Titel: | Verfahren zum Raffiniren des Rohzuckers; als Mittheilung patentirt für Fédor de Wyldé in London. |
Fundstelle: | Band 173, Jahrgang 1864, Nr. LVI., S. 227 |
Download: | XML |
LVI.
Verfahren zum Raffiniren des Rohzuckers; als
MittheilungVon Dr. H. Schwarz in Breslau. patentirt für Fédor de Wyldé in
London.
Aus dem London Journal of
arts, Juli 1864, S. 28.
Wyldé's Verfahren zum Raffiniren des Rohzuckers.
Zur Anwendung dieser Erfindung auf einen Rohzucker (aus Zuckerrohr, Runkelrüben etc.)
ermittelt der Patentträger (durch Verbrennung und nachherige Sättigung der Asche mit
einer Säure) die Menge der in demselben enthaltenen organischen Alkali- und
Kalksalze; er rechnet dann, daß für jeden Theil erhaltener Asche 10 Theile Melasse
im Rohzucker enthalten sind. Nachdem so die zum Sättigen der Asche erforderliche
Säuremenge bestimmt ist, wird dasselbe Verhältniß von Säure dem Rohzucker (zur
Zersetzung der in der Melasse desselben enthaltenen organischen Alkali- und
Kalksalze) zugesetzt; hierzu kann man alle Säuren benutzen, welche mit den Alkalien
und dem Kalk in Alkohol lösliche Salze bilden, vorzugsweise wird Salzsäure oder
Essigsäure angewandt. Ein Gemisch von Alkohol mit dem geeigneten Verhältniß von
Wasser und der erforderlichen Säure löst alle Melasse auf, so daß die
Zuckerkrystalle vollkommen weiß und frei von Unreinigkeiten zurückbleiben.
Verfahrungsweise. – Nachdem der Zucker in einer
geeigneten Mühle zerkleinert und durch ein nicht zu enges Sieb gesiebt worden ist,
mischt man ihn in einer Mischmaschine (wie sie zum Vorbereiten des Zuckers für die
Behandlung in der Centrifugalmaschine gebräuchlich sind) mit Alkohol, welchem die
vorher erwähnte Säure zugesetzt worden ist. Als Alkohol von geeigneter Stärke dient
solcher, welcher 80 Theile absoluten Alkohol und 20 Theile Wasser enthält; von diesen 20
Theilen Wasser muß man aber immer das in der anzuwendenden käuflichen Salzsäure
enthaltene Wasser abziehen. Ein Rohzucker, welcher 1 Proc. Asche, folglich 10 Proc.
Melasse enthält, erfordert 1/2 Proc. wasserfreie Salzsäure oder 1 1/2 Proc.
käufliche Salzsäure: für 100 Theile solchen Rohzuckers nehme man 20 Th. Alkohol, 1
1/2 Th. käufliche Salzsäure und 4 Th. Wasser. Nach Erforderniß der Umstände werden
natürlich stärkere oder schwächere Lösungen angewandt. In dem erwähnten Menstruum
wird nur die Melasse aufgelöst, die Krystalle von reinem Zucker sind darin unlöslich
oder sehr wenig löslich. Letztere werden nun dadurch abgesondert, daß man das
Gemisch in einer Centrifugalmaschine behandelt, welche sich mit mäßiger
Geschwindigkeit umdreht. Um die Flüssigkeit zu entfernen, welche den Krystallen dann
noch anhängt, läßt man durch letztere in derselben Centrifugalmaschine sehr rasch
neutralen Alkohol passiren. Dieses systematische Auswaschen der Zuckerkrystalle
bewerkstelligt man mit immer stärkerem Alkohol (von 85 Proc., 90 Proc., 95 Proc.)
und zuletzt mit absolutem Alkohol. Die so erhaltenen Krystalle trocknet man in einem
heißen Luftstrom, wobei man den darin verdunsteten Alkohol mittelst einer geeigneten
Vorrichtung in oder über Wasser condensirt. – Der zum Auswaschen der
Krystalle angewandte neutrale Alkohol läßt sich mehrmals benutzen, und nachdem er zu
sehr mit Unreinigkeiten beladen ist, kann man ihn zum Mischen mit der Säure und dem
Wasser für die erste Operation verwenden. – Die weingeistige Melasselösung
kann auch (nach der Neutralisation mit Kalkmilch) destillirt und so der Alkohol ohne
Verlust wieder gewonnen werden. Versetzt man die weingeistige Melasselösung mit
überschüssigem Kalk, so entsteht ein Niederschlag, welcher aus Zucker und Kalk
besteht und mittelst Zersetzung durch Kohlensäure eine Zuckerlösung liefert, wodurch
man noch Zucker aus der Melasse gewinnt.
Bei dem beschriebenen Verfahren kann man anstatt des Alkohols auch Holzgeist
anwenden. (Patentirt in England am 17. October 1863.)