Titel: | Miscellen. |
Fundstelle: | Band 175, Jahrgang 1865, Nr. , S. 320 |
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Miscellen.
Miscellen.
Ueber ein neues System von Schraubengewinden; von Carl Karmarsch.
Für größere und gröbere Schrauben ist bekanntlich in den englischen und manchen
anderen Maschinenfabriken ein übereinstimmendes System von Gewinden angenommen,
wornach sowohl die Gestalt des dreieckigen Gewindganges, als die Anzahl der Gänge
auf bestimmter Länge festgesetzt ist. Die Annehmlichkeiten und Vortheile, welche
hieraus entstehen, haben Hrn. Conrad Bube. Mechaniker in
Hannover, veranlaßt, für Schrauben von kleineren Abmessungen eine Reihe von
Original-Backenbohrern zu entwerfen und anzufertigen, deren Gewinde schön und gut
geformt, dabei in praktisch zweckmäßiger Weise abgestuft sind und zugleich den
Vortheil gewähren, daß die Ganghöhen wie die Durchmesser in ein genau bestimmtes
einfaches Verhältniß zum Metermaaße gebracht wurden. Zur Zeit enthält dieses System
fünf verschiedene Dicken und für jede Dicke zwei verschiedene Schraubengewinde (das
eine doppelt so fein als das andere), so daß der Satz Backenbohrer aus 10 Stück
besteht, wie folgt:
Durchmesser der Schrauben,Millimeter
Anzahl der Gänge auf1 Centimeter Länge
4
12 und 24
5
10 „ 20
6
9
„ 18
8
8
„ 16
10
6
„ 12
Mit diesem Sortimente wird man, wie angenommen werden darf, für alle gewöhnlichen
Fälle ausreichen, wo Schrauben von nicht mehr als 10 Millimeter (etwa 0,4 Zoll)
Dicke erfordert werden, und die allmähliche, Verbreitung desselben in den
Werkstätten wäre geeignet, der dort fast allgemein rücksichtlich dieses Gegenstandes
herrschenden Unordnung und Verwirrung abzuhelfen.
Die Original-Backenbohrer, welche Hr. Bube für
verhältnißmäßig billigen Preis zu liefern bereit ist, sind – wie ich mich zu
überzeugen Gelegenheit hatte – mit vorzüglicher Sorgfalt gearbeitet.
(Monatsblatt des hannoverschen Gewerbevereins, 1864, Nr. 11 und 12.)
Ueber die Blandin'sche
Schmiervorrichtung für Maschinenwellen.
Ueber diese Schmiervorrichtung, welche unter dem Namen des Verkäufers (der Firma:
Carl Gessert in Elberfeld) im polytechn. Journal Bd.
CLXXIII S. 93 nach einer beigegebenen Abbildung beschrieben wurde, hat die Redaction
des „Monatsblatts des hannoverschen Gewerbevereins“
Erkundigungen an solchen Stellen eingezogen, wo man diesen Apparat bereits benutzt
und theilt im Nachstehenden die Ergebnisse ihrer Forschungen mit:
„Während des Gebrauches erfordert der Apparat nur spärliche Aufsicht,
indem man alle acht Tage mit den Fingern oder einem passenden Spatel das Fett in
dem Gefäße niederzudrücken bemüht seyn muß, um hohle Räume zu beseitigen.
Eventuell wird etwas Fett nachzufüllen seyn.
Die Wirkungsart dieses Apparates wird verschiedentlich unter Bezugnahme auf
Luftdruckwirkung u.s.w. erklärt. Ohne uns auf diese unsicheren Erklärungen
einzulassen, können wir glaubhaft bestätigen, daß damit außerordentliche
Ersparnisse im Schmiermaterial auch bereits hier (in Hannover) in mehreren
Fabrik-Etablissements erreicht wurden. Die Zeit der hiesigen Versuche war bisher
nicht ausreichend, um die Resultate in endgültigen Zahlen vorführen zu können;
es möge daher nur erwähnt seyn, daß Versuche, welche in Borsig's Eisenwerk zu Moabit bei Berlin angestellt wurden,
ergaben:
1) Bei einem Ventilator mit 11–1200 Umdrehungen per Minute stellte sich der Schmierverbrauch bei
diesem Apparate im Verhältniß zu der früheren Oelschmierung dem Gewichte
nach heraus wie 10 zu 318,75.
2) Bei der Transmission der Drehwerkstatt stellte sich jener
Verbrauch wie 319 zu 1760, welches Verhältniß sich jedoch später insofern
noch viel günstiger gestalten wird, als die fragliche Schmiere kaum zur
Hälfte consumirt war.
3) Bei einem Kollergang in der Ziegelfabrik fand man das
Verbrauchsverhältniß wie 11,3 zu 127,5, wobei ebenfalls mehr als die Hälfte
der Blandin'schen Schmiere noch nicht verbraucht
war.
4) Bei einer 300pferdekräftigen Dampfmaschine, deren
Schwungradwelle 14 Zoll im Durchmesser hält und mit nahezu 65,000 Pfund
belastet ist, bewährte sich der fragliche Schmierapparat vortrefflich, ohne
daß das Verbrauchsquantum näher constatirt wurde.
