Titel: Anweisung zum Bau von Treppenrosten für die Feuerung der Dampfkessel.
Fundstelle: Band 154, Jahrgang 1859, Nr. XXI., S. 88
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XXI. Anweisung zum Bau von Treppenrosten für die Feuerung der Dampfkessel. Mit Abbildungen auf Tab. II. Anweisung zum Bau von Treppenrosten für die Feuerung der Dampfkessel. Das k. preußische Bergamt in Saarbrücken hat eine „Anweisung zum Bau von Treppenrosten für die Feuerung der Dampfkessel auf den k. Steinkohlengruben im Bergamtsbezirk Saarbrücken veröffentlicht, welche wir ihrer Gemeinnützigkeit wegen mit geringen Auslassungen hier folgen lassen. Bei der Steinkohlengewinnung auf den Gruben der mageren Flötzpartie im Saargebiet fällt eine nicht unbeträchtliche Menge kleiner Kohlen (magerer Steinkohlengries), welche nur deßhalb für den Handel einen geringeren Werth haben, als die Stückkohlen, weil sie sich auf den gewöhnlichen Plan-Rosten sehr mangelhaft vernutzen lassen. Um nun diese kleinen mageren Kohlen vortheilhafter verwenden zu können, sind seit Jahr und Tag auf den dortigen Gruben bei den Dampfkesselfeuerungen Treppenroste eingerichtet und auf diesen umfangreiche Versuche über den zweckmäßigsten Verbrauch derselben angestellt worden. Diese haben zu sehr befriedigenden Resultaten geführt und unzweifelhaft dargethan, daß auf Treppenrosten mit einem Centner magerem Steinkohlengries fast dieselbe Dampfmenge erzeugt werden kann, als mit einem Centner Stücke derselben Steinkohle. Zweckmäßig eingerichtete Treppenroste gewähren nämlich vor den gewöhnlichen Planrosten bei der Anwendung von magerem Gries folgende Vortheile: Zunächst ist es unmöglich, daß bei dem Treppenroste irgend eine Kohlenmenge durch den Rost fällt, und es wird daher die ganze auf den Rost aufgegebene Kohlenmenge wirklich verbrannt und für den beabsichtigten Zweck der Heizung nutzbar gemacht. Ferner ist der Treppenrost fortdauernd mit einer gleich starken Schicht von Kohlen bedeckt und entwickelt daher ohne irgend welche Unterbrechung eine gleichmäßige Hitze, welche die Kessel weniger angreift, als der bei dem planen Roste unvermeidliche Wechsel zwischen niederer Temperatur (bei und nach dem Aufgeben neuer Kohlen) und einer starken Hitze (in der Zwischenzeit zwischen zwei Aufschüttungen). Sodann fällt bei dem Treppenroste jede Zuführung überflüssiger kalter Luft zu dem Herdraume und somit derjenige Wärmeverlust weg, welcher bei den planen Rosten dadurch entsteht, daß bei dem Aufgeben von frischer Kohle Tausende von Kubikfußen kalter Luft in den Feuerraum strömen, diesen abkühlen und ungenutzt durch die Esse abziehen. Endlich führen die ununterbrochen gleichmäßige Kohlenschüttung, der Abschluß aller überflüssigen kalten Luft und die hieraus resultirende Gleichmäßigkeit der Verbrennung bei dem Treppenroste den wesentlichen Vortheil herbei, daß ein mit klarer Kohle bespeister Treppenrost keinen Rauch liefert und somit nicht nur seiner Umgebung die Unannehmlichkeiten des bei den planen Rosten für die Zeit des Kohlenaufschüttens unvermeidlichen Rauches erspart, sondern auch außerdem die in jenem Rauche enthaltene Heizkraft für die Feuerung ausnutzt. Es ist daher der Beschluß gefaßt worden: 1) daß sämmtliche Dampfkesselfeuerungen auf den Gruben mit Treppenrosten versehen und 2) daß auf denjenigen Gruben, wo nur Fettkohlen fallen und keine Kohksanlagen sich befinden – in welchem Falle die kleinen unverkäuflichen Kohks auf den Treppenrosten der Dampfkessel