100 Ctr. Rüben sind also keine Vergleiche möglich,
zudem ist die Kohle für diesen Kessel sehr gering. Dasselbe trifft auch die kurzen
Doppelkessel. Die langen Doppelkessel erreichen nur in Einem Fall den kurzen
Einstammrohr-Kessel, stehen aber durchschnittlich dem langen gleicher
Construction vor. (Deutsche Industriezeitung, 1870, Nr. 44.)
Exter's
Geschwindigkeitsmesser für Locomotiven und Wagenzüge.
Der von dem Generaldirectionsrath C. Exter in München
erfundene Geschwindigkeitsmesser für Locomotiven setzt
den Locomotivführer in Stand, die Geschwindigkeit mit welcher er fährt, in jedem
Augenblicke genau zu bemessen, jede kleine Zu- oder Abnahme derselben alsbald
zu bemerken und seine Fahrten zur genauen Einhaltung der vorgeschriebenen
Geschwindigkeit einzurichten. Der Apparat, welcher durch eine Schnur von der
Locomotivachse aus in Bewegung gesetzt wird, ist in einem vom Standorte des
Locomotivführers unmittelbar vor den Augen desselben angebrachten kleinen
Blechkasten enthalten. Derselbe zeigt durch einen Zeiger auf einem Zifferblatt die
Fahrgeschwindigkeit in Meilen pro Stunde und zeichnet
zugleich mittelst eines Bleistiftes auf einer dem Maschinisten sichtbaren
Papierrolle, welche ihre Umdrehung von der Maschine erhält, eine der
Fahrgeschwindigkeit in jedem Punkte der Bahn entsprechende Linie auf. Da nun auf
dieser Papierscheibe die für die betreffende Fahrt festgesetzte Fahrgeschwindigkeit
durch eine Normalgeschwindigkeitslinie vorgezeichnet ist, so ist dem
Locomotivführer, wie dem controllirenden Aufsichtsbeamten jede Abweichung von der
normalen Geschwindigkeit sofort sichtbar. Die Papierscheiben werden nach
zurückgelegtem Fahrturnus aus dem Apparat genommen und durch neue ersetzt. Dieselben
geben dem Maschinenmeister, welcher dieselben revidirt und sammelt, eine genaue
Controlle zu der Fahrt und sollen dazu dienen, diejenigen Locomotivführer welche
sich durch besonders regelmäßige und genaue Einhaltung der vorgeschriebenen,
möglichst constanten Fahrgeschwindigkeit auszeichnen, durch Prämien zu belohnen. Der
Geschwindigkeitsmesser für Locomotiven ist ferner so eingerichtet, daß bei dem
Stillstande der Locomotive ein zweiter Bleistift in Bewegung kommt, welcher die
Länge des Aufenthaltes auf den Stationen durch eine gerade, auf derselben
Papierscheibe aufgezeichnete Linie angibt und zu zeichnen aufhört, sobald sich die
Maschine wieder in Bewegung setzt.
Der Geschwindigkeitsmesser für die Wagenzüge ist auf ähnliche Weise construirt.
Derselbe ist aber mit einer genau gehenden Controluhr versehen, welche ein dem
Publicum und den Beamten sichtbares Zifferblatt in Umdrehung setzt und nicht nur die
Fahrt- und Aufenthaltszeiten, sondern auch die Geschwindigkeit zeigt, mit
welcher in jedem Augenblicke während der Fahrt gefahren worden ist. Der ganze
Apparat befindet sich in einem kleinen, an einem der Wagengestelle befestigten
eisernen Kästchen, welches vorn mit einer Glasthür versehen ist, durch welche das
Papierzifferblatt der Uhr, auf welchem die Aufzeichnung der Geschwindigkeitslinie durch einen Bleistift
stattfindet, sichtbar ist. Derselbe kann in wenig Minuten an jedem Wagen angebracht
werden. Wenn der Wagenzug seine Fahrt vollendet hat, so wird die als Zifferblatt
dienende Papierscheibe mit den darauf gezeichneten Geschwindigkeitslinien
herausgenommen und der Direction zur Einsicht und Controlle eingesendet. Dieselben
geben einen graphischen Stundenpaß und bilden ein genaues Document für die
betreffenden Fahrten. (Zeitung des Vereines deutscher Eisenbahnverwaltungen, 1870 S.
365.)
Zur Statistik der österreichischen und ungarischen Eisenbahnen
während der Jahre 1866 bis 1869.
Nach einem kürzlich erschienenen, vom Ingenieur S. Schüller bearbeiteten interessanten WerkchenVersuch einer vergleichenden graphischen Statistik der österreichischen und
ungarischen Eisenbahnen während der Jahre 1866 bis 1869. Von Sigmund Schüller, Ingenieur. Mit 35 Farbendrucktafeln und
einer Eisenbahnkarte. Wien 1871. Verlag von Lehmann und Wentzel. betrug die Gesammtlänge sämmtlicher dem Betriebe übergebenen Bahnstrecken zu
Ende 1869 in Cisleithanien 713,37, in Transleithanien 369,02 Meilen; im Jahre 1870
waren weiter 286 Meilen im cisleithanischen, 304,6 Meilen im transleithanischen
Theile der Monarchie im Bau begriffen. Für noch weitere 467 Meilen wurde in
demselben Jahre die Concession ertheilt.
