Titel: | Anleitung zur Prüfung der gleicharmigen Waagen, der Schnellwaagen und der Straßburger Brückenwaagen. |
Fundstelle: | Band 130, Jahrgang 1853, Nr. LXIII., S. 257 |
Download: | XML |
LXIII.
Anleitung zur Prüfung der gleicharmigen Waagen,
der Schnellwaagen und der Straßburger Brückenwaagen.
Anleitung zur Prüfung der gleicharmigen Waagen, der Schnellwaagen
und der Straßburger Brückenwaagen.
Der Preußische Staatsanzeiger Nro. 180 enthält ein Gesetz, wonach in Preußen vom 1
Jan. 1855 an in allen Fällen, wo gestempelte Gewichte angewendet werden müssen, die
Verwiegung auch nur mittelst gestempelter Waagen
geschehen darf und zur Stempelung nur zugelassen werden:
a) gleicharmige Balkenwaagen,
b) die unter dem Namen „römische
Waagen“ bekannten Schnellwaagen,
c) solche Brückenwaagen, bei denen das Gegengewicht zum
Gewichte der Last, im Zustand des Gleichgewichts, sich wie Eins zu Zehn oder wie
Eins zu Hundert verhält (Decimal- und Centesimal-Waagen).
Brückenwaagen sollen nur beim Verwiegen solcher Lasten
zulässig seyn, deren Gewicht 20 Pfund oder mehr beträgt. Auch sind für jetzt nach
der Instruction nur sogenannte Straßbürger Brückenwaagen
zur Stempelung zugelassen.
Zur Prüfung der Waagen behufs deren Stempelung enthält der
Preußische
Staatsanzeiger Nr. 181 folgende technische Anleitung.
a) Bei gleicharmigen Waagen
kommt vornehmlich die Beschaffenheit des Waagebalkens in Betracht. Hinsichtlich der
Schalen ist nur darauf zu sehen, daß sie mit den zu
ihrer Aufhängung dienenden Ketten oder Schnüren, ohne Ausgleichung durch willkürliches Anhängen eines Bleistückes oder eines
anderen Ausgleichungsmittels, das mit den Schalen nicht unzertrennlich verbunden
ist, gleiche Gewichte haben.
Der Waagebalken muß eine regelmäßige, tüchtige Ausführung
und in seinen beiden Schenkeln eine solche Uebereinstimmung der Gestalt zeigen, daß
das bloße Auge keine Verschiedenheit wahrnehmen kann. Nach der Länge und den
Abmessungen des Balkens in seinem mittleren Querschnitte richtet sich die Tragfähigkeit desselben, d.h. die größte Belastung,
welche ohne Gefahr einer nachtheiligen Biegung einer jeden Waagschale zugemuthet
werden kann, weßhalb diese bei der Prüfung zu ermitteln ist.
In der zur Unterstützung dienenden Schere muß der Balken mittelst einer in seiner
Mitte unwandelbar befestigten Stahlschneide, deren nach unten gekehrte Schärfe in
stählernen Pfannen ruht, in einer verticalen Ebene frei spielen, ohne daß er selbst
oder seine Zunge seitwärts anstreichen kann. Die erwähnte Zunge muß mit dem
Waagebalken, senkrecht über der Mittelschneide desselben, auf eine unveränderliche Weise verbunden seyn. Sie muß eine gerade
Linie bilden, die beim Einspielen vertical steht, während die Mittellinie des
Balkens dann eine horizontale Lage hat.
Zum Aufhängen der Waagschalen dienen zwei mit ihren Schärfen nach oben gekehrte
Stahlschneiden, die mit den Enden des Balkens so verbunden seyn müssen, daß sie
unter sich und mit der als Drehachse dienenden Mittelschneide parallel sind.
Außerdem müssen alle drei Schneiden auf der verticalen Ebene des Waagebalkens
senkrecht stehen und die gehörige Härtung haben, um gegen eine zu schnelle Abnutzung
gesichert zu seyn. Die Pfannen in den Gehängen der Waagschalen müssen auf den
zugehörigen Stahlschneiden ohne alle Klemmungen und seitliche Reibungen frei
spielen. Auch ist darauf zu sehen, daß sie nur mit den äußersten Schärfen der
Schneiden in Berührung kommen können. Die Art der Aufhängung, bei welcher an den
Enden des Waagebalkens statt' der nach oben gekehrten Stahlschneiden hohle Pfannen
befestigt, die zugehörigen Schneiden aber in den Gehängen angebracht sind, ist ganz
fehlerhaft.
