Titel: | Apparate zum Reinigen von Getreide und Reis, welche sich Joseph Martin zu Liverpool am 16. November 1850 patentiren ließ. |
Fundstelle: | Band 124, Jahrgang 1852, Nr. LXXVI., S. 332 |
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LXXVI.
Apparate zum Reinigen von Getreide und Reis,
welche sich Joseph
Martin zu Liverpool am 16. November 1850 patentiren ließ.
Aus dem Repertory of Patent-Inventions, März
1852, S. 142.
Mit Abbildungen auf Tab.
VI.
Martin's Apparate zum Reinigen von Getreide und Reis.
Den Gegenstand dieser Ersindung bildet:
1) die Anwendung eines Schraubencylinders beim Waschen und Trocknen des
Getreides;
2) ein Mechanismus zum Reinigen von Korn, Reis u. s. w., indem man das Korn zwischen
eine Korkfläche und eine metallene oder steinerne gefurchte Fläche leitet.
Zum Trocknen dient am besten ein Cylinder Fig. 22, dessen äußerer
Mantel aus Drahtgewebe besteht. A, A ist die Achse des
Cylinders; B, B sind die Arme, zwischen denen das
Getreide in den Cylinder gelangt und aus demselben tritt; C,
C ist der äußere Mantel; D, D, D, D
archimedische Schraubengänge, welche an die Achse oder an das Gehäuse befestigt
sind. Bei A tritt das Getreide in den Apparat und bewegt
sich während der Rotation der Schraube zwischen den Windungen der letzteren nach dem
andern Ende hin. Die Geschwindigkeit dieser Bewegung hängt von der Geschwindigkeit
des Cylinders und der Weite der Schraubengänge ab.
Zum Waschen des Getreides erhält der Schraubencylinder die Fig. 23 im Durchschnitte
dargestellte Form, welche sich von Fig. 22 nur dadurch
unterscheidet, daß der Cylinder an dem einen Ende conisch zulauft. Die Länge dieses
conischen Endes hängt von der Beschaffenheit des zu behandelnden Materials ab.
Fig. 24 stellt
die Maschine zum Reinigen des Reises im Durchschnitte dar. A,
A ist der Rumpf; B, B der Schuh; C, C die Zarge; D, D das
Mühleisen, welches den Läufer E, E trägt; F, F eine an die stationäre hölzerne Scheibe G befestigte Fläche von Korkholz. Das Getreide wird
zwischen dem Korkholz und der rotirenden gefurchten Fläche bearbeitet.
Fig. 25 stellt
eine der vorhergehenden ähnliche Anordnung im Durchschnitte dar; der einzige
Unterschied besteht darin, daß die gefurchte Fläche nicht aus Stein, sondern aus
einer Metallplatte besteht, welche an das Mühleisen befestigt ist und mit ihm
rotirt.