verbrannt werden – magere Grieskohlen von den Gruben der mageren Flötzpartie zur Kesselfeuerung bezogen werden und zwar nur diejenigen, welche durch Schmutz verunreinigt und deßhalb im Großhandel unverkäuflich sind. I. Abmessungen des Treppenrostes. Die Größe der Rostfläche ist wesentlich abhängig von der Güte des Brennmaterials, und wird im Allgemeinen anzunehmen seyn, daß dieselbe um so bedeutender seyn muß, je unreiner die Steinkohlen sind, welche auf dem Roste zur Verwendung kommen. Da es nun Zweck dieser Roste ist, die schlechtesten, von Steinen und Schmutz untermischten, zu jedem Stubenbrande untauglichen, mithin unverkäuflichen Kohlen zu benutzen, so wird man dieselben möglichst groß anlegen müssen, und ist deßhalb das Verhältniß der Rostfläche zu der feuerberührten Fläche, wenn nicht besondere Verhältnisse es anders bedingen, nie kleiner wie 1 : 20 anzunehmen. Für die in den Handel kommenden reineren Grieskohlen genügt eine Rostfläche, welche 1/25 von der feuerberührten Fläche des Kessels beträgt. Die Länge des Rostes ist bedingt: 1) durch die Tragfähigkeit der Rostbalken, auf denen die Stäbe ruhen; 2) dadurch, daß bei großer Länge der obere Theil des Rostes zu weit von dem Kessel entfernt und bei der größten Höhe des Rumpfes die Bedienung des Kessels sehr erschwert wird. Hiernach soll die lichte, schräge Länge des Rostes zu 5 Fuß angenommen werden. Die zweckmäßigste Länge der Roststäbe hat sich zu etwa 22 Zoll ergeben und wird daher die Breite des Rostes nach einem Vielfachen des Maaßes von 22 Zoll anzunehmen seyn. Liegen mehrere Kessel neben einander, so kann bei einem geringen Durchmesser und großer Länge derselben der Fall vorkommen, daß die Breite des Rostes beschränkt werden muß, und ist nöthigenfalls dann bei der Bemessung der Dicke der gemeinschaftlichen Trennungswand zweier neben einander liegenden Roste bis auf die Länge eines feuerfesten Steins herabzugehen. II. Form und Construction des Rostes mit Rumpf. Der Rost selbst besteht aus dem Rostbalken und den Roststäben. Die Neigung des Rostes (Fig. 11) wird so bestimmt, daß sich die Grundlinie der schiefen Rostfläche zur Höhe derselben wie 1 1/2 zu 1 verhält. Die Entfernung der Rostbalken im Lichten beträgt 22 Zoll, die beiden Falze in demselben zum Einlegen der Roststäbe sind je 1 Zoll tief, daher die Länge der Roststäbe gleich 24 Zoll. Wegen der Unebenheiten beim Guß und weil die Stäbe von oben in die Falze eingeschoben werden müssen, und in der Wärme sich ausdehnen, werden dieselben nur 23 Zoll lang gegossen. Die Dicke der Stäbe (Fig. 14) ist 1/2 Zoll und die lichte senkrechte Entfernung gleich 1 1/4 Zoll. Bei der 1 1/2füßigen Neigung der Rostfläche liegt die untere Vorderkante des zunächst darunter liegenden um 1 1/4 + (1 1/4)/2 = 1 7/8 Zoll zurück, und ist deßhalb die Breite des Roststabes zu 4 Zoll angenommen, um das Durchfallen der kleinen Kohlen nach hinten zu verhüten. An den Enden und in der Mitte der Roststäbe ist zur Unterstützung an jedem eine Flantsche angegossen, welche erstere in den Falz der Rostbalken passen und senkrecht gemessen 1 1/4 Zoll hoch sind, so daß hiedurch die Roststäbe in ihrer Lage gehalten werden. Die Mittelrostbalken (Fig. 12) erhalten eine Breite von 2 × 1 + 1/2 = 2 1/2 Zoll; die Eckstäbe (Fig. 13) von 1 3/4 Zoll; die ganze Höhe derselben beträgt 3 Zoll. Die Rostbalken legen sich mit je 2 Nasen auf 2 eingemauerte gußeiserne Stäbe (Fig. 11), von denen der obere, vierkantig, 3 Zoll hoch und 1 1/2 Zoll breit, der