Titel: | Anweisung zum Bau von Treppenrosten für die Feuerung der Dampfkessel. |
Fundstelle: | Band 154, Jahrgang 1859, Nr. XXI., S. 88 |
Download: | XML |
XXI.
Anweisung zum Bau von Treppenrosten für die
Feuerung der Dampfkessel.
Mit Abbildungen auf Tab.
II.
Anweisung zum Bau von Treppenrosten für die Feuerung der
Dampfkessel.
Das k. preußische Bergamt in Saarbrücken hat eine „Anweisung zum Bau von Treppenrosten für die
Feuerung der Dampfkessel auf den k. Steinkohlengruben im Bergamtsbezirk
Saarbrücken“ veröffentlicht, welche wir ihrer
Gemeinnützigkeit wegen mit geringen Auslassungen hier folgen lassen.
Bei der Steinkohlengewinnung auf den Gruben der mageren Flötzpartie im Saargebiet
fällt eine nicht unbeträchtliche Menge kleiner Kohlen (magerer Steinkohlengries),
welche nur deßhalb für den Handel einen geringeren Werth haben, als die Stückkohlen,
weil sie sich auf den gewöhnlichen Plan-Rosten sehr mangelhaft vernutzen
lassen. Um nun diese kleinen mageren Kohlen vortheilhafter verwenden zu können, sind
seit Jahr und Tag auf den dortigen Gruben bei den Dampfkesselfeuerungen Treppenroste
eingerichtet und auf diesen umfangreiche Versuche über den zweckmäßigsten Verbrauch
derselben angestellt worden. Diese haben zu sehr befriedigenden Resultaten geführt
und unzweifelhaft dargethan, daß auf Treppenrosten mit einem Centner magerem
Steinkohlengries fast dieselbe Dampfmenge erzeugt werden kann, als mit einem Centner
Stücke derselben Steinkohle.
Zweckmäßig eingerichtete Treppenroste gewähren nämlich vor den gewöhnlichen
Planrosten bei der Anwendung von magerem Gries folgende Vortheile: Zunächst ist es
unmöglich, daß bei dem Treppenroste irgend eine Kohlenmenge durch den Rost fällt,
und es wird daher die ganze auf den Rost aufgegebene Kohlenmenge wirklich verbrannt
und für den beabsichtigten Zweck der Heizung nutzbar gemacht. Ferner ist der
Treppenrost fortdauernd mit einer gleich starken Schicht von Kohlen bedeckt und
entwickelt daher ohne irgend welche Unterbrechung eine gleichmäßige Hitze, welche
die Kessel weniger angreift, als der bei dem planen Roste unvermeidliche Wechsel
zwischen niederer Temperatur (bei und nach dem Aufgeben neuer Kohlen) und einer
starken Hitze (in der Zwischenzeit zwischen zwei Aufschüttungen). Sodann fällt bei
dem Treppenroste jede Zuführung überflüssiger kalter Luft zu dem Herdraume und somit
derjenige Wärmeverlust weg, welcher bei den planen Rosten dadurch entsteht, daß bei
dem Aufgeben von frischer Kohle Tausende von Kubikfußen kalter Luft in den Feuerraum
strömen, diesen abkühlen und ungenutzt durch die Esse abziehen. Endlich führen die
ununterbrochen gleichmäßige Kohlenschüttung, der Abschluß aller überflüssigen kalten
Luft und die hieraus resultirende Gleichmäßigkeit der Verbrennung bei dem
Treppenroste den wesentlichen Vortheil herbei, daß ein mit klarer Kohle bespeister
Treppenrost keinen Rauch liefert und somit nicht nur seiner Umgebung die
Unannehmlichkeiten des bei den planen Rosten für die Zeit des Kohlenaufschüttens
unvermeidlichen Rauches erspart, sondern auch außerdem die in jenem Rauche
enthaltene Heizkraft für die Feuerung ausnutzt.
