Titel: Faßhahn von R.Bogen und J. F.Cleve.
Fundstelle: Band 198, Jahrgang 1870, Nr. XCVI., S. 388
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XCVI. Faßhahn von R.Bogen und J. F.Cleve. Mit Abbildungen auf Tab. VII. [Faßhahn von Bogen und Cleve.] Der in Figur 6 und 7 abgebildete Faßhahn für Alkohol, Bier etc. von R. Bogen und J. F. Cleve in Berlin (bayerisches Patent vom 3. December 1867) hat vor den bisher bekannten und gebräuchlichen den Vorzug, daß er die im Faß befindliche Flüssigkeit laufen läßt, ohne daß der Spund gelöst wird oder sonst eine Oeffnung im Faß nöthig ist. Es ist dieß ein Vortheil besonders für diejenigen, welche Geschäfte in Spirituosen machen, weil die bedeutende Verdunstung, welche beim Gebrauch der bisher üblichen Hähne aus dem geöffneten Spundloche stattfindet, bei Anwendung des neuen Hahnes nicht eintreten kann. Figur 6 zeigt letzteren im verticalen Durchschnitt, Fig. 7 den Wirbel für sich in äußerer Ansicht. Der Hebel g (Fig. 6), welcher an dem einen Ende eine kleine Gummiplatte r trägt, wird vermöge des in dem Wirbel a, b befindlichen Einschnittes o (Fig. 7) bei dem jedesmaligen Oeffnen und Schließen des Hahnes, welches mittelst einer Viertelsdrehung des Wirbels geschieht, auf und nieder bewegt, und bewirkt so das zeitweilige Oeffnen und Schließen der Röhre p, wodurch also die äußere Luft beim Oeffnen zugelassen, beim Schließen abgesperrt wird. (Bayerisches Industrie- und Gewerbeblatt, 1870 S. 190.)

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