andere Uförmig 2 Zoll hoch und 1 3/4 Zoll breit ist. Die Länge dieser Stäbe richtet sich nach der Breite des Rostes und ist um 1 Fuß größer als letztere zu nehmen, damit dieselben auf jeder Seite 6 Zoll in die Seitenmauern eingreifen. Zur Entfernung der Asche bleibt unter dem untersten Roststabe mindestens ein Raum von 6 1/4 Zoll Höhe, welcher durch Bleche (Fig. 15) von je 18 Zoll Länge und 5 Zoll Höhe mit hölzernem Stiele für jede Abtheilung geschlossen wird. Die Stiele dieser Vorsetzbleche werden auf einen eingemauerten gußeisernen Balken gelegt und dadurch in ihrer Lage erhalten. Uebrigens wird dieser Verschluß durch die fallende Asche von selbst herbeigeführt, da vor dem Roste noch ein Fuß breit das Mauerwerk fortgesetzt ist, um das leichte Herausfallen der Asche zu verhindern. – Der Verschluß beim Anfeuern ist auch durch Vorwerfen von Asche zu erzielen, so daß ein geübter Schürer der Vorsetzbleche ganz entbehren kann. Die Länge des Rostes im Lichten soll, wie vorbestimmt, 5 Fuß betragen. Die Höhe des Roststabes mit Zwischenraum beträgt 1 1/4 + 1/2 = 1 3/4 Zoll. Bei 1 1/2füßiger Neigung ergibt sich dieselbe schräg gemessen zu √(1,75² + 2,625²) = 3,15 Zoll und sind mithin auf 60 Zoll Länge 60/3,15 = 19 Stäbe erforderlich. Hierzu tritt der untere Roststab, welcher zur Aschenöffnung dient, so daß im Ganzen 20 Roststäbe übereinander liegen. Der Falz für die Roststäbe beginnt mindestens 5 Zoll über der Sohle des Rostes und erhält zur Aufnahme der Stäbe eine Länge von 20 . 3,15 = 5 Fuß 3 Zoll. Derselbe wird über die Roststäbe hinaus bis an das Ende des Balkens geführt, damit die Roststäbe von oben eingeschoben werden können, und wird der Rumpf durch Schraubenbolzen auf die 2 Zoll breite obere Fläche des Balkens befestigt. Der Rumpf oder der Trichter über dem Roste dient zur Aufnahme der Kohlen. Die Länge desselben ist gleich der Breite des Rostes und die Breite desselben gleich etwa 18 Zoll. Die kurzen Seitenwände des Rumpfes werden durch die Mauern gebildet. Die vordere gebrochene Seite des Rumpfes besteht aus zwei Platten von Eisenblech (nicht Gußeisen, da solches hier leicht springt). Die untere Platte setzt sich möglichst scharf auf den obersten Roststab auf, und liegt in der geneigten Ebene des Rostes. Die lichte Breite derselben wird bei 18 Zoll Weite des Rumpfes = √(1,5² + 1²) = 1,8 Fuß = 1 Fuß 9 1/2 Zoll. Das Blech selbst ist 2 1/2 Zoll breiter, nämlich gleich 2 Fuß zu nehmen, um es mit dem obern senkrechten Blech verbinden zu können. Auf jedem einzelnen Rostbalken wird es mit je 2 Schrauben befestigt, für welche das Muttergewinde in den Rostbalken selbst eingeschnitten wird. Die Oeffnung, welche zwischen dem obersten Roststabe und dem untersten Rumpfbleche entsteht, ist mit Thon oder Lehm dicht zu verschmieren, damit dort keine Luft durchgeht und das Feuer nicht in den Rumpf brennt. Das senkrecht stehende Blech der Vorderseite erhält eine Höhe von 18 Zoll. Beide Bleche sind wo möglich aus altem Kesselbleche zu fertigen. Am obern Ende des senkrechten Bleches ist ein gußeiserner Stab eingemauert, auf dem das senkrechte Blech mit dem umgebogenen Ende ruht. Die Hinterwand des Rumpfes wird schon durch die Mauerung gebildet, jedoch muß daselbst eine gußeiserne Platte angebracht werden, welche die Oeffnungen zum Durchfallen der Kohlen regulirt, da das Gewölbe in der Mitte bei der großen Breite der Roste weit höher liegt, als an den Enden, so daß die Oeffnung in der Mitte größer, und in Folge dessen