Es ist daher der Beschluß gefaßt worden: 1) daß sämmtliche Dampfkesselfeuerungen auf
den Gruben mit Treppenrosten versehen und 2) daß auf denjenigen Gruben, wo nur
Fettkohlen fallen und keine Kohksanlagen sich befinden – in welchem Falle die kleinen
unverkäuflichen Kohks auf den Treppenrosten der Dampfkessel verbrannt werden
– magere Grieskohlen von den Gruben der mageren Flötzpartie zur
Kesselfeuerung bezogen werden und zwar nur diejenigen, welche durch Schmutz
verunreinigt und deßhalb im Großhandel unverkäuflich sind.
I. Abmessungen des Treppenrostes. Die Größe der Rostfläche
ist wesentlich abhängig von der Güte des Brennmaterials, und wird im Allgemeinen
anzunehmen seyn, daß dieselbe um so bedeutender seyn muß, je unreiner die
Steinkohlen sind, welche auf dem Roste zur Verwendung kommen. Da es nun Zweck dieser
Roste ist, die schlechtesten, von Steinen und Schmutz untermischten, zu jedem
Stubenbrande untauglichen, mithin unverkäuflichen Kohlen zu benutzen, so wird man
dieselben möglichst groß anlegen müssen, und ist deßhalb das Verhältniß der
Rostfläche zu der feuerberührten Fläche, wenn nicht besondere Verhältnisse es anders
bedingen, nie kleiner wie 1 : 20 anzunehmen. Für die in den Handel kommenden
reineren Grieskohlen genügt eine Rostfläche, welche 1/25 von der feuerberührten
Fläche des Kessels beträgt.
Die Länge des Rostes ist bedingt: 1) durch die
Tragfähigkeit der Rostbalken, auf denen die Stäbe ruhen; 2) dadurch, daß bei großer
Länge der obere Theil des Rostes zu weit von dem Kessel entfernt und bei der größten
Höhe des Rumpfes die Bedienung des Kessels sehr erschwert wird. Hiernach soll die
lichte, schräge Länge des Rostes zu 5 Fuß angenommen werden.
Die zweckmäßigste Länge der Roststäbe hat sich zu etwa 22 Zoll ergeben und wird daher
die Breite des Rostes nach einem Vielfachen des Maaßes
von 22 Zoll anzunehmen seyn. Liegen mehrere Kessel neben einander, so kann bei einem
geringen Durchmesser und großer Länge derselben der Fall vorkommen, daß die Breite
des Rostes beschränkt werden muß, und ist nöthigenfalls dann bei der Bemessung der
Dicke der gemeinschaftlichen Trennungswand zweier neben einander liegenden Roste bis
auf die Länge eines feuerfesten Steins herabzugehen.
II. Form und Construction des Rostes mit Rumpf. Der Rost
selbst besteht aus dem Rostbalken und den Roststäben. Die Neigung des Rostes (Fig. 11) wird
so bestimmt, daß sich die Grundlinie der schiefen Rostfläche zur Höhe derselben wie
1 1/2 zu 1 verhält. Die Entfernung der Rostbalken im Lichten beträgt 22 Zoll, die
beiden Falze in demselben zum Einlegen der Roststäbe sind je 1 Zoll tief, daher die
Länge der Roststäbe gleich 24 Zoll. Wegen der Unebenheiten beim Guß und weil die
Stäbe von oben in die Falze eingeschoben werden müssen, und in der Wärme sich ausdehnen,
werden dieselben nur 23 Zoll lang gegossen.
Die Dicke der Stäbe (Fig. 14) ist 1/2 Zoll und die lichte senkrechte Entfernung gleich 1 1/4
Zoll. Bei der 1 1/2füßigen Neigung der Rostfläche liegt die untere Vorderkante des
zunächst darunter liegenden um 1 1/4 + (1 1/4)/2 = 1 7/8 Zoll zurück, und ist
deßhalb die Breite des Roststabes zu 4 Zoll angenommen, um das Durchfallen der
kleinen Kohlen nach hinten zu verhüten.