Die Verkehrseinnahmen der meisten Linien sind seit dem Jahre 1866–1868 in
steter Steigerung begriffen. Im Jahre 1869 zeigt auf einzelnen Linien die
Verkehrseinnahme eine retrograde Tendenz, deren Erklärung in den allgemeinen
Handelsverhältnissen der Monarchie zu suchen seyn wird, indem meistens jene Linien
davon betroffen wurden, deren Haupteinnahmen aus dem Exporte erwachsen.
Der Frachtenverkehr weist eine constante Zunahme mit Ausnahme der
Aussig-Teplitzer und der Carl-Ludwigs-Bahn auf, welche i. J.
1868 geringere Frachtenbewegung zeigt. Befördert wurden 50,000 (Franz-Josephs
Bahn, Rudolphsbahn) bis 5,000,000 (Aussig-Teplitzer Bahn), im Mittel
1,000,000 Centner pro Betriebsmeile. Beinahe verdoppelt
hat sich der Güterverkehr gegen 1866 auf 6 Linien; dagegen ist die relative
Steigerung desselben auf 4 Linien unbedeutend gewesen.
Ebenso zeigt sich eine constante Zunahme der beförderten Reisenden; es wurden 5000
(Lemberg-Czernowitz-, Franz-Josephs- und
Kronprinz-Rudolphs-Bahn) bis 47000 (Aussig-Teplitzer Bahn), im
Mittel 14000 Reisende pro Betriebsmeile befördert. Auf 7
Linien fand eine bedeutende, auf 4 eine nur geringe Steigerung des Personenverkehres
statt.
Die Einnahmen pro Betriebsmeile betrugen 3800
(Rudolphsbahn), bis 53000 (Elisabeth-Westbahn., im Mittel 16000 fl. öster.
Währg. aus dem Personenverkehr und 2100 (Rudolphsbahn) bis 200000
(Ferdinands-Nordbahn), im Mittel 65000 fl. öfter. Währg. aus dem
Frachtenverkehre.
Betreffend die Vertheilung der beförderten Reisenden nach den benutzten Wagenclassen
zeigt es sich, daß die höheren Wagenclassen auf denjenigen Bahnen mehr benutzt
wurden, welche unentwickeltere Landstriche durchziehen. So fuhren im Jahre 1868 von
je 100 Reisenden auf der südöstlichen Linie der Staatsbahn 65,3, dagegen auf der
böhmischen Westbahn 85,5 in der III. und IV. Wagenclasse.
Das durchschnittliche Bruttoerträgniß aus der Beförderung eines Reisenden ist auf den
einzelnen Bahnlinien ziemlich constant. Mit Ausnahme des Jahres 1866, als
Kriegsjahr, sind die Einnahmen von einem Reisenden im Abnehmen begriffen, was
insofern als günstig aufgefaßt werden kann, als Herabminderung der Tarife seitens
der Verwaltungen und erhöhter Localverkehr an diesem Resultate participiren
können.
Im Weiteren zeigt sich eine constante Herabminderung der durchschnittlichen
Reiselänge eines Passagiers, was auf eine sehr erfreuliche Steigerung des
Localverkehres längs der einzelnen Linien schließen läßt. Dagegen weist die
durchschnittliche Bahnlänge, welche von einem Frachtcentner zurückgelegt worden ist,
eine steigende Tendenz auf.
Die allgemeinen Verwaltungskosten anlangend, zeigt es sich, daß dieselben mit der
Größe der Linien abnehmen. Sind die Linien sehr kurze Brünn-Rossitzer,
Aussig-Teplitzer Bahn), so werden auch die Verwaltungkosten sehr groß. Die
effectiven Kosten pro Zugsmeile betrugen 8 (öfter. Netz
der Südbahn) bis 29 (Brünn-Rossitzer-Bahn) fl. öfter Währg.
Die Anzahl der verfügbaren Locomotiven pro Betriebsmeile
belief sich von 0,8 (Erste Siebenbürger Bahn) bis 3 (Ferdinands-Nordbahn)
Stück, die Zahl der Personenwagen von 2 (Mohacs-Fünfkirchner Bahn) bis 6
(Elisabeth-Westbahn Stück, die Anzahl der Lastwagen von 13
(Graz-Köhlacher Bahn) bis 137 (Aussig-Teplitzer Bahn), im Mittel 37
Stück.
Die Baukosten pro Meile betrugen von 500000
(Buschlichrader Bahn) bis 1,500000 (Elisabeth-Westbahn) fl. öster. Währg.