Andererseits wird in der deutschen illustrirten Gewerbezeitung angeführt,
„daß zum Schmieren der Achsen eines Ventilators, der innerhalb
einer gewissen Zeit 100 Loth Baumöl consumirte, für denselben Zeitraum 3,8
Loth der Blandin'schen Schmiermasse genügte,
welches Ersparniß dem Geldwerthe nach auf 93 Proc. sich beläuft; ähnlich
günstige Resultate sind mehrfach constatirt.“
Das zu diesem Schmierapparat verwendbare Original-Schmiermaterial wird als
„Huile d'olives, de Malagra sous la
forme concrète frigorique“ bezeichnet. Dasselbe
besitzt offenbar eine große Schmierfähigkeit und läßt sich, wie alle Mischungen
von organischen Stoffen; in seiner Zusammensetzung durch Analysen nicht leicht
und sicher erkennen. Es scheint indeß, daß man auch andere Mischungen von Talg
und gutem Oel in Anwendung bringen kann, um ähnliche günstige Resultate zu
erhalten, sobald nur die richtige Consistenz der Masse getroffen wird.
Nach einem uns vorliegenden Preiscourante wird die Originalschmiere von Gebr. Heucken u. Comp. in Aachen zu 275 Francs per 100 Kil., d. i. 11 Sgr. per Zollpfund, verkauft, während man dieselbe aus Berlin für 10 Sgr.
das Pfund beziehen kann.
Der Klempnermeister B. Rühmkorff in Hannover
(Schillerstraße Nr. 23) liefert solche Apparate zu sehr mäßigem Preise und dazu
geeignete bewährte Schmiere, wovon das Pfund 7 1/2 Groschen kostet.“
(Monatsblatt des hannoverschen Gewerbevereins, 1864, Nr. 9 und 10.)
Nach der im vorhergehenden Heft dieses Journals S. 243 mitgetheilten Untersuchung von
Dr. R. Hoffmann besteht
das Material zum Füllen der Blandin'schen Vorrichtung,
das sogenannte „Olivenöl von Malaga in fester kalter Form“ in
100 Gewichtstheilen aus: 65 Theilen reinem Fett, 11 Theilen wasserfreier Seife und
24 Theilen Wasser. Die Red. d. p. I.
Ueber die Anwendung von Stahl bei Locomobilen.
Hierüber sagt das Mechanics' Magazine, nachdem es
bemerkt, daß die hauptsächlichsten der Abnutzung unterliegenden Theile der Borsig'schen Locomotive auf der Weltausstellung in London
1862 aus Stahl waren, dasselbe sollte man nachahmen bei den Locomobilen, da die
beste Locomobile sich am meisten der Locomotive nähert. Einige Fabrikanten von
Straßenlocomotiven haben Kessel aus Stahlblech angewendet; außerdem läßt sich wenig
von der Anwendung des Stahls bei landwirthschaftlichen. Maschinen sagen. Und doch
sollten die landwirthschaftlichen Maschinenbauer jetzt am allermeisten von der
Anwendbarkeit des Stahls überzeugt seyn, nachdem die Anwendung von Stahl zu den
Seiten des Dampfpfluges die Dampfcultur überhaupt sehr praktisch gemacht. Die
Reduction des Gewichts um wenigstens 1/3 würde bei Locomobilen und
Straßenlocomotiven von ungeheurer Wichtigkeit seyn; dasselbe würde bei den
Dampfpflügen der Fall seyn. Eine Locomobile, deren Haupttheile aus Stahl wären,
würde freilich theurer werden; allein dieses compensirt sich wieder dadurch, daß
alle Bewegungsmechanismen leichter werden, also zu ihrer eigenen Bewegung weniger
Kraft absorbirt, sohin der Effect vergrößert würde. Noch mehr würde der Preis
compensirt durch Anwendung von Feuerbüchsen aus Stahl und von Feuerröhren aus Stahl.
Die Seiten der Feuerbüchsen brauchten, von Stahl gemacht, bloß halb so dick zu seyn, wie die
jetzigen schmiedeeisernen und hätten doch die doppelte Festigkeit; dadurch wird aber
die Hitze noch einmal so schnell in das Wasser geführt, was eine bedeutende
Brennmaterialersparniß erzielt. Diese Brennmaterialersparniß wird noch vermehrt
durch die Feuerröhren aus Stahl, indem dieselben die Hitze der Gase, welche sie
durchströmen, mehr absorbiren, so daß die Gase kälter in die Rauchkammer kommen.
(Berggeist, 1865, Nr. 10.)
Ueber Krupp's
Gußstahl-Fabrik.
Die bereits vollendeten und noch im Baue befindlichen Anlagen des berühmten
Gußstahl-Fabrikanten in Essen bedecken eine Grundfläche von 700 preußischen Morgen.
