Titel: | Galibert's Respirationsapparat. |
Fundstelle: | Band 174, Jahrgang 1864, Nr. CIX., S. 431 |
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CIX.
Galibert's Respirationsapparat.
Galibert's Respirationsapparat.
Um in verdorbene Grubenluft (kohlensaure, schlagende, brandige Wetter etc.) eintreten
und sich kürzere oder längere Zeit darin aufhalten zu können, sind schon seit
längerer Zeit verschiedene Mittel in Vorschlag und Anwendung gebracht, die darauf
hinauslaufen, entweder durch chemische Mittel die giftigen Gase aus der Luft auszuscheiden oder
durch mechanische Vorrichtungen dem Eintretenden respirable Luft zuzuführen.
Sämmtliche Mittel haben sich im Allgemeinen als unzureichend herausgestellt, indem
diejenigen der ersten Art nur auf kurze Zeit wirken, die der letzteren Classe in
ihrer Anwendung sehr beschwerlich sind und doch nicht den erwünschten Grad von
Sicherheit geben. Wir brauchen in dieser Beziehung nur an den Robert'schen Apparat, an die Maske von Rosier,
an den Apparat von v. Humboldt etc. zu erinnern.
Letzterer hat die Eigenthümlichkeit, daß die an Mund und Nase des in die bösen
Wetter sich Wagenden befestigte Respirationsröhre nicht aus größerer Entfernung
athembare Luft zuführt, sondern aus einem besonderen Luftbehälter, welchen der
Mensch auf seinem Rücken in Form eines Tornisters oder Sackes, oder auf einem
kleinen Wagen in Gestalt eines Gasometers mit sich fortbewegt. Dieser Apparat hat
verschiedene Modificationen, unter anderen durch die französischen Ingenieure Boisse und Roucayrol (in
neuerer Zeit), erlitten, ohne die Erwartungen zur Genüge befriedigt zu haben. Ob nun
überhaupt der Zweck durch einen tragbaren Apparat, der nur verhältnißmäßig geringe
Volumina Luft fassen kann und die freie Bewegung des Arbeiters in dem Grubenbaue
erschwert, möglichst vollständig erreicht werden wird, wollen wir dahin gestellt
seyn lassen, jedoch nicht verfehlen, unsere Leser mit einer vor Kurzem durch Galibert in Paris abgeänderten Form bekannt zu machen,
die sich von der früheren dadurch unterscheidet, daß die bei diesen gebräuchlichen
Exspirations- und Aspirationsventile fehlen und die ausgeathmete Luft in den
Behälter zurücktritt, der als Luftreservoir dient und aus dem geathmet wird. Dadurch
wird der Vortheil minderer Beschwerlichkeit, größerer Sicherheit und längeren
Vorhaltes des reservirten Luftvolumens erreicht. Nach einem in den Annales des mines, t. V, 1. liv. 1864 abgedruckten
Berichte des Professors Callon, welchem ministerialseitig
die Prüfung des fraglichen Apparates übertragen wurde, besteht letzterer aus
folgenden wesentlichen Theilen:
1) aus einem Holzstück von der Form und den Dimensionen des zum Athmen geöffneten
menschlichen Mundes (Mundstück);
2) aus zwei an diesem Mundstück befestigten Kautschukschläuchen, deren Länge von den
Umständen abhängt, unter denen sie Anwendung finden;
3) aus einer Zange, zum Verschließen der Nasenöffnungen bestimmt. Das Mundstück wird
zwischen den Zähnen festgehalten, aber so, daß der Operateur mit der Zunge die
Oeffnungen desselben geschlossen halten kann.
Beim Einathmen wird die eine, beim Ausathmen die andere Oeffnung geschlossen, so daß die Zunge
gewissermaßen abwechselnd die Stelle der Ein- und Auslaßventile der älteren
Apparate vertritt. Die eine der beiden Röhren führt daher die Luft zum Einathmen zu,
die andere die ausgeathmete Luft ab. Das regelmäßige Spiel der Zunge zu diesem
Zwecke soll sich sehr leicht ausführen lassen.
Handelt es sich darum, in einen Brunnen oder wenig tiefen Schacht einzusteigen, so
kann mindestens eines der Kautschukrohre, das Aspirationsrohr, so lang genommen
werden, daß es vom Tage frische Luft zuführt, während ein sehr kurzes
Exspirationsrohr genügt. Um aber den nachtheiligen Folgen eines falschen Manövrirens
der Zunge nicht ausgesetzt zu seyn, ist es besser, auch dieses Rohr zu Tage
auszuführen. Es braucht kaum hinzugefügt zu werden, daß die Kautschukschläuche durch
eine leicht im Innern derselben anzubringende Drahtspirale offen erhalten werden
müssen. Ein lichter Durchmesser von 2 bis 3 Centimet. genügt bei Schläuchen von 25
bis 30 Metern Länge.
Wird es erforderlich, sich auf größere Entfernungen in schlechte Wetter zu begeben,
wie z.B. in ein Grubengebäude nach stattgehabter Explosion schlagender Wetter, oder
in einen District, wo sich ein Grubenbrand entwickelt etc., so ist die vorhin
bezeichnete Anwendung der Kautschukschläuche nicht mehr ausführbar; der in die
verdorbene Grubenluft Einfahrende muß sich alsdann mit einem Vorrathe respirabler
Luft versehen und diesen mit sich führen.
Nach Galibert ist alsdann in folgender Weise zu operiren.
Der Apparat muß außer den bereits erwähnten Theilen noch aus einem Luftreservoir
bestehen, ähnlich den Schläuchen, deren man in Spanien zum Transport des Weines sich
bedient. Dieser Schlauch, etwa 50 Liter Luft fassend, wird dem Arbeiter mittelst
Schulter – und Leibriemens auf dem Rücken befestigt und im oberen Theile mit
dem Exspirationsrohre, im unteren mit dem Aspirationsrohre in Communication gesetzt,
der Art, daß die ausgeathmete wärmere Luft sich so wenig als möglich mit der
einzuathmenden Luft vermischen kann.
Auf diese Weise athmet der Mensch eine mehr oder weniger reine Luft ein, je nachdem
er sich kürzere oder längere Zeit in den schlechten Wettern aufhält, und man kann
voraussetzen, daß von dem Augenblicke an, wo er sich ermüdet fühlt, er noch Zeit
genug haben wird, sich unbeschädigt zurückzuziehen.
Zur Conservirung des Apparates wird vorgeschlagen, denselben von Zeit zu Zeit
anzufeuchten oder ganz mit Wasser gefüllt zu erhalten.
Soll er benutzt werden, so wird er mittelst eines ordinären Blasebalges mit Luft
gefüllt.
Im Exspirationsrohre glaubt man noch zweckentsprechend einen Recipienten anbringen zu
können, der, mit Aetzkalk in fester Form oder mit einem in Aetzkalilösung getränkten
Schwamm gefüllt, die Kohlensäure der ausgeathmeten Luft zurückhält.
Ein Apparat von 50 Liter Inhalt genügt zu 15 bis 20 Minuten Aufenthalt in
irrespirabler Luft und kostet 70 bis 80 Francs. (Berg- und hüttenmännische
Zeitung, 1864, Nr. 37.)