Schüller's Werkchen weist außer den angeführten noch
viele interessante und höchst werthvolle Daten auf. welche zur besseren
Veranschaulichung in graphischen Tabellen dargestellt wurden. Doch macht sich hie
und da der Mangel numerischer Tabellen fühlbar.
E. Sch.
Ventilatorbetrieb mit Rädervorgelege.
Auf den Werken der bekannten Firma Clayton und Shuttleworth ergab sich, daß die schon stark belastete
Dampfmaschine, welche den Ventilator für zwei große Kupolöfen betreiben sollte,
hierzu nicht gehörig im Stande war, da durch die straffe Spannung der
Ventilatorriemen die Widerstände ganz wesentlich anwuchsen. Dieser Umstand, wie auch
die Absicht, die bedeutende Abnutzung der Riemen zu vermeiden, bewogen den Director
der Maschinenabtheilung daselbst, George Wilkinson, die
Ventilatoren mit Zahnrädern zu betreiben, und zwar mit dem besten Erfolge. Auf der
Ventilatorwelle ist ein gußeisernes Getriebe angebracht, in welches ein mit Holz
verzahntes Rad eingreift; die Uebersetzung beträgt 3 zu 1, und die Ventilatorwelle
macht 1600 Umdrehungen per Minute. Das Nädervorgelege
geht ruhig und gleichmäßig, der Ventilator braucht viel weniger Betriebskraft, und
die Ersparniß an Riemen ist sehr wesentlich, so daß die ganze Anordnung wohl als
nachahmenswerth bezeichnet werden kann. (Engineering,
August 1870, S. 109; polytechnisches Centralblatt, 1870 S. 1444.)
Herstellung von Drahtgeflechten mittelst Maschine.
In der wohlbekannten Drahtsieb-Fabrik (Metalltuchfabrik) von Hutter und Schranz in Wien
befindet sich seit einiger Zeit eine Maschine zur Herstellung von Drahtgeflechten
(verwendbar als Gitter für Käfige, Gartenzäune etc.), deren sinnreiches Princip wohl
der Erwähnung verdient. Auf eine flache, eiserne, rasch rotirende Schiene, läuft in
schräger Richtung Eisendraht auf, welcher, um die
Schiene eine plattgequetschte Schraubenlinie bildend, bei fortgesetzter Drehung als
solche die Schiene verläßt. Das zu bildende Drahtgeflecht besteht in nichts Anderem,
als in einer Aneinanderreihung der in obbezeichneter Weise gebildeten platten
Spiraldrahtwindungen. Jede folgende schraubt sich bei ihrer Bildung gleichsam in die
frühere ein, welche durch an Schneckenfedern sitzende Haken in der richtigen Lage
gehalten wird. Ist eine neue Spirale in das Geflecht der ganzen Breite nach
eingeschraubt, so wird der Draht abgekneipt, die Haken oder Halter werden aus der
vorletzten in die letzte Spirale (Gang) eingehängt und es wird zu dem Einschrauben
eines neuen Ganges geschritten. Fr. Kick. (Technische Blätter, 1870 S. 231.)
Tarif der Gesellschaft für die Berliner Wasserwerke. –
Bedingungen unter welchen die Lieferung von Wasser übernommen wird.
Das Wasser wird den Consumenten entweder
A. ungemessen, d.h. ohne
Anwendung eines Wassermessers geliefert, oder
B. mittelst Wassermessers
zugemessen.
A.
Die Wasserlieferung ohne Anwendung eines Wassermessers
erfolgt unter nachstehenden Bedingungen, von welchen jedoch die sub Nr. 5a., 5b. und 5c. erst am 1.
Januar 1872 in Kraft treten (bis wohin die Preise des Tarifes von 1865 maßgebend
bleiben), wenn der Consument nicht schon vorher die Anwendung der Nr. 5a., 5b. und 5c. verlangt.
1) Für den gewöhnlichen häuslichen Bedarf von Wasser mit oder
ohne Waterclosets, Toiletten-, Badeeinrichtung und Waschkeller: sind
4 Procent pro Jahr von dem jährlichen
Miethswerth, eventuell nach Abschätzung, zu zahlen.
2) Wasser für einen Wasser-Auslaßhahn auf dem Hofe, im
Waschkeller, oder in einem anderen den Hausbewohnern zugänglichen Raum, wird
nur gegen Zahlung von 4 Proc. vom Miethswerth des ganzen Hauses
gegeben.
3) Hauseigenthümern, welche 4 Proc. vom Miethswerthe des
ganzen Grundstückes als Wasserrate zahlen, wird hiervon eine Ermäßigung von
10 Procent gewährt.
4) Für leerstehende, unvermiethete Wohnungen wird die
betreffende Rate nicht erhoben, wenn hiervon bei Präsentation der
Quartalsquittung dem Receptor Anzeige gemacht wird.