Ohne Hinzurechnung der in den in neuester Zeit von Krupp
acquirirten Erz- und Kohlenminen verwendeten Bergleute beschäftigt Krupp gegenwärtig (September 1864) gegen 8000 Arbeiter,
für welche der Arbeitslohn alle 14 Tage, als Auszahlungs-Periode, nicht weniger als
80,000 Thaler beträgt. Als Motoren sind 75 Dampfmaschinen von der kleinsten bis zu
einer Größe von 1000 Pferdekräften vorhanden, welche zusammen eine Kraft von 3- bis
4000 Pferden liefern. Der hierzu nöthige Dampf, durchgehends von 56 Pfund oder nahe
4 Atmosphären effectiver Spannung, wird in 150 Dampfkesseln, in der Regel von 7 Fuß
Durchmesser und 25 Fuß Länge, nach Cornwall'schem System
erzeugt; sie verdampfen binnen 24 Stunden bei einem Kohlenaufwande von 12,000
Centner nicht weniger als 170,000 Kubikfuß Wasser. Von der Unzahl der vorhandenen
Essen oder Schornsteine besitzt der größte, bei einer lichten Weite von 30 Fuß am
untern und 12 Fuß am obern Theil, eine Höhe von 240 Fuß.
Die Schmiedearbeiten, auf welche in diesem Etablissement der größte Werth gelegt
wird, werden durch 35 Dampfhämmer von 1 bis 1000 Centner Gewicht ausgeführt. Dieser
letztere Hammer, jetzt der größte der Welt, hat einen Hub von 10 Fuß und sein
Fundament oder Chabotte soll aus der enormen Masse von 30,000 Centner Gußeisen
bestehen. Bei meiner Anwesenheit wurde eben ein Gußstahlblock von 400 Centner mit
diesem Hammer ausgeschmiedet, wobei ein nebenstehender, sehr sinnreich construirter
Dampfkrahn die nöthigen Bewegungen und Wendungen des Stahlblockes vermittelte. Man
kann sich schwer einen Begriff von der Wirkung eines Schlages dieses Ungethümes von
einem Hammer machen; in einer Entfernung von mehreren hundert Klaftern, in welcher
sich das Krupp'sche Wohnhaus befindet, macht jeder Schlag
den Eindruck eines abgefeuerten Schusses aus einer Kanone größten Kalibers in weiter
Entfernung, und so wie sonst der Schall auf den Blitz, so folgt hier ungefähr eine
Secunde später nach dem Schalle eine durch den Boden fortgepflanzte Erschütterung,
welche alle Fenster des Hauses erdröhnen macht. Daß durch solche Schläge auch die
größten Gußstahlblöcke durch und durch bis in das Innerste verdichtet und bearbeitet
werden können, wird man leicht begreiflich finden, und es liegt wohl das Geheimniß
für die Prosperität und staunenswerthe Leistungsfähigkeit dieser Fabrik
größtentheils mit in den ungeheuren Mitteln, welche derselben zu Gebote stehen; so
wird z.B. das Anlage-Capital dieses Dampfhammers allein auf 600,000 Thlr.
angeschlagen.
Einige Tage vor meiner Ankunft wurde in dieser Fabrik für einen 300 Centner schweren
Dampfhammer eine Chabotte aus Eisen, und zwar in einem Stücke, im Gewichte von 4000
Centnern gegossen, und man war eben damit beschäftigt, dieses schwerste Gußstück,
welches in der Fabrik jemals aus Cupolöfen gegossen worden, mittelst Winden und
Flaschenzügen auf seinen Platz zu bringen. Es war dieß übrigens der zweite Guß,
nachdem sich der erste beim Erkalten in zwei Theile gespalten hatte. Zur Bearbeitung
der geschmiedeten Gußstahlstücke, sowie der Kanonen, welche jetzt in großer Zahl für
alle Theile der Welt mit den neuesten Verbesserungen erzeugt werden, sind über 300
Werkzeugmaschinen von der kleinsten bis zur größten Gattung vorhanden. Die
neugebaute Werkstätte, eine der größten, welche ich je gesehen, wurde eben montirt
und eingerichtet. Unter Anderem wurde ein Laufkrahn von 70 Fuß Spannweite nach der
Breite der Werkstätte aufgestellt, welcher Lasten von 1500 Centner mit aller
Sicherheit zu heben und weiter zu bewegen vermag.
Zur Erzeugung des Gußstahls sind in der sehr ausgedehnten und äußerst zweckmäßig eingerichteten Gußhütte
240 Schmelzöfen zur Aufnahme der Schmelztiegel, die ungeachtet ihrer außerordentlich
großen Feuerfestigkeit dennoch nach jedem Gusse erneuert werden, aufgestellt.
Während meiner Anwesenheit wurde eben der Block für eine nach Japan bestimmte
Gußstahlkanone von 400 Centnern gegossen. Es wurde mir die Gelegenheit geboten,
diesem Gusse von einem Emporum aus, und zwar um gegen die ungeheure Hitze, welche
während des Gusses in der Hütte stattfindet, geschützt zu seyn, hinter Glasfenstern
beiwohnen zu können.
Ich verfolgte dabei mit der gespanntesten Aufmerksamkeit die Manöver, welche die
hierzu bestimmte, gut eingeschulte Brigade von 800 Mann nach Commando, wie Soldaten
auf dem Exercirplatze, mit einer staunenswerthen Präcision ausführte. Dieses
rechtzeitige, bis auf die Secunde genaue Zusammenwirken dieser 800 Arbeiter –
deren Zahl bei noch größeren Güssen bis 1000 vermehrt wird – ist um so höher
anzuschlagen und um so wichtiger, als gerade davon das Gelingen des ganzen Gusses
abhängt. Die Anstrengung und Erschöpfung der Arbeiter ist aber bei dieser ungeheuren
Hitze so groß, daß ihnen nach jedem solchen kaum 10 Minuten dauernden Gusse eine
Erholungs- oder Ruhezeit von zwei Stunden gegeben wird.
