Titel: Gilbert Smith's Gewehr.
Fundstelle: Band 151, Jahrgang 1859, Nr. LXXXI., S. 338
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LXXXI. Gilbert Smith's Gewehr. Mit Abbildungen auf Tab. VI. Smith's Gewehr. Der Erfinder dieses Gewehrs hat schon vor zwei Jahren in den Vereinigten Staaten ein Patent auf eine seinem hier zu beschreibenden Gewehr ganz ähnliche Vorrichtung bekommen, und er hat seitdem dieselbe zu größerer Vollkommenheit gebracht, so daß er nicht nur um ein zweites Patent in den Vereinigten Staaten eingekommen ist, sondern auch Patentgesuche nach England und Frankreich abgehen ließ. Sein Gewehr gehört in die Classe derjenigen, bei welchen die Ladung unmittelbar in die Pulverkammer gebracht werden kann, indem sich der Lauf durch eine daran angebrachte Vorrichtung aus dem Wege schieben läßt. Die Hauptschwierigkeit, welche dabei zu überwinden ist, besteht darin, den Lauf wieder vollkommen fest mit der Pulverkammer zu verbinden, um die Wirksamkeit des Schusses nicht zu vermindern oder das Schießen mit dem Gewehr gefährlich zu machen, und aus diesem Grunde sind die mit drehbaren Pulverkammern versehenen Gewehre, die sogenannten Revolvers, selbst in Amerika noch nicht so allgemein in Gebrauch gekommen, als man bei ihrer großen Bequemlichkeit erwarten sollte; namentlich hat noch kein solches Gewehr beim Militär Eingang gefunden. Die Erfindung bei dem vorliegenden Gewehre besteht darin, den Lauf mit der Pulverkammer durch ein unten an der letztern angebrachtes Scharnier zu verbinden, wobei zugleich ein Theil der Pulverkammer noch im hintern Theile des Laufes angebracht ist, und das dichte Schließen des Laufes an die Pulverkammer durch Abschrägen des hintern Endes des Laufes und entsprechendes Versenken des vordern Endes der Pulverkammer bewerkstelligt ist. Um den Lauf und die Kammer fest zusammen zu halten, sind an beiden Theilen Vorsprünge angebracht, welche durch eine an den Lauf befestigte und beide Vorsprünge umspannende Feder gefaßt werden, die so eingerichtet ist, daß sie durch einen neben dem Drücker endenden und durch den Körper der Schwanzschraube oder des Stoßes sich erstreckenden Zapfen gehoben werden kann, wenn der Lauf herabgeklappt werden soll, um eine frische Patrone einzusetzen. Die zu diesem Gewehre angewendeten Patronen, welche den Gegenstand eines besonderen Patentes bildeten, sind mit einer Hülse von Kautschuk oder Gutta-percha versehen, welche die Stelle, wo der Lauf an die Kammer sich anschließt, bedecken, und, im Falle dort während des Losschießens ein Spalt entstehen sollte, denselben vollständig schließen, ohne dabei selbst Noth zu leiden, so daß man dieselben Hülsen mehreremal benützen kann. Fig. 1 stellt einen Längendurchschnitt des Gewehres vor, und Fig. 2 ist eine obere Ansicht desselben. Fig. 3, 4 und 5 sind Längenschnitte von Patronen mit Kugel und Fig. 6 ist der Längendurchschnitt einer Schrotpatrone. Die gleichen Buchstaben in den verschiedenen Figuren bezeichnen dieselben Theile. A ist der Stoß, welcher mit dem Schafte S in der gewöhnlichen Weise verbunden ist, und wie gewöhnlich zur Aufnahme des Schlosses dient. B ist der Lauf, welcher mit dem Stoße durch ein Scharnier C verbunden ist; letzteres ist in der Zeichnung dargestellt als befestigt an eine Hülse B', welche auf den hintern Theil des Laufes aufgeschraubt ist, dasselbe kann jedoch auch unmittelbar am Laufe selbst angebracht seyn. Im vordern Ende des Stoßes ist eine Vertiefung b angebracht, und das hintere Ende des Laufes ist auf denselben Durchmesser ausgeweitet, so daß der weitere Theil c des Laufes und die Vertiefung b in dem Stoße die Pulverkammer bilden. Diese ist gerade weit genug um die Patrone D aufzunehmen, und der Lauf selbst ist um so viel enger als die Pulverkammer, daß sich ein Ansatz e bildet, dessen Höhe mit der Dicke der Patronenhülsen übereinstimmt. Das innere Ende i des Laufes ist abgeschrägt und paßt in eine Versenkung f im vordern Ende des Stoßes; eine Springfeder E, welche am obern Theile des Laufes durch eine Schraube g befestigt ist, dient dazu, den Lauf und den Stoß fest zusammen zu halten. Zu diesem Zwecke ist die Springfeder mit einer Oeffnung j versehen, welche über die Vorsprünge h und h' paßt, wenn der Lauf fest gegen den Stoß anliegt. Der Vorsprung h ist an der Hülse B' fest, er kann aber auch unmittelbar am Laufe angebracht werden; der Vorsprung h' ist am Stoße befestigt und wenn die Springfeder E mittelst der Oeffnung j die Vorsprünge h und h' faßt, so ist der Lauf vollkommen fest mit dem Stoße verbunden. – Um die Springfeder zu heben und den Lauf herabzuklappen, ist ein Stift F im Stoße angebracht, dessen unteres Ende neben dem Drücker mit einer Druckplatte versehen ist, und welcher mit seinem obern Ende gegen die Springfeder E anstößt. Wenn der Stift F hinaufgedrückt wird, bis die Springfeder E in die durch punktirte Linien angezeigte Stellung kommt, so fällt der Lauf von selbst hinab und die gegenseitige Lage des Kolbens und des Laufes ist dann eine solche, wie dieß in Fig. 1 durch punktirte Linien angedeutet ist. Bei dieser Lage läßt sich leicht eine Patrone in die Vertiefung b im Stoße einsetzen und durch eine schnelle schwingende Bewegung der Hand, welche das Gewehr hält, wird der Lauf wieder in seine ursprüngliche Lage zurückgebracht und dort gehalten, da die Springfeder E alsbald über den Vorsprung h' schnappt und dann wieder beide Vorsprünge umspannt. Die Patronen sind mit Gehäusen D versehen, welche entweder mit einem Boden aus Kautschuk oder Gutta-percha hergestellt werden, wie dieß in Fig. 3 und 5 dargestellt ist, oder die aus Röhrchen von Kautschuk oder Gutta-percha mit eingesetzten Böden K von Leder bestehen, wie Fig. 4 und 6 zeigen. Die Gehäuse sind gerade weit genug, um die Kugel aufzunehmen, und lassen sich auch für Schrotpatronen verwenden, wie dieß in Fig. 6 gezeichnet ist; wenn das Gewehr losgeschossen wird, so drückt sich das Gehäuse gegen die Wände der Pulverkammer an, und verschließt den Spalt zwischen dem Laufe und dem Stoße vollkommen, und der Ansatz e hält das Gehäuse in der Kammer zurück, so daß dasselbe herausgenommen und wieder benützt werden kann. Dieses Gewehr ist besonders zu Carabinern geeignet, da das Laden die Zaumhand bloß unbedeutend in Anspruch nimmt; die Zeichnung ist von einem Carabiner genommen, welcher sich beim Gebrauche als sehr bequem bewährt hat. New-York, den 1. Februar 1859. W. Hauff.

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