5) Außerdem wird berechnet für Wasser: a. Zur Besprengung von Privatgärten unter 10 Ar, pro Saison 5 Thlr. und für jede weiteren
10 Ar oder weniger, pro Saison 4
Thlr.b. Zur Besprengung von Höfen und Bürgersteigen pro Ar, pro
Saison 1 Thlr. 15 Sgr. und für jede 10 Quadratmeter darüber, pro Saison 3 Sgr.c. Zur Benutzung in Gewächs- und Treibhäusern, pro Quadratmeter jährlich 2 1/2
Sgr.d. Für Pferde incl. Stallreinigung, pro Stück jährlich 1 Thlr. 20 Sgr.e. Zur Reinigung von Wagen, pro
Stück jährlich 1 Thlr. 20 Sgr.f. Für Feuerhähne in Niederlagen, Speichern u.s.w., zur
alleinigen Benutzung in Feuersgefahr, für das beständige
Gefüllthalten derselben und für Lieferung von Wasser durch dieselben
in Feuersgefahr:
für„„„„12456HahnHähne„„„22844Thlr.„„„„–1515–15Sgr.„„„„jährlich und für jeden Hahn über sechs, 5 Sgr. mehr.
6) Für alle sub a. – f. bezeichneten Zwecke wird das Wasser zu den
daselbst bemerkten Preisen nur dann geliefert, wenn gleichzeitig auch 4
Procent vom Miethswerth des ganzen Grundstückes bezahlt werden Ist auf dem
Grundstück kein Gebäude vorhanden, so unterliegt der Wasserpreis in diesen
Fällen einem besonderen Abkommen.
7) Für Geschäfte, zu deren Betrieb Wasser erforderlich ist,
als: Restaurationen, Schanklocale, Bier-, Kaffee- und
Fleisch-Geschäfte, Seifen- und Laugen-Handlungen,
Wäschereien, Bäckereien, Schlächtereien u.s.w., wird außer den 4 Procent vom
Miethswerth für den Wasserbedarf noch ein Extrapreis durch ein Abkommen
bestimmt.
8) Alle diese Zahlungen müssen vierteljährlich pränumerando
geleistet werden.
9) Für Grundstücke, für welche die nach obigen Sätzen
berechnete Wasserrate mehr als 22 Thlr. pro
Quartal betragen würde, oder auf welchen sich Springbrunnen, Pissoirs oder
gemeinschaftliche Closets befinden, kann die Lieferung nur mittelst
Wassermesser geschehen.
10) Der Consument ist verpflichtet, Erhöhungen der
Miethspreise der Wohnungen u.s.w. der Gesellschaft anzuzeigen.
11) Der in der Bestellung festgesetzte Wasserpreis bleibt bis
zum Ablauf der für die Wasserlieferung geltenden Zeitdauer unverändert,
gleichviel ob das Wasser zu den angegebenen Zwecken benutzt wird oder
nicht.
12) Das Wasser kann zu den in der schriftlichen Bestellung
angegebenen Zwecken ohne Beschränkung benutzt, darf aber nicht durch
Nachlässigkeit oder Muthwillen vergeudet, noch an Unberechtigte, sey es gegen
Entgelt oder unentgeltlich, abgelassen, noch zu anderen als den in der
Bestellung angegebenen Zwecken verwendet werden.
13) Bei der Besprengung von Gärten, Höfen und Bürgersteigen
darf ein freies Laufenlassen des Wassers nicht stattfinden, vielmehr muß
derjenige welcher die Besprengung ausführt, die Ausflußmündung des
Schlauches oder der Spritze in seiner Hand behalten
14) Da es zur Reinhaltung eines zweckmäßig eingerichteten
Closets genügt, nach jedesmaliger Benutzung desselben das Ventil zu heben
und nach wenigen Augenblicken wieder nieder zu lassen, so wird ein längeres
Laufenlassen des Wassers als Vergeudung angesehen (siehe Nr. 16).
15) Wenn ein Hahn, ein Rohr, ein Ventil oder sonst ein Theil
der Wasserleitung undicht ist, und dadurch ein Herauslecken des Wassers
verursacht wird, so muß der Consument für die sofortige Reparatur dieses
Fehlers sorgen, und bis dieselbe erfolgt, den Haupt-Absperrhahn
geschlossen halten.
16) Ueberhaupt ist ein beständiges Laufenlassen des Wassers
aus irgend einem Theile der Wasserleitung unter keinen Umständen gestattet,
namentlich darf es auch nicht geschehen, um angeblich das Einfrieren der
Röhren zu verhindern, da der Gesellschaft nicht zugemuthet werden kann,
Verluste zu tragen, welche durch eine unzweckmäßige, oder dem Frost
ausgesetzte Anlage der Röhrenleitung entstehen können. – Wird daher
ein Closet, ein Hahn, oder irgend ein anderer Theil der Leitung
unnöthigerweise oder den contractlichen Bedingungen zuwider laufend
angetroffen, so sind dafür zehn Thaler Entschädigung zu entrichten, auch ist
die Gesellschaft berechtigt, die fernere Wasserlieferung ohne Anwendung
eines Wassermessers, zu verweigern.
