Titel: | Zwei Vorschriften für Gelb behufs des Zeugdrucks; von Ch. Barreswil. |
Fundstelle: | Band 118, Jahrgang 1850, Nr. LXIII., S. 290 |
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LXIII.
Zwei Vorschriften für Gelb behufs des Zeugdrucks;
von Ch.
Barreswil.
Aus dem Journal de Pharmacie, Nov. 1850, S.
345.
Barreswil's Vorschriften für Gelb behufs des
Zeugdrucks.
Die zwei Vorschriften, welche ich angebe, sind so einfach, daß sie sich jedem
Chemiker von selbst darbieten und ich sogar befürchten muß damit nichts neues
vorzubringen; doch habe ich sie nirgends gefunden.
Auf die erste verfiel ich durch die schon sehr alte Abhandlung Braconnot's über die Anwendung des gelben Schwefelarseniks.44) Anstatt des Operments bringe ich das chromsaure
Zink
45) in Vorschlag; ich benutze dessen Auflöslichkeit in Aetzammoniak, und die
Eigenschaft dieser ammoniakalischen Verbindung sich bei gelinder Wärme in
niederfallendes chromsaures Zink und entweichendes Ammoniak zu zerlegen, gerade so
wie die Auflösung des Operments in Ammoniak ersteres fahren läßt.
Auf die zweite Vorschrift verfiel ich durch die neuen Untersuchungen des Hrn. Broquette über die Animalisirung der
Baumwollengewebe.46) Mein Verfahren besteht darin, eine klebrige Auflösung von dem Weißen der
Eier mit künstlichem Aloebitter
47) zu versetzen, welches sich damit vermischt ohne das Eiweiß zum Gerinnen zu
bringen, und nach bewerkstelligter Gerinnung des Eiweißes mit demselben innig
verbunden bleibt.