die Kohlenbeschüttung stärker als an der Seite seyn würde. Die Oeffnung zum Durchfallen der Kohlen oder die lichte Entfernung der Unterkante der oben besprochenen gußeisernen Platte von dem obersten Roststabe ist nicht unter 4 Zoll und nicht über 6 Zoll zu nehmen. Sollen nur kleine durchgesiebte Kohlen (Gries) auf dem Roste verbrannt werden, so ist 4 Zoll ausreichend; sollen unreine Kohlenstücke mit verbrannt werden, so ist die Oeffnung etwas größer, bis etwa 6 Zoll anzunehmen. Die Befestigung dieser gußeisernen Platte geschieht durch eingemauerte eiserne Bolzen. Auch kann dieselbe einige Zoll länger, als die Breite des Rostes gegossen, und an beiden Enden eingemauert werden. Der Boden des Rostes ist 2 Fuß über dem Fußboden des Kesselhauses angenommen, damit die Asche leichter beseitigt und in einem vorgesetzten Wagen abgezogen werden kann. Zur Regulirung der dem Roste zuströmenden Luftmenge können vor dem Roste 4flügelige Thüren aus Blech angebracht werden, denen die beiden gußeisernen Träger als Rahmen dienen. Durch Verschließen derselben ist es möglich längere Zeit, z.B. über Nacht, das Wasser im Kessel warm zu erhalten, und wird auch, bei gutschließendem Rauchschieber, das Feuer nicht vollständig erlöschen, so daß am andern Morgen durch Herstellung des Zuges dasselbe leicht wieder angefacht werden kann. III. Lage und Abmessung an den Feuerungen. Im Allgemeinen ist bei der Anlage dieser Feuerungen wegen der Mauerung und Lage derselben Folgendes zu beobachten (s. Fig. 16): Die von dem Feuer berührten Mauerflächen sind sämmtlich 1/2 Stein stark mit feuerfesten Steinen zu verblenden, und den sämmtlichen Gewölben als Mindestmaaß auf den Fuß Länge 1 Zoll Stichhöhe zu geben. Alle scharfen Ecken sind bei der Mauerung zu vermeiden und ist dieselbe von geschickten Arbeitern und mit Vorsicht zu fertigen; und ferner: 1) Der Boden des Rostes muß so tief unter der Oberkante der Feuerbrücke liegen, daß nicht zu befürchten ist, daß die Asche, wenn sie sich auch in größerer Menge ansammeln sollte, in den Zug oder in das Feuerrohr hin fortgerissen würde, und ist daher dieser Höhenunterschied in allen Fällen nicht unter 9 Zoll zu nehmen. 2) Ueber dem Boden des Rostes ist dem Gewölbe eine hinreichende Höhe von 2 bis 3 Fuß zu geben, damit dieselbe durch Ansammeln von Asche nicht beengt werden kann und stets der Raum für eine möglichst vollständige Verbrennung der Kohlentheile vorhanden ist. Dieselbe wird im Scheitel des Gewölbes, nach der Annahme von Oben, um eben so viel Zolle höher als der Kämpfer seyn, als die Breite des Rostes in Fußen beträgt. 3) Die waagerechte Entfernung von der Hinterkante des untersten Roststabes bis zur Vorderkante des Kessels (unberücksichtigt des feuerfesten Futters) ist gleich der mittleren Höhe des Gewölbes über dem Boden des Rostes 2 1/2 bis 3 Fuß zu nehmen. 4) Zunächst dem Rumpfe oder Trichter ist die Kämpferlinie des Gewölbes nicht niedriger als die Unterkante der gußeisernen Platte zu legen, da durch diese die Größe der Oeffnung zum Durchfallen der Kohlen gebildet wird. Am besten wird man die Kämpferlinie gleich der größten Höhe dieser Oeffnung legen, weil dann durch Heben oder Senken der Platte die Oeffnung höher oder niedriger gemacht und für die Verbrennung von Gries oder von unreinen Kohlenstücken eingerichtet werden kann. Der Querschnitt der Zugöffnung an der Feuerbrücke ist zu 1/100 von der feuerberührten Fläche des Kessels anzunehmen. IV. Schüren der Treppenroste. Wie oben