B.
Die Wasserlieferung mittelst Wassermessers geschieht
unter folgenden Bedingungen, von welchen jedoch die sub Nr. 17 erst am 1 Januar 1872 in Kraft tritt (bis wohin die Preise
des Tarifes von 1865 maßgebend bleiben), wenn der Consument nicht schon vorher
die Anwendung der Nr. 17 verlangt.
17) Für die ersten 200 Kubikmeter und darunter pro Quartal sind 20 Thlr. und für jede 10
Kubikmeter über 200, 7 1/2 Sgr. zu zahlen.
18) Die Lieferung erfolgt ausnahmslos durch die der
Gesellschaft gehörigen Wassermesser, für deren Verleihung der Consument eine
vierteljährlich vorauszubezahlende Miethe zu entrichten hat. Diese
Miethe beträgt:
beiWassermessernNr.1(mit13Millimet.Durchlaß)vierteljährlich1 Thlr.„„„2„19„„„1 1/2 Thlr.„„„3„25„„„1 1/2 Thlr.„„„4„38„„„2 Thlr.„„„5„51„„„3 Thlr.„„„6„76„„„4 Thlr.„„„7„102„„„5 Thlr.
19) Der Stand des Wassermessers wird gegen Ende eines jeden
Quartals aufgenommen.
20) Der Betrag für das erhaltene Wasser ist acht Tage nach
Ablauf des betreffenden Quartals zahlbar.
21) Wechselt ein Grundstück auf welchem sich ein Wassermesser
befindet, den Besitzer, so bleibt der Besteller der Wasserlieferung
dessenungeachtet verpflichtet, für das an seinen Nachfolger weiter
gelieferte Wasser zu zahlen, und zwar so lange, bis er die Lieferung laut
Nr. 28 abbestellt, oder ihn die Gesellschaft seiner Verpflichtungen
entbunden hat. Es steht jedoch der Gesellschaft schon beim Eintritt eines
solchen Besitzwechsels frei, die sofortige Zahlung für das schon gelieferte
Wasser von dem Besteller zu verlangen, und bei Nichtzahlung die Lieferung
einzustellen
22) Erheben sich Zweifel über die Richtigkeit der Angaben des
Wassermessers, so wird derselbe abgenommen, im Beiseyn von beiderseitigen
Zeugen in der Fabrik der Herren Siemens und Halske Hierselbst mittelst des dazu aufgestellten
Apparates geprüft und darnach eventuell die Angabe des Wassermessers
rectificirt. Dem Resultat dieser Prüfung hat sich sowohl der Consument als die
Gesellschaft zu unterwerfen. Weicht der Messer von der Richtigkeit ab, so
wird dem Consumenten für das vorige Quartal und bis zur Prüfung das zu viel
Gezeigte in Abzug gebracht, resp. das zu wenig Gezeigte nachträglich
berechnet und trägt die Gesellschaft die Kosten der Prüfung. Im
entgegengesetzten Fall hat der Consument, insofern die Prüfung von ihm
beantragt worden ist, die Kosten derselben zu zahlen. Diese betragen
inclusive Transport:
fürdiePrüfungeinesMessersNr.1, 2 oder 32Thlr.„„„„„„43„„„„„„„54„„„„„„„65„„„„„„„76„
23) Die Kosten für Anbringung des Wassermessers, sowie für
dessen Wiederabnahme nach Ablauf der für die Wasserlieferung geltenden
Zeitdauer, trägt der Consument.
24) Der Consument darf an dem Wassermesser und dessen Zubehör
keinerlei Manipulationen vornehmen, und hat für jede durch seine Schuld oder
Vernachlässigung entstandene Beschädigung desselben aufzukommen. Er ist
verpflichtet, das Messergehäuse nebst Zubehör frostfrei und in gutem
Zustande zu erhalten (siehe Vorschriften §. 14 f.) und darf dasselbe
zu keinem anderen Zwecke benutzen, als zu dem, wozu es bestimmt ist.
–––––––––
Für beide Arten der Lieferung, A und B, gelten noch folgende allgemeine Bedingungen:
25) Kein Grundstück darf von einem Neben- oder
Nachbargrundstück aus gespeist werden. Ein jedes muß seine besondere
Verbindung mit den Straßenröhren der Wasserwerke haben.
26) Derjenige Theil der Leitung, welcher in der öffentlichen
Straße, und zwar von der Hausleitung bis zu der Hauptstraßenleitung, zu
liegen kommt, wird dem Consumenten auf seine Kosten stets von der
Gesellschaft geliefert und gelegt werden. Die Leitung im Inneren des
Grundstückes dagegen bleibt lediglich Sache des Consumenten, nur muß die
ganze Anlage nach den von der Gesellschaft erlassenen Vorschriften
ausgeführt und in Stand gehalten sowie jede Erweiterung oder Veränderung
derselben der Gesellschaft sofort angezeigt werden.
