Titel: Universal-Platintriangel; vom Bergrath Dr. Jenzsch.
Autor: Jenzsch
Fundstelle: Band 151, Jahrgang 1859, Nr. CIV., S. 425
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CIV. Universal-Platintriangel; vom Bergrath Dr. Jenzsch. Mit Abbildungen auf Tab. VII. Jenzsch's Universal-Platintriangel. Bei chemisch-analytischen Arbeiten kann statt der gewöhnlichen Platindraht-Triangel der in Fig. 13 und 14 abgebildete, sich durch Bequemlichkeit und Wohlfeilheit empfehlende kleine Apparat mit Vortheil benutzt werden. Fig. 13 stellt denselben in natürlicher Größe im Grundriß und Aufriß dar. In einem viereckigen messingenen, auf der vorderen Seite offenen Rahmen a, b, b, und zwar an der hinteren Seite a ist ein gebogener, 2 Millimeter dicker Platindraht e, f, g, h befestigt, welcher auf den beiden in den Wänden b und d eingenieteten eisernen Stiften c und c aufliegt. An den Seiten b und b sind in gewissen Abständen mit einander correspondirende Einschnitte k͵, k͵͵, k͵͵͵, etc. angebracht, dazu bestimmt, einen 2 Millimeter dicken Platindraht i mit Sicherheit aufzunehmen und festzuhalten. Je nachdem letzterer in die Einschnitte k͵, k͵͵, k͵͵͵, etc. eingelegt wird, entsteht ein beliebig großer Triangel, zur Aufnahme von Platintiegeln der verschiedensten Größe geeignet. An Seite a ist ein eiserner Stift d angebracht, um den einfachen Apparat an einem in Fig. 14 in verjüngtem Maaßstabe abgebildeten beweglichen Arm l anschrauben zu können. Der Arm l selbst wird an der in Oel schwimmenden Säule in höher und tiefer gestellt. Man kann sich dieses Apparates bei allen in chemischen Laboratorien gebräuchlichen Lampen: Weingeistlampen, Berzelius'schen Lampen, größeren und kleineren Deville'schen Lampen, Gasbrennern und Gasgebläselampen etc. für alle Hitzgrade bis zur stärksten, sich der Blaugluth nähernden Weißglühhitze bedienen. Nicht nur eine größere Anzahl von Platintriangeln, sondern auch manche Träger und Glühringe, wie man solche gewöhnlich an den verschiedenen Lampen selbst anzubringen pflegt, werden durch den beschriebenen Universal-Platintriangel erspart. Gotha, im März 1859.

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