Die größte Gußstahlkanone, welche aus diesem Etablissement hervorgegangen, hatte ein
Gewicht von 500 Centnern, war in der Seele 11 Zoll, und für Kugeln von 600 Pfund
bestimmt; sie war für Rußland bestellt.
Im Jahre 1863 wurden 25 Millionen Pfund (250,000 Centner) Gußstahl erzeugt; in der
ersten Hälfte des laufenden Jahres 1864 betrug diese Erzeugung bereits schon 18
Millionen Pfund.
Nebst den vielen übrigen Arbeiten werden gegenwärtig täglich 120 Locomotiv-Tyres
fertig und versendet, wovon 1/3 nach England und den englischen Colonien geht. Zum
leichteren Verkehr und zur Bewegung der verschiedenen Materialien läuft mitten durch
das Etablissement eine Eisenbahn, auf welcher fortwährend zwei Locomotiven
verkehren.
Dieses weltberühmte Etablissement ist außerdem für den Verkehr äußerst günstig
gelegen, indem zwei Haupt-Eisenbahnen, nämlich die Cöln-Mindener und die
Bergisch-Märkische Bahn, ganz nahe vorbeigehen, während es jetzt im Plane ist, auch
noch eine dritte, nämlich die Rheinische Bahn, in dieser Richtung zu verlängern.
Erwähnen will ich noch, daß der Verbrauch an Leuchtgas in den Wintertagen zu 200,000
Kubikfuß in 24 Stunden beziffert wird. Ich übergehe die vielerlei großartigen
Humanitäts-Anstalten, wie Brodbäckerei, Menagen, Casernen für die unverheiratheten
Arbeiter u.s.w., welche sich bei den colonieartigen Anlagen befinden. Hofrath Ritter
v. Burg. (Aus einem Vortrage desselben in der Wochenversammlung des
nieder-österreichischen Gewerbevereins vom 18. November 1864.)
Verfahren um Zink schwarz zu färben; von Dr. Dullo in Berlin.
Die künstlerisch schönen Arbeiten, die jetzt so mannichfach aus Zink gegossen werden,
seyen es Statuen, Statuetten oder architektonischer Schmuck, werden entweder
broncirt oder mit weißer Oelfarbe bestrichen. Das eine wie das andere ist nicht
immer ausreichend, da mitunter, namentlich bei Statuen, auch eine schwarze Farbe
verlangt wird. Man könnte zwar ohne weiteres dieselben mit schwarzer Oelfarbe
bestreichen, indessen man vermeidet den Anstrich gern, und nimmt nur dann zu diesem
Mittel seine Zuflucht, wenn man sich nicht anders helfen kann. Ein schönes
glänzendes Schwarz erhält man, wenn man Antimonchlorür in Alkohol löst, einige
Tropfen Salzsäure hinzusetzt, und zwar auf ein Quart Alkohol 6 Loth Antimonchlorür
und 4 Loth Salzsäure, und mit dieser Lösung die Statue mittelst eines Pinsels oder
einer Bürste schnell benetzt. Das Zink wird sofort schwarz. Die erste aufgetragene
Lösung wird sofort mit Lappen abgewischt-, weil sie noch nicht eine gleichmäßige
Färbung bewirkt hat, und noch einmal die Lösung aufgetragen. Diese läßt man
trocknen, und zwar so schnell wie möglich am warmen Ort. Ist die Statue trocken, so
färbt das Antimon nicht mehr ab, und man reibt die Statue nunmehr mit Oel ab; am
besten wählt man trocknendes Oel. Dieses Abreiben mit Oel wiederholt man 2 bis 3mal,
nur mit der Vorsicht, daß nirgends Tropfen des Oels antrocknen. Dadurch erhält die
Statue eine sehr
intensiv schwarze Farbe und schönen Glanz. Das Antrocknen des metallischen Antimons
muß man deßhalb beeilen, weil sich sonst bald weißes Antimonoxyd an der Luft bildet,
welche Bildung durch den dünnen Ueberzug mit Oel unmöglich wird. Zur Verdünnung des
Antimonchlorürs wendet man deßhalb Alkohol an, weil derselbe schneller trocknet, und
auch weil man sehr wenig Salzsäure hinzuzufügen braucht, um die Ausscheidung von
basischem Antimonchlorür (Algaroth-Pulver) zu verhindern. Nimmt man statt Alkohol
Wasser, so muß man viel Salzsäure anwenden, und wenn man dann mit dieser Lösung die
Zinkstatue bestreicht, so bildet sich natürlich auch viel Chlorzink, das nicht
trocknet. Der Ueberzug von Antimon darf unter allen Umständen nur sehr dünn seyn,
denn nur dann haftet er fest, und sieht schön aus. (Deutsche illustrirte
Gewerbe-Zeitung.)
Neues Reinigungsmittel des Wassers.
