Titel: | Cole's Ankerhemmung bei Taschenuhren. |
Fundstelle: | Band 197, Jahrgang 1870, Nr. IX., S. 16 |
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IX.
Cole's Ankerhemmung
bei Taschenuhren.
Nach dem Scientific American, Januar 1870, S. 78 und dem Mechanics' Magazine, December 1869, S. 454.
Mit Abbildungen auf Tab.
I.
Cole's Ankerhemmung bei Taschenuhren.
Bei Uhren mit Ankerhemmung geschieht es bisweilen, daß durch einen zufällig stärkeren
Antrieb der Rubinstein (Hebestein), nachdem er den Hebel (die Gabel) in die eine
Lage geführt hat, so weit herumgeführt wird, daß er gegen die Außenseite der Gabel
nach derselben Richtung anschlägt. Ist nun die Gabel steif, so verursacht das
Anliegen derselben an einem der Anschlagstifte, daß der Hebestein abspringt oder daß
der Zapfen des Schwungrades oder des Ankers verbogen oder abgebrochen wird.
Die von M. G. Cole patentirte, in Figur 40 und 41
dargestellte Anordnung bezweckt den angedeuteten Uebelstand zu beheben, indem das
zwischen den Anschlagstiften befindliche Ende der Gabel federnd gemacht ist. Dabei
ist diese Feder steif genug, um die gewöhnliche Bewegung des Hebels zu begrenzen,
doch auch hinlänglich elastisch, um im oben bezeichneten Falle nachzugeben und die
richtige Stellung der Theile herbeizuführen.
a bezeichnet das Schwungrädchen, d den Hebestein, welcher in die Gabel des Hebels c in der bekannten Weise eingreift. d ist das
Hemmungs- oder Steigrad, endlich e, f der
Anker.
Das Ende c¹ des Hebels c ist federnd und bewegt sich zwischen den Ankerstiften g und g¹.
Sollte nun das Schwungrad durch einen Impuls des Steigrades aus irgend einer Ursache
zu weit herumbewegt werden, so daß der Hebestein b gegen
die Außenseite der Gabel c schlägt, so gibt das gegen
den Anschlagstift g angelegte federnde Ende c¹ nach und der Hebestein kann zufolge der
Gestalt des Gabelendes vorbeigehen, um darnach sofort in seine richtige Lage
zurückzukehren.
Eine etwas abgeänderte Anordnung der Gabel c ist in Figur 41
skizzirt; die Feder c¹ ist in diesem Falle nicht
ein Ganzes mit c, sondern im Körper des Hebels
eingelassen.
Das Patentrecht für diese Ankerhemmung, welche in zufriedenstellender Weise bereits
bei vielen Uhren eingeführt ist, besitzen E. Dent und Comp., 61 Strand in London.