An den Enden und in der Mitte der Roststäbe ist zur Unterstützung an jedem eine
Flantsche angegossen, welche erstere in den Falz der Rostbalken passen und senkrecht
gemessen 1 1/4 Zoll hoch sind, so daß hiedurch die Roststäbe in ihrer Lage gehalten
werden.
Die Mittelrostbalken (Fig. 12) erhalten eine
Breite von 2 × 1 + 1/2 = 2 1/2 Zoll; die Eckstäbe (Fig. 13) von 1 3/4 Zoll;
die ganze Höhe derselben beträgt 3 Zoll. Die Rostbalken legen sich mit je 2 Nasen
auf 2 eingemauerte gußeiserne Stäbe (Fig. 11), von denen der
obere, vierkantig, 3 Zoll hoch und 1 1/2 Zoll breit, der andere Uförmig 2 Zoll hoch und 1 3/4 Zoll breit ist. Die Länge
dieser Stäbe richtet sich nach der Breite des Rostes und ist um 1 Fuß größer als
letztere zu nehmen, damit dieselben auf jeder Seite 6 Zoll in die Seitenmauern
eingreifen.
Zur Entfernung der Asche bleibt unter dem untersten Roststabe mindestens ein Raum von
6 1/4 Zoll Höhe, welcher durch Bleche (Fig. 15) von je 18 Zoll
Länge und 5 Zoll Höhe mit hölzernem Stiele für jede Abtheilung geschlossen wird. Die
Stiele dieser Vorsetzbleche werden auf einen eingemauerten gußeisernen Balken gelegt
und dadurch in ihrer Lage erhalten. Uebrigens wird dieser Verschluß durch die
fallende Asche von selbst herbeigeführt, da vor dem Roste noch ein Fuß breit das
Mauerwerk fortgesetzt ist, um das leichte Herausfallen der Asche zu verhindern.
– Der Verschluß beim Anfeuern ist auch durch Vorwerfen von Asche zu erzielen,
so daß ein geübter Schürer der Vorsetzbleche ganz entbehren kann.
Die Länge des Rostes im Lichten soll, wie vorbestimmt, 5 Fuß betragen. Die Höhe des
Roststabes mit Zwischenraum beträgt 1 1/4 + 1/2 = 1 3/4 Zoll. Bei 1 1/2füßiger
Neigung ergibt sich dieselbe schräg gemessen zu √(1,75² +
2,625²) = 3,15 Zoll und sind mithin auf 60 Zoll Länge 60/3,15 = 19 Stäbe
erforderlich. Hierzu tritt der untere Roststab, welcher zur Aschenöffnung dient, so
daß im Ganzen 20 Roststäbe übereinander liegen.
Der Falz für die Roststäbe beginnt mindestens 5 Zoll über der Sohle des Rostes und
erhält zur Aufnahme der Stäbe eine Länge von 20 . 3,15 = 5 Fuß 3 Zoll. Derselbe wird
über die Roststäbe hinaus bis an das Ende des Balkens geführt, damit die Roststäbe
von oben eingeschoben werden können, und wird der Rumpf durch Schraubenbolzen auf
die 2 Zoll breite obere Fläche des Balkens befestigt.
Der Rumpf oder der Trichter über dem Roste dient zur Aufnahme der Kohlen. Die Länge
desselben ist gleich der Breite des Rostes und die Breite desselben gleich etwa 18
Zoll. Die kurzen Seitenwände des Rumpfes werden durch die Mauern gebildet. Die
vordere gebrochene Seite des Rumpfes besteht aus zwei Platten von Eisenblech (nicht
Gußeisen, da solches hier leicht springt). Die untere Platte setzt sich möglichst
scharf auf den obersten Roststab auf, und liegt in der geneigten Ebene des Rostes.