Nach Armengaud's Génie
industriel hat sich Bergrath Prof. Scheerer in
Freiberg kürzlich in Frankreich ein Verfahren zum Reinigen des Wassers patentiren
lassen, nach welchem die im Wasser enthaltenen organischen Stoffe und anderen
Unreinigkeiten durch eine Lösung von neutralem schwefelsaurem
Eisenoxyd niedergeschlagen werden. Die Menge der zuzusetzenden Lösung hängt
von der Reinheit des Wassers ab und ist durch Versuche zu ermitteln, welche, wenn
die Reinheit des Wassers variirt, von Zeit zu Zeit zu wiederholen sind. Bald nachdem
das schwefelsaure Salz zugesetzt worden ist, zersetzt es sich und bildet ein in
Wasser unlösliches basisches Salz, das gleichzeitig mit den Unreinigkeiten des
Wassers zu Boden fällt.
Ueber die Anwendbarkeit der Anilinfarben für die Oelmalerei;
von A. Fleischer in Neisse.
Im 1. Novemberheft 1864 (Bd. CLXXIV S. 245) dieses Journals ist ein Verfahren von
Prof. V. Kletzinsky mitgetheilt, um die Anilinfarben für
die Oelmalerei zu fixiren. Hierzu bemerke ich Folgendes:
Wird eine concentrirte alkoholische Lösung von Fuchsin mit Dammarlack und Zinkweiß
zusammengerieben, so erhält man eine rothe Körperfarbe, welche sich zum Druck auf
Gewebe sehr gut eignet, und dem Licht ausgesetzt auch sehr lange die rothe Farbe in
derselben Intensität behält. Wird aber statt Dammarlack eine Mischung von diesem mit
Oelfirniß, oder bloß Oelfirniß angewendet, so verlieren mit solcher Farbe bedruckte
Gewebe schon beim bloßen Hängen im dunkeln Zimmer an Intensität der Farbe und werden
dem Licht ausgesetzt sehr rasch fast ganz weiß, auch dann wenn der Firniß bei der
Exposition schon getrocknet war. Selbst im verschlossenen Gefäß verschwindet bei
längerem Stehen der Masse allmählich die Farbe. Es dürfte also nicht die geringe
Lichtbeständigkeit des Fuchsins, sondern die rasche Zersetzung desselben bei
Gegenwart von Firniß eine Verwendung in der Oelmalerei verhindern.
Ueber Verfälschung der Cacaobutter und deren Erkennung.Man vergleiche über denselben Gegenstand die Notiz von Dr. Björklund im polytechn. Journal Bd.
CLXXII S. 399.
Die Cacaobutter (das Cacaoöl), die vielfach zu feinen Pomaden, zur Bereitung von
Cacaoseife, in der Conditorei u.s.w. Verwendung findet, wird am häufigsten durch
Nierentalg von jungen Rindern verfälscht, welcher sehr weiß, geruch- und
geschmacklos, nur halb
so theuer als Cacaobutter ist und durch seinen Zusatz die Eigenschaften der
Cacaobutter nicht merklich ändert. Zur Prüfung der letzteren empfiehlt nun Dr. Hager in der von ihm
herausgegebenen pharm. Centralhalle 1/2 Grm. Cacaobutter mit circa 3 Grm. Anilin in einem Reagensglase unter gelindem Umrühren zu
erwärmen. Die Cacaobutter schmilzt und bildet mit dem Anilin eine klare Lösung; nach
einer (bei 12 1/2 bis 15° Cels.) oder nach zwei Stunden (bei 15 bis
20° Cels. Zimmerwärme) bildet die reine Cacaobutter eine klare, flüssige, auf
dem Anilin schwimmende Schicht, welche beim Hin- und Herschwenken nichts Körniges
absetzt; enthielt dieselbe Talg, so zeigen sich an den Wandungen des Glases
krystallinisch-körnige Aussonderungen. Diese Probe ist sicher und gibt weniger als
10 Procent Talgzusatz noch an. Die reine Cacaobutter erstarrt erst nach 5 bis 15
Stunden; enthielt sie Stearinsäure, so erstarrt die Lösung zu einer
krystallinisch-starren Masse; niemals jedoch, selbst beim Flüssigbleiben nicht,
scheidet sich die Butter als Schicht oben ausschwimmend, ab. Paraffinhaltige
Cacaobutter bildet nach dem Hinstellen eine starre Schicht, oder bei geringem
Paraffinzusatze ähnliche körnige Absonderungen wie bei einer Verfälschung mit
Nierentalg; diese Ausscheidungen treten deutlicher hervor, wenn man das Ganze mit 2
bis 3 Volumen absolutem Alkohol schüttelt, wobei in der Ruhe ein Haufwerk von
krystallinischen Aussonderungen sich absetzt.
Ueber ein Verfahren, frisches Fleisch selbst in den Tropen und
für lange Seereisen zu conserviren; nach Dr. Busch in Rio Janeiro.
Auf nachstehend angedeutete Weise soll sich, nach dem oben Genannten, frisches
knochenfreies Fleisch selbst in den Tropen und auf lang andauernden Seereisen in
seiner Frische conserviren lassen.