bemerkt, dient der Rumpf zur Aufnahme der Kohlen, welche durch die 4 bis 6 Zoll hohe Oeffnung dem Roste zugeführt werden. Der Rumpf muß stets mindestens bis zur halben Höhe mit Kohlen angefüllt seyn, damit nicht Luft durch den Rumpf auf den Rost tritt und dadurch die Kohlen im Rumpfe entzündet werden. Auch ist es nach den gemachten Erfahrungen zweckmäßig, die Kohlen etwas angefeuchtet zu verwenden, was durch Zuleitung von Wasser aus der Speiseröhre in einer hölzernen Rinne leicht bewirkt werden kann. V. Anbringung der Dampf-Druckmesser, der Wasserstandszeiger und Probirhähne. Die Dampfdruckmesser, Wasserstandszeiger und Probirhähne sind vor den Köpfen der Seitenmauern der Roste anzubringen und die Dampf- und Wasserzuleitungs-Röhrchen der Wasserstandsgläser und Probirhähne in die Seitenmauern der Roste hinter das feuerfeste Futter in besondere Canäle zu legen, welche so weit sind, daß zwischen den Röhren und den Canalwänden überall ein freier mit Luft angefüllter Spielraum von mindestens 2 1/2 Zoll vorhanden ist. VI. Vergleichung der Beschaffungs- und Erbauungskosten eines Treppenrostes mit denen eines Planrostes. 1) In der Dampfsägemühle der Steinkohlengrube Gerhard liegen zwei vollkommen gleiche Kessel. Jeder derselben besteht aus einem Hauptkessel von 4 Fuß Durchmesser bei 10 Fuß Länge und zwei Vorwärmern von 2 Fuß Durchmesser und 12 Fuß Länge mit zusammen etwa 200 Quadratfuß Feuerberührungsfläche. Der eine der Kessel ist mit einem Treppenroste, der andere mit einem Planroste versehen. Der Treppenrost ist 60 Zoll lang und 42 Zoll breit; der Planrost ist 42 Zoll lang und 42 Zoll breit. Der erstere hat gekostet: für Guß- und Schmiedeeisen   78 Thlr. Einmauerung mit Material   42   „ ––––––––––– Zusammen 120 Thlr. Der zweite hat gekostet: für Guß- und Schmiedeeisen   77 Thlr. Einmauerung mit Material   73   „ ––––––––––– Zusammen 150 Thlr. 2) Auf dem Gegenortsschacht der Steinkohlengrube Duttweiler liegen ebenfalls mehrere vollkommen gleiche Kessel. Dieselben bestehen aus einem Hauptkessel von 5 Fuß Durchmesser und 25 Fuß Länge, und einem Vorwärmer von 2 1/2 Fuß Durchmesser und 22 Fuß Länge mit zusammen etwa 360 Quadratfuß Feuerberührungsfläche. Einer dieser Kessel ist mit einem Treppenroste, die anderen sind mit Planrosten versehen. Der Treppenrost ist 60 Zoll lang und 45 Zoll breit; die Planroste sind 60 Zoll lang und 48 Zoll breit. Der erstere hat gekostet: für Guß- und Schmiedeeisen   72 Thlr. Einmauerung mit Material   45   „ ––––––––––– Zusammen 117 Thlr. Die zweiten haben jeder gekostet: für Guß- und Schmiedeeisen 152 Thlr. Einmauerung mit Material   75   „ ––––––––––– Zusammen 227 Thlr. 3) Auf dem Wasserhaltungsschachte der Grube Reden liegen drei vollkommen gleiche Kessel. Dieselben haben 7 Fuß Durchmesser bei 20 Fuß Länge und sind mit zwei Feuerröhren von 33 Zoll Durchmesser versehen und besitzen somit etwa 565 Quadratfuß Feuerberührungsfläche. Einer dieser Kessel ist mit einem Treppenroste, die beiden anderen sind mit einem Planroste versehen. Der Treppenrost ist 60 Zoll lang und 40 Zoll breit; die Planroste sind 60 Zoll lang und 2 × 32 = 64 Zoll breit. Der erstere hat gekostet: für Guß- und Schmiedeeisen   72 Thlr. Einmauerung mit Material   84   „ ––––––––––– Zusammen 156 Thlr. Die letzteren haben jeder gekostet: für Guß- und Schmiedeeisen 151 Thlr. Einmauerung mit Material     4   „ ––––––––––– Zusammen 155 Thlr. VII. Vergleichung des verwendeten Brennmaterials auf den vorstehenden Rosten unter annähernd gleichen Umständen bei dem Betriebe der Kessel. 