Die lichte Breite derselben wird bei 18 Zoll Weite des Rumpfes =
√(1,5² + 1²) = 1,8 Fuß = 1 Fuß 9 1/2 Zoll. Das Blech selbst ist
2 1/2 Zoll breiter, nämlich gleich 2 Fuß zu nehmen, um es mit dem obern senkrechten
Blech verbinden zu können. Auf jedem einzelnen Rostbalken wird es mit je 2 Schrauben
befestigt, für welche das Muttergewinde in den Rostbalken selbst eingeschnitten
wird.
Die Oeffnung, welche zwischen dem obersten Roststabe und dem untersten Rumpfbleche
entsteht, ist mit Thon oder Lehm dicht zu verschmieren, damit dort keine Luft
durchgeht und das Feuer nicht in den Rumpf brennt.
Das senkrecht stehende Blech der Vorderseite erhält eine Höhe von 18 Zoll. Beide
Bleche sind wo möglich aus altem Kesselbleche zu fertigen. Am obern Ende des
senkrechten Bleches ist ein gußeiserner Stab eingemauert, auf dem das senkrechte
Blech mit dem umgebogenen Ende ruht.
Die Hinterwand des Rumpfes wird schon durch die Mauerung gebildet, jedoch muß
daselbst eine gußeiserne Platte angebracht werden, welche die Oeffnungen zum
Durchfallen der Kohlen regulirt, da das Gewölbe in der Mitte bei der großen Breite
der Roste weit höher liegt, als an den Enden, so daß die Oeffnung in der Mitte
größer, und in Folge dessen die Kohlenbeschüttung stärker als an der Seite seyn
würde.
Die Oeffnung zum Durchfallen der Kohlen oder die lichte Entfernung der Unterkante der
oben besprochenen gußeisernen Platte von dem obersten Roststabe ist nicht unter 4
Zoll und nicht über 6 Zoll zu nehmen.
Sollen nur kleine durchgesiebte Kohlen (Gries) auf dem Roste verbrannt werden, so ist
4 Zoll ausreichend; sollen unreine Kohlenstücke mit verbrannt werden, so ist die Oeffnung
etwas größer, bis etwa 6 Zoll anzunehmen.
Die Befestigung dieser gußeisernen Platte geschieht durch eingemauerte eiserne
Bolzen. Auch kann dieselbe einige Zoll länger, als die Breite des Rostes gegossen,
und an beiden Enden eingemauert werden.
Der Boden des Rostes ist 2 Fuß über dem Fußboden des Kesselhauses angenommen, damit
die Asche leichter beseitigt und in einem vorgesetzten Wagen abgezogen werden
kann.
Zur Regulirung der dem Roste zuströmenden Luftmenge können vor dem Roste 4flügelige
Thüren aus Blech angebracht werden, denen die beiden gußeisernen Träger als Rahmen
dienen. Durch Verschließen derselben ist es möglich längere Zeit, z.B. über Nacht,
das Wasser im Kessel warm zu erhalten, und wird auch, bei gutschließendem
Rauchschieber, das Feuer nicht vollständig erlöschen, so daß am andern Morgen durch
Herstellung des Zuges dasselbe leicht wieder angefacht werden kann.