Frisches, knochenfreies Fleisch wird einige Minuten lang in kochendes Wasser
eingetaucht, um den Eiweißstoß gerinnen zu lassen, worauf es im Luftzuge lufttrocken
gemacht wird; hierauf wird das lufttrockene Fleisch in einem zweckmäßig construirten
Apparate vorsichtig den Dämpfen von schwefliger Säure ausgesetzt, so daß das Fleisch
von diesem Gase durchdrungen wird; hierauf wird dasselbe mit einer Leimgallerte
überzogen und für längere Seereisen zuletzt noch in schmelzenden Rindertalg
eingetaucht, wodurch es sich mit einer Schicht Fett bedeckt, welches erstarrt, die
Oberfläche des Fleisches gegen das Eindringen der atmosphärischen Luft schützt und
auf diese Weise vor dem Verderben bewahrt; das so präparirte Fleisch wird nun
sorgfältig verpackt und erhält sich unverändert frisch. Nach obigen Mittheilungen
sind in Porto Allegre von einer Commission so präparirte Fleischstücke nach einem
Vierteljahre untersucht und dabei für ausgezeichnet
gut befunden worden. (Elsner's chemisch-technische
Mittheilungen des Jahres 1863–64. S. 64.)
Die Leichenbestattung in englischen Städten.
Der Bericht des Ingenieurs de Freycinet
„über Mittel gegen die nachtheiligen Einflüsse einzelner Fabriken und
Gewerbe auf die Gesundheit der Menschen“ enthält in diesem Betreff
folgendes:
Smith'sche Gesundheitssärge.
– In den englischen Städten dauert die Aufbewahrung der Leichen zuweilen bei
den unteren Classen zehn Tage und länger. Um den daraus hervorgehenden Uebelständen
zu begegnen, hat man neben anderen Verfahren neue Särge erfunden, die sogenannten
Smith'schen patentirten Gesundheitssärge,In London und Manchester hat sich eine Gesellschaft (Patent Sanitary Coffin Comp.) zur Verbreitung der verbesserten
Särge gebildet, welche Filialen in Sheffield und anderen Städten hat. deren Gebrauch neuerdings eine gewisse Ausdehnung erlangt hat und welche auch mit einigem
Vortheil in anderen Ländern bei ansteckenden Krankheiten
angewendet werden könnten. Diese Apparate, welche aus dünnem galvanisirtem Blech
bestehen, haben am Deckel über dem Gesicht des Todten eine verglaste Oeffnung und
ein kleines Rohr, welches im Innern in eine durchbrochene Büchse mündet, die mit
Kohle und Desinfectionspulver gefüllt ist. Die bei der Zersetzung entstehenden Gase
gehen durch die Büchse, in welcher sie vor ihrem Austritt gereinigt werden. Der
Leichnam kann so mehrere Tage aufbewahrt werden, ohne daß man behindert ist, das
Gesicht desselben zu sehen.
Kirchhöfe, welche die Kirchen in mitten der Stadt
umgeben. – Diese Kirchhöfe erzeugen eine Verderbniß, welche um so
gefährlicher ist, als die Anhäufung der Leichen hier die gewöhnlichen Verhältnisse
weit übersteigt. Um die Emanationen zu verhindern, hat man doppelte Särge
vorgeschlagen, einen hölzernen für den Leichnam und einen anderen aus Sandstein (grès), in welchem der erstere mit einer
Holzkohlenschicht eingeschlossen wird.Diese Apparate werden von der Patent Sarcophagus
Company fabricirt. Man meint, daß durch dieses Mittel, nach den bei Thierkörpern in den
Laboratorien erhaltenen Resultaten, alle organischen Gase absorbirt werden. Wir
müssen hinzufügen, daß das Gewicht und der schwierige Transport dieser Särge die
Anwendung derselben bis jetzt erschwert hat.Die Parteigänger der Smith'schen Särge, deren
Gewicht mäßig ist, behaupten denselben Zweck mittelst ihrer sehr kleinen
Desinfectionsbüchse zu erreichen. Aber abgesehen davon, daß die Flüssigkeit
der Leiche sehr bald das Metall angreift, kann man unmöglich zugeben, daß
die geringe Menge von Desinfectionssubstanz die sämmtlichen Gase aufzuhalten
im Stande sey; es würde dazu nothwendig seyn, daß die Berührung mit der Luft
unaufhörlich erneuert würde, was nicht stattfindet. In mehreren Städten sind praktischere Mittel angewendet worden. Zu London
hat man in allen den Kirchhöfen, in welchen die Beerdigung nicht mehr gestattet ist,
die Erde festgestampft und mit dickem Rasen bedeckt. Dr.
Letheby hatte unter Anderem gerathen, auf die Särge
eine starke Holzkohlenschicht zu streuen, man hat aber davon Abstand genommen. Zu
Birmingham verbreitete der Kirchhof von St. Philipp solche Gerüche, daß man ihn mit
Kalk und an einzelnen Stellen mit Chlorkalk bedeckte. Zu Manchester wendet man
ziemlich häufig Holzkohle an. namentlich auf dem Kirchhofe von Grosvenor Square; im
Augenblicke der Beerdigung wird die Kohle auf den Sarg gestreut. Ohne Zweifel lassen
sich diese Vorkehrungen in einigen Fällen mit Vortheil auch auf die außerhalb der
Stadt gelegenen Kirchhöfe anwenden.