27) Der Consument ist verpflichtet, den Beamten der
Gesellschaft jederzeit freien Zutritt zu den Räumlichkeiten, in welchen die
Wasserleitung, Messer und Zubehör angebracht sind, zu verschaffen, und die
Umwechselung oder Reinigung des Wassermessers jederzeit zu gestatten.
28) Jede Bestellung über Wasserlieferung gilt auf unbestimmte
Zeit und bleibt der Consument verpflichtet, den in der Bestellung
aufgeführten vierteljährlichen Betrag so lange zu zahlen, bis er die
Lieferung gekündigt hat. Diese Kündigung kann nur mit dreimonatlicher Frist
und immer nur dergestalt geschehen, daß die Lieferung mit dem Ende eines
Kalender-Quartals abschließt. Die Kündigung seitens des Consumenten
oder der Gesellschaft muß schriftlich und, entweder gegen Empfangschein oder
mittelst recommandirten Briefes unter der Adresse der Gesellschaft oder des
Consumenten, erfolgen.
29) Der Consument erklärt sich damit einverstanden, daß die
Gesellschaft bei jeder Verletzung oder Ueberschreitung dieser Bedingungen,
sowie bei Nichtbezahlung der fälligen Quartals-Raten und der Kosten
für Einrichtungen und Reparaturen an Röhren und
Wasserleitungs-Apparaten ihm, vorbehaltlich ihrer sonstigen
Entschädigungs-Ansprüche, sofort den ferneren Wasserzufluß
abschneidet.
30) Sollte durch ungewöhnliche von der Gesellschaft nicht
verschuldete Zufälligkeiten die Zuführung oder Benutzung des Wassers
unterbrochen werden, so begründet diese Unterbrechung keinen
Entschädigungsanspruch für die Consumenten
Berlin, den 31. December 1870.
Die Gesellschaft der Berliner
Wasserwerke.
Darstellung blauer Bronzefarbe nach C. Conradty in Nürnberg.
Das bisher übliche Verfahren in der Bronzefarben-Fabrication auch schöne blaue
Nüancen, durch Erhitzen mittelst Anlauffarben zu erzielen, hat bis jetzt zu keinen
befriedigenden Resultaten geführt, indem man nur wenig lebhafte oder bei der
weiteren Verwendung des Fabricates wenig haltbare Farbentöne erzielte.Bechmann's Verfahren zur Darstellung blauer
Bronze wurde im polytechn. Journal, 1861, Bd. CLX S. 217 mitgetheilt. Nach C. Conradty läßt sich dagegen eine schöne
blaue Bronzefarbe auf nassem Wege durch Färben von weißer Bronze mittelst
Anilinblau's herstellen.In gleicher Weise werden bekanntlich auch durch Färben die hübschen
Glimmerbronzen erzeugt, welche seit einigen Jahren Fr. Rotter in Amberg, Piller in Wien und
Schwartze in London fabrikmäßig darstellen;
man s. die bezügliche Mittheilung im polytechn. Journal, 1869, Bd. CXCIII S.
427. Auf die gewöhnliche Art und Weise aus reinem englischen Zinn erzeugte weiße
Bronzefarbe wird in einer Alaunlösung (1 Loth Alaun auf 3 Maaß = 6 Pfd. Wasser) fünf
Stunden lang gekocht, dann rein ausgewaschen und getrocknet. Hierauf folgt die
eigentliche Färbung, indem man die weiße Bronze in einer Porzellanschüssel mit einer
Lösung von Anilinblau (1 Loth Anilinblau in 1 1/2 Maaß Spiritus gelöst) übergießt
und so lange herumrührt bis die Bronze trocken ist. Diese Manipulation muß
6–8mal wiederholt werden, bis man die gewünschte blaue Farbe erhält. Ist die
Bronze dunkel genug, so wird dieselbe in warmem Wasser ausgewaschen und ehe sie ganz
trocken ist, auf 2 Pfd. Bronze ein Eßlöffel voll Erdöl gegossen, welches man innig
damit vermengt. Zur Entfernung des Erdölgeruches setzt man die fertige Bronze einige
Tage lang der Luft aus. (Bayerisches Patent vom 5. August 1869. – Aus dem
bayerischen Industrie- und Gewerbeblatt, 1870 S. 367.)
Ueber das vermeintliche Acetylensilber aus Leuchtgas; von
Philipp Neumann.
Nachdem Berthelot das Acetylen im Leuchtgase nachgewiesen,
konnte es nicht befremden, daß die Chemiker die explosive Silberverbindung, welche
man beim Durchleiten von Leuchtgas durch neutrale salpetersaure Silberlösung
erhielt, für Acetylensilber ansprachen.