Die fernere Prüfung betrifft die Erforschung der Richtigkeit und Empfindlichkeit.
Zur Richtigkeit eines Waagebalkens gehört, neben den
vorhin genannten Erfordernissen, zweierlei:
1) daß der Balken für sich im Gleichgewicht sey, und
2) daß er gleicharmig sey.
Das Vorhandenseyn der ersten Bedingung zeigt sich sofort, wenn die Zunge des von den
Schalen befreiten Waagebalkens genau einsteht, und in diese Stellung nach einigen
Schwankungen wieder zurückkehrt, nachdem man sie durch Anstoß etwas daraus entfernt
hat.
Dieselbe Probe, jedoch mit gleicher Belastung der beiden Arme des Waagebalkens, gibt
auch Aufschluß über das Zutreffen der zweiten Bedingung. Hat man nämlich an beiden
Armen genau gleiche Gewichte aufgehängt, so haben die Arme gleiche Länge, sobald die
Zunge richtig einsteht. Muß man aber auf der einen Seite ein kleines Uebergewicht
zulegen, um das genaue Einstehen herbeizuführen, so ist der nach dieser Seite
gekehrte Arm kürzer, als der ihm gegenüberstehende. Im letzteren Falle wird der
Unterschied beider Längen in Theilen des kürzeren Armes erhalten, indem man das
Uebergewicht durch eines der gleichen Gewichte dividirt. Hätte man z.B. bei einer
Belastung von 10 Pfund auf jeder Seite dem links Hangenden Gewichte 1/4 Loth zulegen
müssen, um die Zunge zum Einstehen zu bringen, so würde der rechte Arm des Balkens
um 1/4 : 320, d. um 1/1280 länger seyn, als der linke, oder: die Längen beider Arme
würden sich in diesem Falle wie 1281 zu 1280 verhalten.
Da es aber immer sehr schwierig bleibt, einen Waagebalken genau gleicharmig
herzustellen, so wird in Preußen eine Abweichung, die nicht mehr als 1/3000 der
Länge eines Armes beträgt, als unschädlich nachgesehen.
Die Empfindlichkeit eines Waagebalkens wird nach der mehr
oder mindern Abweichung der Zunge aus der verticalen Stellung im Zustande des
Gleichgemichts bei einem gewissen Uebergewicht auf der einen Waagschale, d.h. nach
dem größeren oder geringeren Ausschlage beurtheilt. Aus theoretischen Gründen ist
dieser Ausschlag unter übrigens gleichen Umständen desto größer, die Waage also um
so empfindlicher, je. länger ihr Balken und je leichter derselbe construirt ist.
Außerdem hat die Lage seines Schwerpunktes, so wie der Umstand, ob die beiden
Aufhängepunkte der Waagschalen mit dem mittleren Unterstützungspunkte des Balkens
– die mit letzterem verbundenen drei Stahlschneiden – in eine gerade
oder gebrochene Linie fallen, einen bestimmten Einfluß. Am häufigsten kommt es vor, daß die
Mittelschneide etwas oberhalb der geraden Linie liegt, welche durch die Endschneiden
gezogen werden kann, und dieß ist insofern als ein Uebelstand zu betrachten, als
sich dann der Waagebalken bei einer größeren Belastung weniger
empfindlich zeigt, als bei geringeren Belastungen. Dagegen ist der
Ausschlag, den die Zunge für ein bestimmtes Uebergewicht anzeigt, von der Größe der
Belastung unabhängig, sobald jene drei Schneiden genau in
einer geraden Linie liegen, weßhalb bei der Prüfung darauf gesehen werden
muß, daß dieß so viel als möglich der Fall sey. Gleichwohl wird es nicht ausbleiben,
daß die Belastung der beiden Waagschalen immer noch fortfährt, einen gewissen
Einfluß auf die Größe des Ausschlages auszuüben, da schon die nie ganz zu
vermeidende Reibung der Stahlschneiden in den zugehörigen Pfannen und besonders die
der mittleren Schneide, so wie nicht minder die aus der Elasticität des Balkens
entspringende Biegung desselben einen solchen Einfluß bedingt. Mit Rücksicht auf
diese Umstände, welche beide der Belastung proportional sind, soll in Preußen die
Empfindlichkeit einer bis zur größten Tragfähigkeit belasteten Waage mit einem
Uebergewicht geprüft werden, welches im Verhältniß zu einem der gleichen Gewichte,
die sich auf der Waage das Gleichgewicht halten, auf jeden Centner ein Loth beträgt. Hierbei darf man sich aber nicht damit
begnügen, die genannte Prüfung nur auf einer Seite vorzunehmen; sie muß eben so auch
auf der anderen Seite geschehen, wo dann die Zunge nach beiden Seiten hin einen
gleich großen Ausschlag geben muß.
