Titel: | Faßhahn von R.Bogen und J. F.Cleve. |
Fundstelle: | Band 198, Jahrgang 1870, Nr. XCVI., S. 388 |
Download: | XML |
XCVI.
Faßhahn von R.Bogen und J. F.Cleve.
Mit Abbildungen auf Tab.
VII.
[Faßhahn von Bogen und Cleve.]
Der in Figur 6
und 7
abgebildete Faßhahn für Alkohol, Bier etc. von R. Bogen
und J. F. Cleve in Berlin (bayerisches Patent vom 3.
December 1867) hat vor den bisher bekannten und gebräuchlichen den Vorzug, daß er
die im Faß befindliche Flüssigkeit laufen läßt, ohne daß der Spund gelöst wird oder
sonst eine Oeffnung im Faß nöthig ist. Es ist dieß ein Vortheil besonders für
diejenigen, welche Geschäfte in Spirituosen machen, weil die bedeutende Verdunstung,
welche beim Gebrauch der bisher üblichen Hähne aus dem geöffneten Spundloche
stattfindet, bei Anwendung des neuen Hahnes nicht eintreten kann. Figur 6 zeigt letzteren im
verticalen Durchschnitt, Fig. 7 den Wirbel für sich
in äußerer Ansicht. Der Hebel g (Fig. 6), welcher an dem
einen Ende eine kleine Gummiplatte r trägt, wird vermöge
des in dem Wirbel a, b befindlichen Einschnittes o (Fig. 7) bei dem
jedesmaligen Oeffnen und Schließen des Hahnes, welches mittelst einer
Viertelsdrehung des Wirbels geschieht, auf und nieder bewegt, und bewirkt so das
zeitweilige Oeffnen und Schließen der Röhre p, wodurch
also die äußere Luft beim Oeffnen zugelassen, beim Schließen abgesperrt wird.
(Bayerisches Industrie- und Gewerbeblatt, 1870 S. 190.)