III. Lage und Abmessung an den Feuerungen. Im Allgemeinen
ist bei der Anlage dieser Feuerungen wegen der Mauerung und Lage derselben Folgendes
zu beobachten (s. Fig. 16): Die von dem Feuer berührten Mauerflächen sind sämmtlich 1/2
Stein stark mit feuerfesten Steinen zu verblenden, und den sämmtlichen Gewölben als
Mindestmaaß auf den Fuß Länge 1 Zoll Stichhöhe zu geben. Alle scharfen Ecken sind
bei der Mauerung zu vermeiden und ist dieselbe von geschickten Arbeitern und mit
Vorsicht zu fertigen; und ferner: 1) Der Boden des Rostes muß so tief unter der
Oberkante der Feuerbrücke liegen, daß nicht zu befürchten ist, daß die Asche, wenn
sie sich auch in größerer Menge ansammeln sollte, in den Zug oder in das Feuerrohr
hin fortgerissen würde, und ist daher dieser Höhenunterschied in allen Fällen nicht
unter 9 Zoll zu nehmen. 2) Ueber dem Boden des Rostes ist dem Gewölbe eine
hinreichende Höhe von 2 bis 3 Fuß zu geben, damit dieselbe durch Ansammeln von Asche
nicht beengt werden kann und stets der Raum für eine möglichst vollständige
Verbrennung der Kohlentheile vorhanden ist. Dieselbe wird im Scheitel des Gewölbes,
nach der Annahme von Oben, um eben so viel Zolle höher als der Kämpfer seyn, als die
Breite des Rostes in Fußen beträgt. 3) Die waagerechte Entfernung von der
Hinterkante des untersten Roststabes bis zur Vorderkante des Kessels
(unberücksichtigt des feuerfesten Futters) ist gleich der mittleren Höhe des
Gewölbes über dem Boden des Rostes 2 1/2 bis 3 Fuß zu nehmen. 4) Zunächst dem Rumpfe
oder Trichter ist die Kämpferlinie des Gewölbes nicht niedriger als die Unterkante
der gußeisernen Platte zu legen, da durch diese die Größe der Oeffnung zum
Durchfallen der Kohlen gebildet wird. Am besten wird man die Kämpferlinie gleich der größten Höhe dieser
Oeffnung legen, weil dann durch Heben oder Senken der Platte die Oeffnung höher oder
niedriger gemacht und für die Verbrennung von Gries oder von unreinen Kohlenstücken
eingerichtet werden kann.
Der Querschnitt der Zugöffnung an der Feuerbrücke ist zu 1/100 von der feuerberührten
Fläche des Kessels anzunehmen.
IV. Schüren der Treppenroste. Wie oben bemerkt, dient der
Rumpf zur Aufnahme der Kohlen, welche durch die 4 bis 6 Zoll hohe Oeffnung dem Roste
zugeführt werden. Der Rumpf muß stets mindestens bis zur halben Höhe mit Kohlen
angefüllt seyn, damit nicht Luft durch den Rumpf auf den Rost tritt und dadurch die
Kohlen im Rumpfe entzündet werden. Auch ist es nach den gemachten Erfahrungen
zweckmäßig, die Kohlen etwas angefeuchtet zu verwenden, was durch Zuleitung von
Wasser aus der Speiseröhre in einer hölzernen Rinne leicht bewirkt werden kann.
V. Anbringung der Dampf-Druckmesser, der
Wasserstandszeiger und Probirhähne. Die Dampfdruckmesser,
Wasserstandszeiger und Probirhähne sind vor den Köpfen der Seitenmauern der Roste
anzubringen und die Dampf- und Wasserzuleitungs-Röhrchen der
Wasserstandsgläser und Probirhähne in die Seitenmauern der Roste hinter das
feuerfeste Futter in besondere Canäle zu legen, welche so weit sind, daß zwischen
den Röhren und den Canalwänden überall ein freier mit Luft angefüllter Spielraum von
mindestens 2 1/2 Zoll vorhanden ist.
VI. Vergleichung der Beschaffungs- und Erbauungskosten
eines Treppenrostes mit denen eines Planrostes. 1) In der Dampfsägemühle
der Steinkohlengrube Gerhard liegen zwei vollkommen gleiche Kessel. Jeder derselben
besteht aus einem Hauptkessel von 4 Fuß Durchmesser bei 10 Fuß Länge und zwei
Vorwärmern von 2 Fuß Durchmesser und 12 Fuß Länge mit zusammen etwa 200 Quadratfuß
Feuerberührungsfläche. Der eine der Kessel ist mit einem Treppenroste, der andere
mit einem Planroste versehen. Der Treppenrost ist 60 Zoll lang und 42 Zoll breit;
der Planrost ist 42 Zoll lang und 42 Zoll breit.