b) Die Schnellwaage,
welche römische Waage genannt wird, besteht aus einem
ungleicharmigen Balken, der auf gleiche Weise, wie bei der vorigen Wiegevorrichtung,
mittelst einer an beiden Seiten vortretenden Stahlschneide in stählernen Pfannen,
der sogenannten Schere ruht. Eine eben solche Schneide, nur mit nach oben gekehrter
Schärfe, ist am Ende des kurzen Armes angebracht, und diese trägt vermittelst eines
gabelförmigen, mit Stahlpfannen versehenen Gehänges einen Doppelhaken zum Anhängen
der Waagschale oder zur unmittelbaren Aufhängung der zu wiegenden Körper. Um das
Gewicht der letzteren zu bestimmen, dient ein unveränderliches Gegengewicht, das
sogenannte Laufgewicht, welches an dem langen Arme des
Waagebalkens so aufgehängt ist, daß es versuchsweise hin- und hergeschoben
werden kann, bis der Waagebalken in horizontaler Stellung zum Gleichgewicht
kömmt.
Diese Stellung wird auf gleiche Weise, wie bei der gleicharmigen Waage, durch eine
auf dem Waagebalken befestigte, in der Schere frei spielende Zunge angezeigt.
Endlich ist auf dem langen Arme des Waagebalkens eine Theilung mit beigesetzten
Zahlen angebracht, um mittelst derselben das Gewicht der am kurzen Arm hängenden
Last ohne Weiteres ablesen zu können.
Eine solche Schnellwaage muß durch ihre äußeren Constructionsverhältnisse folgenden
Anforderungen entsprechen:
1) Der Waagebalken muß eine regelmäßige Bearbeitung und eine
hinreichende Stärke haben, um selbst bei der schwersten Belastung nicht gebogen zu
werden.
2) Der verticale Querschnitt des Balkens muß überall ein
Rechteck mit horizontalen und verticalen Seiten seyn. Am langen Arme müssen alle
diese Rechtecke gleiche Breite haben, während die Höhen nach dem äußersten Ende des
Armes zu etwas abnehmen können.
3) Waagebalken mit Querschnitten in Gestalt eines übereck
gestellten Quadrates sind nicht brauchbar.
4) Wenn man es nicht vorzieht, den Waagebalken blank zu lassen,
so kann er geschwärzt oder bronzirt und allenfalls mit einem dünnen Firniß überzogen
werden. Ein dick aufgetragener Anstrich mit Oelfarbe taugt nicht.
5) Die Stahlschneiden müssen die gehörige Härtung und eine
solche Zuschärfung haben, daß sie die ebenfalls gehärteten Pfannen nur mit der
äußersten Kante berühren.
6) Beide Schneiden müssen so mit dem Waagebalken verbunden
seyn, daß sie auf der Seitenfläche des letzteren senkrecht stehen, und daß eine
durch ihre Schärfen gelegte gerade Linie mit der Zunge einen rechten Winkel
bildet.
7) Wird eine Waagschale zur Aufnahme der zu wägenden
Gegenstände angewendet, so muß das Gewicht derselben mit Einschluß der zu ihrer
Aufhängung dienenden Kette, OefenOesen und des zugehörigen Gehänges eine ganze Zahl
von Pfunden betragen, welche auf der vorderen Seitenfläche des Gehänges in
vertiefter Schrift angegeben seyn muß.
8) Das Laufgewicht darf nicht, wie dieß bei den ordinären
Schnellwaagen in der Regel zu geschehen pflegt, vermittelst eines Hakens unmittelbar
auf dem Rücken des Waagebalkens hängen, sondern auf letzteren muß eine Hülse
geschoben seyn, an beiden Seiten mit vorstehenden Stahlschneiden und einem
gabelförmigen Gehänge versehen, dessen unteres Verbindungsstück einen Haken zum Aufhängen
des Laufgewichts trägt.