Seit anderthalb Jahren beschäftige ich mich mit der chemischen Untersuchung dieser
Silberverbindung. Die schwierige Gewinnung des Untersuchungsmateriales (ich leite
reines Leuchtgas durch neutrale Silberlösung) läßt die Arbeit nur langsam
fortschreiten. Der Niederschlag, der hierbei entsteht, ist kein Acetylensilber,
vielmehr haben mir zahlreiche Analysen den Beweis gegeben, daß die Verbindung ein
Doppelsalz von folgender Zusammensetzung ist: AgO, NO⁵ – AgOC.
Leitet man Leuchtgas durch schwefelsaure Silberlösung, so erhält man eine Verbindung
von AgO, SO³ + AgOC. Dagegen erhält man mit essigsaurem Silber andere,
complicirtere Salze.
Wenn man das reine Silbersalz (AgO, NO⁵ + AgOC) mit reiner Salzsäure zersetzt,
und das entstehende Gas in sehr concentrirte
salpetersaure Silberlösung leitet, so bildet sich kein Niederschlag; auf Zusatz von
Wasser fällt dagegen die Silberverbindung AgO, NO⁵ + AgOC wiederum aus. Läßt
man aber die mit Gas gesättigte Lösung verdunsten, so erhält man Krystalle von 3
AgO, NO⁵ + AgOC.
Es ist mir nicht gelungen die Gasanalyse des neuen Kohlenwasserstoffes zu machen.
Fünfzehn Eudiometer zersprangen mit großer Explosion beim Durchschlagen des
elektrischen Funkens, was auf einen hohen Kohlenstoffgehalt desselben deutet.
Auch die schön krystallisirbaren Jod- und Bromverbindungen dieses
Kohlenwasserstoffes zeigen abweichende Eigenschaften von den bis jetzt bekannten
Verbindungen des Acetylens.
Durch gegenwärtige vorläufige Notizen will ich mir die Priorität dieser
Untersuchungen wahren; ich werde nicht ermangeln, wenn mir meine Berufsgeschäfte
wieder Zeit lassen,
ausführlichere Mittheilungen über diesen höchst interessanten Körper zu
veröffentlichen. (Bayerisches Industrie- und Gewerbeblatt, 1870 S. 337.)
Ueber Ermittelung einer Verfälschung der Traubenweine mit
Obstwein; von Dr. Tuchschmid
in Zürich.
Der Obstwein dient hier häufig zur Verfälschung von schlechteren Weinsorten, ohne daß
man bis jetzt im Stande war, diese Verfälschung mit einiger Sicherheit zu ermitteln.
Bei der Vergleichung der Zusammensetzung der Obstweine mit derjenigen der
Traubenweine ergibt sich eine große Differenz im Aschengehalt dieser Getränke. Der
Obstwein enthält im Mittel aus zahlreichen Bestimmungen 0,11 bis 0,40 Proc.
kohlensauren Kalk, während der Kalkgehalt des Traubenweines höchstens 0,049
ausmacht. Es läßt sich gestützt hierauf das Minimum des Zusatzes von Obstwein zu
Traubenwein berechnen.
Ist nämlich w die Anzahl der Kubikcentimeter Wein, die in
100 K. C. eines Gemisches beider Getränke enthalten sind; t die Anzahl K. C. Obstwein und a die
gefundene Menge CaO, CO², so ist:
a (t +
n) = 0,04 w + 0,1 t;
ferner t = 100 – w;
wenn 0,04 das Maximum des Kalkgehaltes von Wein und 0,1 das
Minimum des Kalkgehaltes von Obstwein bezeichnet:
t = (100 a – 4)/0,06 w =
(10 – 100 a)/0,06
Die Bestimmung des Kalkes wird nach den gewöhnlichen analytischen Methoden
ausgeführt. (Berichte der deutschen chemischen Gesellschaft zu Berlin, 1870, Nr.
19.
Reinigung der Bier- und Weinflaschen.
Dr. O. Bruckner in Gießen
empfiehlt, um Bier- und Weinflaschen von den sich in ihnen bildenden Krusten,
selbst wenn diese sehr hartnäckig anhaften, zu befreien: die Flaschen mit einer
Lösung von übermangansaurem Natron zu schwenken, oder, wenn nöthig, die Lösung kurze
Zeit über der Kruste stehen zu lassen. Der Rest des Ansatzes sey dann leicht mit
einer Bürste zu entfernen. (Gewerbeblatt für das Großherzogthum Hessen.)
Gleichförmiges Einfeuchten von Druckpapier.
Bei der Herstellung sehr heicklicher Drucke wendet man in der k. k. Staatsdruckerei
in Wien mit großem Vortheil die Luftpumpe an. Das zu feuchtende Papier kommt in
größerer Menge in einen luftdicht verschließbaren Kasten, die Luft wird durch eine
gute Luftpumpe entfernt und hierauf Wasser in den Apparat angesaugt welches
gleichförmig das Papier durchdringt. Nach dem Nässen wird das überflüssige Wasser
durch eine Schraubenpresse entfernt. (Technische Blätter, 1870 S. 231.)
