Titel: | Canouil's Verfahrungsarten zur Fabrication chemischer Zündhölzer ohne Phosphor, deren Masse keine giftige Substanz enthält. |
Fundstelle: | Band 151, Jahrgang 1859, Nr. LVII., S. 231 |
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LVII.
Canouil's Verfahrungsarten
zur Fabrication chemischer Zündhölzer ohne Phosphor, deren Masse keine giftige Substanz
enthält.
Aus Armengaud's Génie industriel, Januar 1859, S.
51.
Canouil's Verfahrungsarten zur Fabrication chemischer Zündhölzer
ohne Phosphor.
1. Zündmasse ohne Phosphor für
geschwefelte Hölzchen.
Die von Hrn. Canouil in Paris fabricirten Zündhölzer ohne
Phosphor (auf welche bereits im polytechn. Journal Bd. CXLIX S. 240 aufmerksam gemacht wurde) entzünden sich durch das
Reiben auf jedem harten Körper, derselbe mag rauh oder glatt seyn, vorausgesetzt daß
die Fläche gegen welche man die Reibung ausübt, einen gewissen Widerstand
darbietet.
Weder der Schlag noch der Stoß, noch eine Temperatur von 180° C. (144°
R.) können diese Zündhölzer entzünden; nur die Reibung bewirkt deren
Verbrennung.
Da die Masse dieser Zündhölzer keinen Phosphor enthält, so ist deren Fabrication für
die Arbeiter gefahrlos, weil sie weder Explosionen noch schädliche Ausdünstungen
veranlassen.
Die Zündmasse dieser Hölzer, welche am 26. März 1857 in Frankreich patentirt wurde,
enthält folgende Substanzen:
Dextrin
10 Theile
chlorsaures Kali
75 „
braunes Bleioxyd
35 „
Schwefelkies
35 „
Wasser, die für einen gleichförmigen Teig hinreichende
Menge.
Das chlorsaure Kali, das braune Bleioxyd und der Schwefelkies werden jedes besonders
pulverisirt und dann mittelst der Dextrin-Auflösung zu einem Teig angemacht,
in welchen man das Ende der geschwefelten Hölzchen in gewöhnlicher Weise
eintaucht.
Das Dextrin könnte man durch Gummi oder Leim ersetzen, und den Schwefelkies durch
andere Schwefelmetalle (Grauspießglanzerz oder Zinnober), denen er aber als gar
nicht giftig vorzuziehen ist.
2. Sicherheitszünder mit besonders
präparirter Streichfläche.
Ein zweites Patent des Hrn. Canouil vom 7. October 1857
bezieht sich auf Sicherheitszünder von Holz oder Wachs, Papier, Feuerschwamm etc., welche sich nur
auf einer besondern, keinen Phosphor enthaltenden Streichfläche entzünden. Letztere
besteht aus einem Blatt von Holz, Pappe oder Metall, welches mit einer Schicht des
Präparats überzogen ist, das die Entzündung des chemischen Zündhölzchens mittelst
trockner Reibung bewirkt, so daß man nur dessen Ende dagegen zu streichen braucht.
Solche Zündhölzer lassen sich ohne alle Gefahr versenden, indem man dieselben und
den Streichzeug gesondert in Büchsen verpackt.
Die Zündmasse besteht aus:
chlorsaurem Kali
7 Theilen
Bleizucker
2 „
zweifach-chromsaurem
Kali
2 „
Schwefelblumen
1 „
Gummi oder Dextrin
6 „
Wasser
18 „
Der Ueberzug für die Streichfläche besteht aus:
Hammerschlag
1 Theil
Smirgel
1 „
chlorsaurem Kali
6 „
Mennige
1 „
Leim, die hinreichende Menge um einen Teig zu bilden,
welchen man auf Blätter von Pappe,
Metall oder Holz aufträgt.
Die Substanzen in beiden Vorschriften werden auf dieselbe Weise zu einem Teig
angemacht, wie es für die Zündhölzer Nr. 1 angegeben wurde.
3. Neue Zündmasse ohne Phosphor für
geschwefelte Hölzchen.
Um die schwachen Explosionen zu vermeiden, welche beim Reiben der Zündhölzer Nr. 1
entstehen, läßt der Erfinder jetzt die Schwefelmetalle oder den Schwefel aus der
Zündmasse weg. Dieselben werden durch Glaspulver oder Feuersteinpulver ersetzt,
welche man in verschiedenen Verhältnissen mit dem chlorsauren Kali mischt, je
nachdem man durch die Reibung mehr oder weniger leicht Feuer erhalten will.
Ueberdieß setzt man noch zweifach-chromsaures Kali als oxydirenden Körper
zu.
Die neue Zündmasse für geschwefelte Hölzchen besteht aus:
chlorsaurem Kali
5 Theilen
Glaspulver oder Feuersteinpulver
3 „
zweifach-chromsaurem Kali (beliebige Menge)
2 „
Gummi oder Dextrin
2 „
Wasser
8 „
Diese Substanzen werden auf dieselbe Weise zu einem Teig angemacht, wie es für die
Zündhölzer Nr. 1 vorgeschrieben wurde.