9) Die an beiden Seiten der Hülse vortretenden Stahlschneiden
müssen mit ihren nach oben gekehrten Schärfen eine gerade Linie bilden, die mit den
Schärfen der beiden vorgenannten Schneiden parallel ist. Auch muß diese Linie wo
möglich in der durch die beiden ersten Schärfen gelegten Ebene sich befinden;
wenigstens darf sie nicht tiefer als einen Viertelzoll unterhalb dieser Ebene,
niemals aber oberhalb derselben liegen.
10) Das Laufgewicht muß die Gestalt einer Kugel haben und oben
mit einer eingegossenen OeseOefe aus Schmiedeisen zur Aufhängung an den vorerwähnten Haken versehen seyn.
Diese Kugel in Verbindung mit dem gabelförmigen Gehänge, und der verschiebbaren
Hülse, bildet das ganze Gegengewicht, welches stets eine ganze, auf der Hülse in
vertiefter Schrift angegebene Zahl von Pfunden betragen muß. Eine anderweite
Ausgleichung durch zugefügte Blei- oder Drahtstücke darf nicht daran
vorkommen.
11) Die Theilung am langen Arm des Waagebalkens muß auf einer
der Seitenflächen desselben angebracht, und eine gleichmäßige seyn; d.h. je zwei auf
einander folgende Theilstriche müssen immer gleiche Entfernungen von einander haben
und die den Theilstrichen beizusetzenden Zahlen dürfen nur die ganzen Pfunde
ausdrücken, während etwa vorkommende Theilstriche für Bruchtheile des Pfundes ohne
numerische Bezeichnung zu lassen sind.
12) Die Hülse muß auf dem abgeschrägten Rande der einen Seite,
welche über die vorerwähnte Theilung fortgleitet, mit einem scharf eingerissenen
senkrechten Striche versehen seyn, der als Zeiger dient, um durch das
Zusammentreffen desselben mit irgend einem Theilstriche das entsprechende Gewicht
richtig ablesen zu können.
Häufig werden die Schnellwaagen auch mit zwei Scalen zum Wiegen leichter und schwerer
Lasten angefertigt, wo dann die eine Scala auf der vordern Seite des Balkens, die
andere auf der Rückseite desselben so angebracht ist, daß zu ihrem Gebrauch der
Waagebalken umgekantet werden muß. Letzterer ist bei dieser Einrichtung mit zwei
Scheren zu seiner Unterstützung versehen, welche in verschiedenen Abständen von den
Aufhängepunkte der Waageschale am Ende des kurzen Armes – dem sogenannten Lastpunkte – angebracht sind.
Beim Gebrauche der leichteren Scala findet der Waagebalken, wie im Vorhergehenden
angegeben, seine Unterstützung in der am weitesten von dem Lastpunkte entfernten
Schere, während die diesem Punkte am nächsten befindliche Schere an der zugehörigen
Stahlschneide frei herabhängt. Das Umgekehrte von diesem findet statt, sobald nach
Umkantung des Waagebalkens die Scala für schwere Belastungen in Gebrauch genommen
wird; woraus hervorgeht, daß die zu beiden Scheren gehörigen Stahlschneiden eine
entgegengesetzte Stellung haben müssen. Deßgleichen muß die als Lastpunkt dienende
Stahlschneide mit zweien, nach unten und nach oben gekehrten Schärfen versehen seyn,
damit das zugehörige gabelförmige Gehänge beim Umkanten des Waagebalkens nur um das
äußerste Ende des kurzen Armes herumgedreht zu werden braucht, um für beide Scalen
zur Aufhängung der Last gleich geeignet zu seyn.
Betreffend die Hülse für das Laufgewicht, welches für den Gebrauch beider Scalen
dasselbe bleibt, so muß diese beim Umkanten des Waagebalkens vorher von demselben
ab- und nachher wieder aufgeschoben werden, damit ein
und derselbe Strich als Zeiger für beide Scalen dient. –
Schnellwaagen, deren Hülsen mit zwei auf den entgegengesetzten Seiten eingerissenen
Zeigerstrichen versehen sind, den einen für die leichte, den anderen für die schwere
Scala bestimmt, führen zu Täuschungen.