Die Anhäufung der Leichen in den städtischen Kirchhöfen ist so bedeutend, daß selbst
die offenen Gräber nicht ohne Gefahr sind. „Die Kohlensäure imprägnirt
hier den Boden so, wie in manchen Landstrichen das Wasser,“ sagt Dr. Playfair, so daß, wenn
neben einem frischen Grabe ein neues gegraben wird, jenes Gas sehr schnell durch die
Wände tritt und das Grab ausfüllt. In einigen Fällen wendete man Kalk an, welcher
vor Niederlassung des Sarges ausgebreitet wird. Gewöhnlich beschränkt man sich
darauf, in den als gefährlich bekannten Orten das Grab mehrere Stunden und selbst
den ganzen Tag im Voraus zu öffnen, um der Gasentwickelung Zeit zu lassen und sie
abzuschwächen. Außerdem trägt man Sorge, sich über die Beschaffenheit der Atmosphäre
zu versichern, ehe man hinuntersteigt.
Kirchengrüfte. – Die unter den Kirchen
angebrachten Grüfte sind sehr viel gefährlicher. Die Särge sind hier zahlreich, die
Lüftung ist schwierig, und die Gerüche sind sehr intensiv. Die Beerdigungen unter
der Kirche, welche heutigen Tages meistens abgeschafft sind, bestehen noch bei
einigen Kirchen. Rücksichtlich der Gesundheit sind hier dieselben Maßregeln zu
empfehlen; denn abgesehen von der Zweckmäßigkeit, sich gegen die Gerüche zu
verwahren, welche zuweilen schon nöthig machten, den Gottesdienst auszusetzen, ist
man in einigen Fällen gezwungen, jene verbotenen Grüfte zu betreten. Obgleich die
öffentliche Aufmerksamkeit seit längerer Zeit auf diesen Gegenstand gerichtet ist,
so werden doch erst seit vier Jahren in Folge der in den Grüften der City von London
vorgenommenen Arbeiten Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit methodisch angewendet. Diese, je nach den
Umständen, im Ganzen oder zum Theil in den Kirchen getroffenen Vorkehrungen sind
folgende:
1) alle zugänglichen Theile der Gruft werden von Zeit zu Zeit mit Kalk geweißt;
2) die Särge werden regelmäßig so aufgestellt, daß sie nicht zerdrückt werden können,
und werden mit einer Holzkohlenschicht von 8–10 Centimes. Dicke bedeckt;
3) alle Grüfte derselben Kirche werden miteinander in Verbindung gesetzt und an
beiden Enden mit einem Metallrohr versehen, welches über dem Dache mündet, so daß
eine beständige Luftcirculation stattfindet.
Mehrere Districte der Hauptstadt wenden diese Maßregeln in ihrer Gesammtheit an. Die
anderen Städte des Königreichs, in denen mit seltenen Ausnahmen die
Unannehmlichkeiten immer weniger fühlbar gewesen sind, beschränken sich meistens
darauf, mit Kalk zu weißen oder nur durch seitliche Oeffnungen zu lüften, ein
Mittel, welches für die Nachbarschaft sehr unangenehm ist.
Die Einzelgräber in den Kirchhöfen können die Unannehmlichkeiten der Kirchengrüfte in
geringerem Grade darbieten. Im Allgemeinen reicht die Lüftung hin, um die Infection
ihrer Atmosphäre zu hindern. (Verhandlungen des Vereins zur Beförderung des
Gewerbfleißes in Preußen, 1864 S. 178 u. 202.)
Die neue Bekanntmachung des königl. hannoverschen Ministeriums
des Innern über die Anlage von Abortsgruben, Düngerstätten etc.
Nachdem durch das Ergebniß sorgfältiger Untersuchungen festgestellt ist, daß das
Eindringen der in fauliger Zersetzung befindlichen menschlichen und thierischen
Auswurfsstoffe durch den Erdboden in das Trinkwasser ebenso, wie die Verbreitung der
daraus entspringenden Gase in der Luft, für das Gemeinwohl höchst nachtheilig ist,
und mit der Verbreitung gewisser ansteckender Krankheiten im engsten Zusammenhange
steht, so sehen Wir Uns, um diesen Gefahren thunlichst vorzubeugen, veranlaßt, über
die Anlage von Abortsgruben, Düngerstätten u.s.w. vornehmlich in Städten und den
nach Art der Städte eng gebauten Orten die nachfolgenden Vorschriften zu
erlassen.
§. 1. In Städten und den nach Art der Städte eng gebauten Orten dürfen
menschliche Auswurfsstoffe, thierische Abfälle, sowie außerhalb der Ställe Dünger
und Jauche von Hausthieren künftig nur in wasserdichten Gruben oder in wasserdichten
Behältern (Tonnen, Kästen u.s.w.) aufbewahrt und gesammelt werden, vorbehaltlich
jedoch der Bestimmungen in den §§. 6 und 7 dieser Bekanntmachung.
§. 2. Die Gruben müssen so eingerichtet seyn, daß sie außerhalb der
Wohngebäude entleert und gereinigt werden können.
Gruben, welche zur Aufnahme menschlicher Auswurfsstoffe bestimmt sind, müssen,
abgesehen von der Einfallsöffnung, mit einer dichten Ueberdeckung versehen seyn;
auch Gruben, in welchen sich Dünger von Schweinen oder thierische Abfälle finden,
müssen bedeckt gehalten werden.
§. 3. Aus Gruben, in denen Auswurfsstoffe irgend welcher Art, thierische
Abfälle oder Jauche gesammelt und aufbewahrt werden, darf nichts abfließen, es sey
denn in Abzugscanäle oder Gewässer, wo und insoweit ein solcher Abfluß örtlich
gestattet ist (§. 5).