Der erstere hat gekostet:
für
Guß- und Schmiedeeisen
78 Thlr.
„
Einmauerung mit Material
42 „
–––––––––––
Zusammen
120 Thlr.
Der zweite hat gekostet:
für
Guß- und Schmiedeeisen
77 Thlr.
„
Einmauerung mit Material
73 „
–––––––––––
Zusammen
150 Thlr.
2) Auf dem Gegenortsschacht der Steinkohlengrube Duttweiler liegen ebenfalls mehrere
vollkommen gleiche Kessel. Dieselben bestehen aus einem Hauptkessel von 5 Fuß
Durchmesser und 25 Fuß Länge, und einem Vorwärmer von 2 1/2 Fuß Durchmesser und 22
Fuß Länge mit zusammen etwa 360 Quadratfuß Feuerberührungsfläche. Einer dieser
Kessel ist mit einem Treppenroste, die anderen sind mit Planrosten versehen. Der
Treppenrost ist 60 Zoll lang und 45 Zoll breit; die Planroste sind 60 Zoll lang und
48 Zoll breit.
Der erstere hat gekostet:
für
Guß- und Schmiedeeisen
72 Thlr.
„
Einmauerung mit Material
45 „
–––––––––––
Zusammen
117 Thlr.
Die zweiten haben jeder gekostet:
für
Guß- und Schmiedeeisen
152 Thlr.
„
Einmauerung mit Material
75 „
–––––––––––
Zusammen
227 Thlr.
3) Auf dem Wasserhaltungsschachte der Grube Reden liegen drei vollkommen gleiche
Kessel. Dieselben haben 7 Fuß Durchmesser bei 20 Fuß Länge und sind mit zwei
Feuerröhren von 33 Zoll Durchmesser versehen und besitzen somit etwa 565 Quadratfuß
Feuerberührungsfläche. Einer dieser Kessel ist mit einem Treppenroste, die beiden
anderen sind mit einem Planroste versehen. Der Treppenrost ist 60 Zoll lang und 40
Zoll breit; die Planroste sind 60 Zoll lang und 2 × 32 = 64 Zoll breit.
Der erstere hat gekostet:
für
Guß- und Schmiedeeisen
72 Thlr.
„
Einmauerung mit Material
84 „
–––––––––––
Zusammen
156 Thlr.
Die letzteren haben jeder gekostet:
für
Guß- und Schmiedeeisen
151 Thlr.
„
Einmauerung mit Material
4 „
–––––––––––
Zusammen
155 Thlr.
VII. Vergleichung des verwendeten Brennmaterials auf den
vorstehenden Rosten unter annähernd gleichen Umständen bei dem Betriebe der
Kessel. 1) Auf dem Treppenroste unter 1, VI. sind im Laufe eines Monats in
224 Stunden etwa 500 Ctr. Sägemehl mit 60 Ctr. Praschen gemischt verbrannt; mithin
in 1 Stunde 2,23 Ctr. Sägemehl und 0,27 Ctr. Praschen. Auf dem Planroste unter 1,
VI. sind im Laufe eines Monats in 570 Stunden etwa 750 Ctr. vorzügliche Stückkohlen
verbrannt; mithin in 1 Stunde 1,31 Ctr.