Im Uebrigen gelten für beide Scalen dieselben constructiven Bedingungen, welche oben
für eine Scala angegeben sind, und es ist also für eine solche Schnellwaage eine
doppelte Prüfung nöthig.
Die Richtigkeit einer Schnellwaage wird vornehmlich durch
die Eintheilung der Scala, die Schwere des Gegengewichts und die Stellung des
Zeigerstriches auf der Hülse desselben bedingt.
Die Länge des kurzen Armes, d.h. die Entfernung des Lastpunktes von dem
Unterstützungspunkte des Balkens, kommt nur so weit in Betracht, als zwischen dieser
Länge, der Pfundenzahl des Gegengewichtes, der Entfernung zweier Theilstriche von
einander und der Differenz der zugehörigen Gewichtsangaben eine bestimmte Beziehung
stattfindet, mittelst welcher die eine dieser Größen aus den anderen berechnet
werden kann. Diese Beziehung besteht darin, daß die Länge des kurzen Armes sich zu
der Entfernung je zweier Theilstriche von einander, wie die Größe des Gegengewichtes
zu der jener Entfernung entsprechenden Gewichtsdifferenz verhält.
Bei der Prüfung der Richtigkeit einer Schnellwaage hat man aber nicht nöthig, auf
eine solche Berechnung einzugehen; sondern man kann sich durch folgendes Verfahren
eine genügende Ueberzeugung von der Richtigkeit verschaffen. Zuvörderst befreit man
den Waagebalken von der aufgeschobenen Hülse und bringt ihn durch hinreichende
Beschwerung des Lastpunktes ins Gleichgewicht. Eine kleine Störung des letzteren muß
dann eine
schwankende Bewegung zur Folge haben, bei welcher die Zunge nach beiden Seiten hin
einen Ausschlag von gleicher Größe anzeigt. Nächstdem versieht man den langen Arm
wie zum wirklichen Gebrauche mit dem Laufgewichte und überzeugt sich, ob die Zunge
jedesmal richtig einspielt, wenn nach einander der an der Hülse befindliche
Zeigerstrich auf zwei, möglichst weit von einander entfernten Theilstrichen der
Scala gestellt wird, während gleichzeitig die diesen Theilstrichen entsprechenden
Belastungen angebracht sind. Trifft diese Probe zu, so hat man sich nur noch zu
überzeugen, ob der Abstand zwischen jenen Theilstrichen in so viel gleiche Theile,
wie die Differenz der zugehörigen Belastungen Pfunde enthält, getheilt ist, und ob
auch die übrigen Theile der Scala hinsichtlich der Größe damit übereinstimmen. Es
ist am zweckmäßigsten, die obige Prüfung an zwei Theilstrichen vorzunehmen, von
denen der eine in der Nähe des ersten, der andere aber in der Nähe des letzten
Theilpunktes der Scala liegt, und zur mehreren Sicherheit kann man dieselbe Probe
noch für einen dritten, zwischen jenen liegenden Theilstrich wiederholen. Uebrigens
versteht es sich von selbst, daß bei einer Schnellwaage mit zwei Scalen die
vorstehend angegebene Prüfung auf jede ihrer Scalen ausgedehnt werden muß.
Die Empfindlichkeit einer Schnellwaage soll in Preußen mit
einer Gewichtszulage von drei Loth auf den Centner geprüft werden, wobei
folgendermaßen verfahren wird:
Man bringt zuerst, wie vorhin angegeben, eine dem Maximum der Tragfähigkeit nahe
kommende Belastung an der Waage ins Gleichgewicht, indem man das Laufgewicht auf den
entsprechenden Theilstrich der Scala stellt, so daß die Zunge richtig einspielt.
Legt man dann derselben nach Verhältniß ihrer Schwere das entsprechende Uebergewicht
zu, so muß der Zeiger nach der Seite des kurzen Armes hin einen deutlichen Ausschlag
anzeigen. Ist dieß der Fall, so schiebt man das Laufgewicht um so viel weiter, daß
abermals Gleichgewicht eintritt, und nimmt das Uebergewicht von der Belastung fort;
alsdann muß die Zunge denselben Ausschlag nach der entgegengesetzten Seite hin
anzeigen.
c) Eine Straßburger Brückenwaage
hat folgende wesentliche Bestandtheile, welche bei der Prüfung
vorzüglich in Betracht kommen:
1) Der ungleicharmige Waagebalken, dessen Drehpunkt in einer
auf dem Ständer befestigten Stahlpfanne angebracht ist, und der am Ende seines längeren Armes die
Schale zur Aufnahme der verjüngten Gewichte trägt. Am kürzeren Arme befinden sich
zwei Aufhängepunkte; der am äußersten Ende zur Aufhängung des Tragehebels, der dem
Drehpunkte zunächst liegende zum Tragen der Brücke dienend.