Fabrication des Astrachanstoffes; von Dr. H. Grothe.
Ueber die Herstellung des Stoffes welchen man unter dem Namen Astrachan seit mehr denn drei Jahren anfertigt und verkauft, ist man im
Ganzen noch sehr wenig unterrichtet. Die Engländer haben sich lange vergeblich
bemüht, die Methode zu ergründen und erst seit einem halben Jahre ist ihnen dieselbe
verrathen worden. Alle bisher in Zeitschriften gegebenen Beschreibungen dieses
Stoffes begnügen sich mit der Angabe „der Stoff werde
geknautscht.“ Wie dieß aber ausgeführt werde und welche Stoffe man
überhaupt „knautscht,“ das können sie nicht anführen und doch
ist das die Hauptsache bei der ganzen Fabrication.
Die Erfindung dieses Stoffes gebührt den Appreturbesitzern Rudolph und Friedlaender in Berlin. Ein Zufall hat darauf hingeführt.
Die ersten Proben wurden durchgeführt unter Zusammenlegen des Stoffes, so daß recht
viele Falten und Kniffe entstanden; der Stoff wurde dann in Leinen eingenäht, etwas
zusammengepreßt und nun gekocht. Allein bei dieser Manipulation gelang es selten,
zwei Stücke mit gleichem Fell-imitirenden Aussehen zu schaffen. Daher kam ich
(ich war damals Director der D. J. Lehmann'schen
Fabriken) auf folgende Idee zur Ausführung, die jetzt allgemein angenommen ist Ich
ließ einen Rahmen herstellen, in dem ich senkrecht Pflöcke einsetzte, so daß der
Rahmen einer auf den Rücken gekehrten Egge gleichkam. Auf die Spitzen dieses
Eggenrahmens legte ich den Stoff verkehrt. Die Schwere desselben ließ ihn da
einsinken, wo nicht ein Pflock daran hinderte. An jedem Pflock aber ließ ich das
Zeug mit starkem Bindfaden umbinden. So erhielt ich bei einem Stück von
beispielsweise 30 Ellen gegen 150 Unterbindungen. Nun wurde das Stück abgenommen,
fest zusammen gerollt und 2–3 Stunden gekocht. Der Erfolg war, daß sich
rosetten- oder strahlenartig die Kniffe und Knautschen durch Verlegung des
Haarstriches ausdrückten. Der Stoff hatte so an Regelmäßigkeit des Effectes gewonnen
und die Methode garantirt die Fabrication gleichartig geknautschter Stücke. Diese
Methode hat sich nach einiger Zeit überall hin verbreitet. Durch Versetzung der
Pflöcke im Rahmen nach verschiedenen Dessin-Anordnungen erzielt man
selbstverständlich andere Effecte.
Es ist übrigens nicht nothwendig, den Stoff zuvor zu färben, sondern das kann auch
nachher geschehen. Bei Anilinfarben ist sogar das nachherige Färben durchaus
vorzuziehen. Ferner ist es ein großer Irrthum, wenn man angibt, daß diese Stoffe aus
Kameelgarn hergestellt seyen. Jedes Plüschgewebe aus Wolle von einigermaßen langem
Haar ist hierzu brauchbar und thatsächlich sind Astrachans mit Kameelgarn sehr
selten. Es ist jene Angabe eben nur der Unwissenheit im Webereifache zuzuschreiben.
Von streifenartiger Herstellung der Astrachan-Dessins ist vollends keine
Rede, sie wird sogar ängstlich vermieden. Imitation von Tigerfell, Löwenfell etc.
liegt dabei sehr fern; die Färbung in jenen Felltönen war schon vor der Erfindung
des Astrachans vollständig bekannt und angewendet. (Musterzeitung, Zeitschrift für
Färberei, Druckerei etc., 1871, Nr. 1.)
Anwendung von Blei zum Verbinden von Wunden.
Herr Burggraefe aus Genf richtete an die Pariser Akademie
eine Note, betreffend das Verbinden von Wunden mittelst sehr dünner Bleibleche.
Dieses System, welches im Genfer Hospital zum Verbinden von Fabrikwunden angewendet wird, hat schon außerordentliche Resultate
geliefert. Die Bleiblätter werden wie englisches Pflaster angewendet und durch
Heftpflaster festgehalten. Diese Verbandart bietet nach dem Verfasser folgende
Vortheile: 1) das Blei bleibt weich und kühl in Berührung mit der Wunde; 2) es
erspart die Anwendung der Charpie, die eine dauernde Ursache der Erhitzung und
Infection ist; 3) die Schwefelverbindung welche sich bildet, verhindert die Fäulniß
und die Entwickelung von Organismen, die sie begleiten; 4) ist die Wunde einmal
verbunden, so kann sie mit kaltem Wasser gewaschen und erfrischt werden, ohne den
Verband zu stören; 5) ist dieß ein Mittel, größere Operationen zu meiden. (Der
Naturforscher.)