1) Auf dem Treppenroste unter 1, VI. sind im Laufe eines Monats in 224 Stunden etwa 500 Ctr. Sägemehl mit 60 Ctr. Praschen gemischt verbrannt; mithin in 1 Stunde 2,23 Ctr. Sägemehl und 0,27 Ctr. Praschen. Auf dem Planroste unter 1, VI. sind im Laufe eines Monats in 570 Stunden etwa 750 Ctr. vorzügliche Stückkohlen verbrannt; mithin in 1 Stunde 1,31 Ctr. 2) Auf dem Treppenroste unter 2, VI. sind im Laufe eines Monats in 422 Stunden 900 Ctr. Schlammkohlen und kleine Praschen mit 90 Wagen (à 10 Ctr. Steinkohlen-Inhalt) Sägemehl und Sägespäne verbrannt; mithin in 1 Stunde 2,1 Ctr. Schlammkohlen und Praschen und 0,21 Wagen Sägemehl und Holzspäne. Auf dem Planroste unter 2, VI. sind im Laufe eines Monats in 422 Stunden 1000 Ctr. gute verkäufliche Kohlen verbrannt; mithin in 1 Stunde 2,37 Ctr. 3) Da die kleinen Kohlen (Gries) der Grube Reden sich vor Allem zur vortheilhaften Benutzung auf Treppenrosten eignen, so sind auf dieser Grube genauere Versuche angestellt worden, und haben dieselben ergeben: daß auf dem Treppenroste unter 3, VI. mittelst 1 Pfd. Grieskohlen = 5,6 Pfd. Wasser und auf dem Planroste mittelst 1 Pfd. Förderkohlen = 6,7 Pfd. Wasser verdampft werden. Dabei blieben bei der Verwendung von Grieskohlen etwa 14,28 Proc. Asche und bei der Verwendung von Förderkohlen etwa 11,5 Proc. Asche übrig. Aus Vorstehendem geht hervor, daß die Anlagekosten der Treppenroste nicht höher sind als die der Planroste, und ferner, daß wenn, wie jetzt für 100 Pfd. Grieskohlen der Grube Reden 1 Sgr. und für 100 Pfd. Förderkohlen 4 Sgr. bezahlt wird, die Erzeugung von 100 Pfd. Dampf mit Grieskohlen 2,14 Pfennige und mit Förderkohlen 7,16 Pfennige kostet. Der mit Grieskohlen entwickelte Dampf ist also für 100 Pfd. um 5,02 Pfennige billiger, als der mit Förderkohlen erzeugte Dampf. Es würde z.B. das Brennmaterial einer 10pferdigen Dampfmaschine, die pro Stunde etwa 150 Pfd. Grieskohlen consumirt, im Jahre bei 3600 Stunden Arbeitszeit kosten: wenn Redengries angewandt wird Textabbildung Bd. 154, S. 96 wenn Reden-Förderkohlen angewandt werden Textabbildung Bd. 154, S. 96 Diese Zahlenverhältnisse gelten für eine Dampfmaschine, welche man auf der Grube Reden abwechselnd mit Gries- oder mit Förderkohlen betreiben will. Bei Dampfmaschinen, welche von jener Grube entfernt liegen, stellen sich die Zahlen etwas anders, indeß sprechen dieselben immer noch zu Gunsten der Treppenroste. In Ludwigshafen z.B. kommen zur Zeit 100 Pfd. Grieskohlen zu 1 Sgr. Ankaufspreis und nahe „   3   „ Fracht, also überhaupt –––––––––––––– zu 4 Sgr. zu stehen, während 100 Pfd. Förderkohlen kosten 4 Sgr. Ankaufspreis, nahe 3   „ Fracht –––––––––––––– Summe 7 Sgr. Hier wird demnach kosten die Erzeugung von 100 Pfd. Dampf mit Gruskohlen 8,57, mit Förderkohlen aber 12,54 Pfennige. Der Betrieb einer 10pferdigen Dampfmaschine wird aber bei jährlich 3600 Betriebsstunden daselbst kosten: Textabbildung Bd. 154, S. 97 Da nun auch die Unterhaltungs- und Reparaturkosten der Treppenroste bei Anwendung von mageren Grieskohlen nicht theurer sind als die der Planroste, so ist der große Vortheil der ersteren für die Feuerung mit mageren Grieskohlen außer jedem Zweifel, und somit die Einrichtung von Treppenrosten zur Heizung von Dampfkesseln und sonstigen größeren Feuerungen mit magerem Reden-Gries nur zu empfehlen. (Eisenbahnzeitung, 1859, Nr. 37 und 38.)

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