2) Auf dem Treppenroste unter 2, VI. sind im Laufe eines Monats in 422 Stunden 900
Ctr. Schlammkohlen und kleine Praschen mit 90 Wagen (à 10 Ctr. Steinkohlen-Inhalt) Sägemehl und Sägespäne
verbrannt; mithin in 1 Stunde 2,1 Ctr. Schlammkohlen und Praschen und 0,21 Wagen
Sägemehl und Holzspäne. Auf dem Planroste unter 2, VI. sind im Laufe eines Monats in
422 Stunden 1000 Ctr. gute verkäufliche Kohlen verbrannt; mithin in 1 Stunde 2,37
Ctr.
3) Da die kleinen Kohlen (Gries) der Grube Reden sich vor Allem zur vortheilhaften
Benutzung auf Treppenrosten eignen, so sind auf dieser Grube genauere Versuche
angestellt worden, und haben dieselben ergeben: daß auf dem Treppenroste unter 3,
VI. mittelst 1 Pfd. Grieskohlen = 5,6 Pfd. Wasser und auf dem Planroste mittelst 1
Pfd. Förderkohlen = 6,7 Pfd. Wasser verdampft werden. Dabei blieben bei der
Verwendung von Grieskohlen etwa 14,28 Proc. Asche und bei der Verwendung von
Förderkohlen etwa 11,5 Proc. Asche übrig.
Aus Vorstehendem geht hervor, daß die Anlagekosten der Treppenroste nicht höher sind
als die der Planroste, und ferner, daß wenn, wie jetzt für 100 Pfd. Grieskohlen der
Grube Reden 1 Sgr. und für 100 Pfd. Förderkohlen 4 Sgr. bezahlt wird, die Erzeugung
von 100 Pfd. Dampf mit Grieskohlen 2,14 Pfennige und mit Förderkohlen 7,16 Pfennige
kostet. Der mit Grieskohlen entwickelte Dampf ist also für 100 Pfd. um 5,02 Pfennige
billiger, als der mit Förderkohlen erzeugte Dampf.
Es würde z.B. das Brennmaterial einer 10pferdigen Dampfmaschine, die pro Stunde etwa 150 Pfd. Grieskohlen consumirt, im Jahre
bei 3600 Stunden Arbeitszeit kosten:
wenn Redengries angewandt wird
Textabbildung Bd. 154, S. 96
wenn Reden-Förderkohlen angewandt werden
Textabbildung Bd. 154, S. 96
Diese Zahlenverhältnisse gelten für eine Dampfmaschine, welche man auf der Grube
Reden abwechselnd mit Gries- oder mit Förderkohlen betreiben will. Bei Dampfmaschinen, welche
von jener Grube entfernt liegen, stellen sich die Zahlen etwas anders, indeß
sprechen dieselben immer noch zu Gunsten der Treppenroste.
In Ludwigshafen z.B. kommen zur Zeit 100 Pfd. Grieskohlen
zu
1 Sgr.
Ankaufspreis und nahe
„
3 „
Fracht, also überhaupt
––––––––––––––
zu
4 Sgr.
zu stehen, während 100 Pfd. Förderkohlen kosten
4 Sgr.
Ankaufspreis, nahe
3 „
Fracht
––––––––––––––
Summe
7 Sgr.
Hier wird demnach kosten die Erzeugung von 100 Pfd. Dampf mit Gruskohlen 8,57, mit
Förderkohlen aber 12,54 Pfennige.
Der Betrieb einer 10pferdigen Dampfmaschine wird aber bei jährlich 3600
Betriebsstunden daselbst kosten:
Textabbildung Bd. 154, S. 97
Da nun auch die Unterhaltungs- und Reparaturkosten der Treppenroste bei
Anwendung von mageren Grieskohlen nicht theurer sind als die der Planroste, so ist
der große Vortheil der ersteren für die Feuerung mit mageren Grieskohlen außer jedem
Zweifel, und somit die Einrichtung von Treppenrosten zur Heizung von Dampfkesseln
und sonstigen größeren Feuerungen mit magerem Reden-Gries nur zu empfehlen.
(Eisenbahnzeitung, 1859, Nr. 37 und 38.)