2) Der unter der Brücke horizontal gelagerte Tragehebel, aus
zweien, auf der hohen Kante stehenden Eisenstangen von hinreichender Stärke in
Gestalt eines gleichschenkligen Dreiecks zusammengesetzt. Die Basis dieses Dreiecks
bildet das hintere Ende des Tragehebels, und hier sind unter den Schenkeln desselben
zwei, eine gerade Linie bildende Stahlschneiden befestigt, welche, in unbeweglichen
Stahlpfannen ruhend, dem Hebel zum Stützpunkte dienen. Mit dem vorderen Ende ist
dagegen der Hebel durch eine senkrechte Eisenstange am äußeren Ende des kurzen Armes
vom Waagebalken aufgehangen.
3) Die waagerechte Brücke, zur Aufnahme der Last bestimmt,
deren Gewicht ermittelt werden soll. Vermittelst einer senkrechten Eisenstange hängt
sie einerseits am kurzen Arm des Waagebalkens, während sie andererseits auf zweien
Stahlschneiden ruht, die auf den Schenkeln des Tragehebels so befestigt sind, daß
ihre nach oben gekehrten Schneiden in eine gerade Linie fallen.
4) Zur horizontalen Stellung der Brücke, wie überhaupt zur
richtigen Aufstellung des ganzen Apparates dient ein Pendelzeiger, der an der
vordern Seite des den Waagebalken tragenden Ständers so angebracht ist, daß die
Spitze desselben senkrecht über einem festen Punkt steht, wenn die Brücke waagerecht
ist.
5) Außerdem sind noch zu erwähnen: die Zunge zur Anzeige des
eingetretenen Gleichgewichts, und der Regulator, um die Gewichte sämmtlicher Theile
so auszugleichen, daß bei der unbelasteten Vorrichtung
die Zunge richtig einsteht. Diese beiden Theile sind am langen Arme des Waagebalkens
angebracht.
Alle vorgenannten Bestandtheile müssen sorgfältig gearbeitet und in solchen
Abmessungen ausgeführt seyn, wie sie dem Maximum der Tragfähigkeit der Brückenwaage
entsprechen, ohne andererseits die todte Masse derselben unnöthig zu vermehren.
Vornehmlich ist darauf zu sehen, daß alle Verbindungen zwischen den beweglichen
Theilen und deren feste Unterstützungen mittelst gehärteter Schneiden und Pfannen so
hergestellt seyen, daß in denselben eine möglichst freie Drehbewegung ohne merkliche
Reibung stattfinden kann, so wie, daß diese Theile nirgends eine Seitenreibung
erleiden, wodurch Irrthümer herbeigeführt werden würden.
Beim Waagebalken müssen aus ähnlichen Gründen, wie bei der gleicharmigen Waage, die
drei Aufhängepunkte mit dem Unterstützungspunkte des Balkens, wo möglich genau,
jedenfalls aber doch sehr nahe in einer geraden Linie liegen, welche Linie im
Gleichgewichtsstande eine horizontale Lage hat. Ein Gleiches gilt insofern auch von
dem Tragehebel, als bei diesem die Schneiden der an ihm befestigten Stahlprismen in
einer waagerechten Ebene liegen müssen. Außerdem ist darauf zu sehen, daß sowohl die
beiden Stahlschneiden, auf welchen das hintere Ende der Brücke ruht, als auch die
beiden zur Unterstützung des Hebels dienenden Schneiden jedesmal eine gerade Linie
bilden; so wie daß jene Schneiden nach oben, diese dagegen nach unten gekehrt sind,
was wesentlich zur dauernden Erhaltung ihrer Richtigkeit beiträgt. Zuweilen begegnet
man auch der umgekehrten Anordnung, so daß beispielsweise die zum Auflager der
Brücke dienenden Stahlschneiden an deren unterer Fläche, die zugehörigen Pfannen
dagegen auf den Schenkeln des Trage-Hebels befestigt sind. Allein dieß ist
eine fehlerhafte, zu falschen Resultaten Anlaß gebende Construction.