§. 4. Die Ställe für Rindvieh und Schweine müssen gegen das unterliegende
Erdreich wasserdicht hergestellt werden; auch darf aus den daselbst lagernden
thierischen Auswurfsstoffen nichts abfließen, es sey denn in wasserdichte Gruben
oder, soweit ein solcher Abfluß örtlich gestattet ist (§. 5), in Abzugscanäle
und Gewässer.
Leitungen, durch welche der Abfluß thierischer Auswurfsstoffe in Gruben oder
Abzugscanäle vermittelt wird, müssen wasserdicht hergestellt werden.
§. 5. Der Erlaß weiterer Vorschriften über die Ausführung der Gruben,
Düngerstätten u.s.w. zur Sicherstellung ihrer Wasserdichtheit bleibt der örtlichen
Regelung überlassen.
Auch darüber, ob die Aborte, die Jauche- und Düngerstätten so eingerichtet seyn
dürfen, daß die Auswurfsstoffe u.s.w. in Gewässer oder in einen Abzugscanal
gelangen, sind, soweit erforderlich, örtliche Vorschriften zu erlassen.
§. 6. Die vorstehenden §§. beziehen sich zunächst nur auf
künftige Anlagen. Wo indeß bei Erlaß dieser Vorschriften, ohne daß bis dahin eine
verbietende Vorschrift entgegengestanden hat, menschliche oder thierische
Auswurfsstoffe und Abfälle ohne Gruben oder Behälter gesammelt und aufbewahrt
werden, oder die vorhandenen Ställe, Gruben und Behälter den Vorschriften dieser
Bekanntmachung nicht entsprechen, hat die Obrigkeit, sofern und sobald sich
gefahrdrohende Mißstände aus diesem Zustande ergeben, nach sorgfältiger Untersuchung
der Sache den Hauseigenthümer, unter Bestimmung einer nach den örtlichen
Verhältnissen zu bemessenden Frist, zur Herstellung einer diesen Vorschriften
entsprechenden Einrichtung anzuhalten.
§. 7. Sind in Städten oder städtisch gebauten Orten einzelne Stadttheile
vorhanden, in welchen die Wohngebäude in ansehnlichen Zwischenräumen von einander
gebaut sind, so kann die Obrigkeit von den Bestimmungen der §§. 1, 2,
3 und 4 dieser Bekanntmachung Dispensation ertheilen, wenn und so lange daraus eine
Gefahr für das Gemeinwohl nicht zu befürchten ist.
Dasselbe gilt von einzelnen größeren Gehöften innerhalb der Städte und eng gebauten
Orte.
§. 8. Privatbrunnen einerseits, und Aborts-, Pissoir-, Jauchegruben und
Düngerstätten andererseits, dürfen nicht näher als in 10füßiger Entfernung von
einander neu angelegt werden.
Die zu öffentlichen Abtritten gehörigen Aborts- und Pissoirgruben müssen, wenn sie
neu angelegt werden, mindestens 25 Fuß von dem nächsten Brunnen, und ebenso neu
anzulegende öffentliche Brunnen mindestens 25 Fuß von der nächsten Abortsgrube
u.s.w. entfernt bleiben.
Die neue Anlage eines Brunnens, bezw. einer Abortsgrube u.s.w. in größerer Nähe
erfordert polizeiliche Erlaubniß, welche nur nach zuvoriger sorgfältiger
Untersuchung und unter den erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zu ertheilen ist.
§. 9. Gruben, welche zur Aufnahme von Spülicht und dergleichen dienen, müssen
von Brunnen so weit entfernt seyn, daß Nachtheile für diese sich nicht ergeben;
andernfalls müssen sie auf deßfallsige obrigkeitliche Verfügung wasserdicht
hergestellt oder beseitigt werden.
§. 10. Wer nach Erlaß dieser Bekanntmachung Aborte, Pissoirs, Düngerstätten
und Brunnen den Vorschriften der §§. 1, 2, 3, 4 und 8 zuwider neu
anlegt, ohne daß eine Dispensation erfolgt ist (§. 7), verwirkt Geldbuße bis
zu 25 Thlrn.
Die Strafe trifft den Bau- bezw. Werkmeister und, insofern den Bauherrn ein
Verschulden trifft, auch diesen.
Sonstige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden mit
Geldbuße bis zu 5 Thlrn. bestraft.
Der Bauherr hat die ordnungswidrige Anlage wegzuschaffen, oder, den Vorschriften
dieser Bekanntmachung entsprechend, zu ändern.
§. 11. Die Vorschriften dieser Bekanntmachung finden zunächst nur auf Städte
und die nach Art der Städte eng gebauten Orte, Anwendung; Zweifel darüber, ob der
einzelne Ort hiernach den Bestimmungen derselben unterworfen ist, entscheidet die
vorgesetzte königliche Landdrostei, bezw. die königliche Berghauptmannschaft.
Dieselbe ist auch befugt, die Vorschriften dieser Bekanntmachung für nicht eng
gebaute Orte in Kraft zu setzen, wenn örtliche Verhältnisse diese Maßregeln im
Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege nothwendig machen.
Hannover, den 19. September 1864.
Königlich hannoversches Ministerium des
Innern.Frhr. v. Hammerstein.
(Aus der Gesetzsammlung für das Königreich Hannover.)