Zur Richtigkeit einer Brückenwaage müssen folgende zwei
Bedingungen erfüllt werden:
1) muß es hinsichtlich des zum Gleichgewicht erforderlichen
Gegengewichtes gleichgültig seyn, auf welche Stelle der Brücke die zu wägende Last
gelegt wird;
2) muß ein bestimmtes Verhältniß zwischen den sich das
Gleichgewicht haltenden Gewichten stattfinden, welches Verhältniß in Preußen kein
anderes als das von 1 : 10 oder von 1 : 100 seyn darf.
Für das Zutreffen der ersten Bedingung ist erforderlich, daß der kurze Arm des
Waagebalkens und die Länge des Traghebels durch die vorerwähnte Verbindung des
vorderen und hinteren Endes der Brücke mit diesen Theilen in demselben Verhältnisse
getheilt werden. Findet diese Anordnung statt, so hat sie zur unmittelbaren Folge,
daß die irgendwo auf der Brücke liegende Last eben so auf den Waagebalken wirkt, als
wäre sie in der die Brücke mit dem kurzen Arm dieses Balkens verbindenden
Eisenstange angebracht. Zur Erfüllung der zweiten Bedingung muß daher die Entfernung
des Aufhängepunktes der erwähnten Stange vom Drehpunkte des Balkens bei einer
Decimalwaage genau den zehnten Theil derjenigen Entfernung betragen, in welcher die
Waagschale von eben diesem Drehpunkte am langen Arme aufgehängt ist.
Da das Vorhandenseyn der obigen Längenverhältnisse durch directe Messungen nicht wohl
genau nachzuweisen ist, so wird in folgender Weise verfahren:
Hat man es z.B. mit einer Decimalwaage von 15 Centnern Tragfähigkeit zu thun, so muß
dieselbe zuvörderst möglichst horizontal auf- und festgestellt werden, wozu
der vorn am Ständer angebrachte kleine Pendelzeiger dient. Nächstdem bringt man mit
Hülfe des Regulators die Zunge zum richtigen Einstehen, falls sie dieß nicht von
selbst thun sollte.
Nach dieser Vorbereitung setzt man 5 Centner auf die Brücke möglichst weit nach vorn,
und 1/2 Centner als Gegengewicht auf die Waagschale; hiebei muß die Zunge nach
einigen Schwankungen des Waagebalkens richtig einspielen. Thut sie dieß auch dann
noch, nachdem man die aufgesetzten 5 Centner möglichst weit nach dem hinteren Ende
der Brücke gerückt hat, und kehrt sie beharrlich wieder in die fragliche Stellung
zurück, wenn man in beiden Fällen durch absichtliches Anstoßen das Gleichgewicht
gestört hat, so ist das ein Zeichen, daß die vorhin unter 1 und 2 genannten
Bedingungen erfüllt sind.
Der Sicherheit wegen wird dieselbe Probe noch unter einer successiven Belastung der
Brücke von 10 und 15 Centner, wozu 1 und 1 1/2 Centner als Gegengewicht gehören, mit
aller Sorgfalt wiederholt, und erst wenn sich bei jeder dieser drei Proben dasselbe
Ergebniß herausstellt, sind die Constructionsverhältnisse der Brückenwaage als
richtig zu erachten.
Mit den oben erwähnten Proben wird zugleich die Prüfung der Empfindlichkeit einer Brückenwaage verbunden.
Dieselbe muß nach der preußischen Vorschrift von der Art seyn, daß ein der Last
zugelegtes Uebergewicht von zwei Loth auf jeden Centner
noch eine merkliche Störung des stattgehabten Gleichgewichts zur Folge hat. Wenn
also in dem vorigen Beispiele die Brücke nach einander mit 5, 10 und 15 Centnern
belastet worden ist, hat man diesen Belastungen 10, 20 und 30 Loth zuzulegen, wonach
sich die Zunge jedesmal merklich über ihren Gleichgewichtsstand erheben muß. Sie muß
sich dagegen um eben so viel senken, wenn man statt der obigen Gewichtszulagen zu
den verschiedenen Belastungen der Brücke von den in der Waagschale befindlichen
Gegengewichten bezüglich 1, 2 und 3 Loth fortnimmt.