Titel: | Verbesserungen an Handmahlmühlen für Kaffee, Malz etc., worauf sich Samuel Adams zu West Bromwich in Staffordshire, am 16. November 1848 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 113, Jahrgang 1849, Nr. LXXVI., S. 345 |
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LXXVI.
Verbesserungen an Handmahlmühlen für Kaffee, Malz
etc., worauf sich Samuel
Adams zu West Bromwich in Staffordshire, am 16. November 1848 ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Aug. 1849,
S. 85.
Mit Abbildungen auf Tab.
VII.
Adams' Handmahlmühlen für Kaffee, Malz etc.
Meine Erfindung bezieht sich auf Verbesserungen an Mühlen zum Mahlen von Kaffee, Malz
u.s.w.
Fig. 42
stellt eine mit meinen Verbesserungen ausgestattete Mühle in der äußern Ansicht,
Fig. 43 im
Verticaldurchschnitte und
Fig. 44 im
Grundrisse mit Hinweglassung des oberen Deckels oder Schildes dar. Die übrigen mit
den nämlichen Buchstaben bezeichneten Figuren sind Ansichten einzelner Theile der
Mühle. Die conischen Messer sind bei dieser Mühle kürzer, als bei andern metallenen
Mühlen. a ist das feste Messer, dessen schneidende
Fläche aus Stahl besteht. Dieses Messer besteht einfach aus einer Platte mit einer
conischen gezahnten Oeffnung; b ist das bewegliche
gleichfalls gezahnte Messer. Dieses Messer ist an die in Lagern d, d lausende Achse c
befestigt, deren Stellung mit Hülfe der Schraube e
adjustirt werden kann. Das Messer b ist mit einer Reihe
geneigter Ebenen oder Hervorragungen, versehen, welche das Bestreben haben das
Getreide zwischen den von beiden zusammentreffenden Messern a und b gebildeten Winkel zu pressen. In Folge
der Anwendung dieser geneigten Flächen kann ein größeres Quantum gemahlen werden,
indem sie nicht nur die Entweichung der Körner zwischen den schneidenden Kanten der
Mühle verhüten, sondern dieselben im Gegentheil in den Winkelraum, wo das Mahlen vor
sich geht, pressen. An der Achse c ist das Winkelrad g befestigt, welches mit dem an der Hauptwelle i befindlichen Winkelrade h
im Eingriff steht. Die Welle i ist mit einem Schwungrade
j und einer Kurbel versehen. k ist ein Schild, um die obere Seite des beweglichen Messers von dem
Drucke des zu mahlenden Getreides zu befreien und dadurch die Reibung zu vermindern.
Das Schild leitet auch das Material direct in den Raum zwischen den Messern a, b, bedeckt und schützt die Räder g,
h. Auf dem Deckel l der Mühle ist der Rumpf x angebracht.
Meine Erfindung ist auch auf verticale Mühlen anwendbar. Fig. 45 stellt eine
solche in der Seitenansicht, Fig. 46 in der
Frontansicht, Fig.
47 und 48 in zwei Verticaldurchschnitten dar. a ist
das feste Messer, welches, wie bei der vorhergehenden Anordnung aus einer conischen
gezahnten Oeffnung besteht, b das bewegliche Messer und
h ein Schild, um zu verhüten daß die zu mahlende
Substanz mit dem Ende des beweglichen Messers in Berührung komme.
Diese Anordnung hat den Zweck, die Reibung zu vermindern, die Erhitzung des Getreides
zu verhüten und dasselbe zwischen die schneidenden Theile der Mühle zu leiten. Auch
bei dieser Mühle wende ich geneigte Flächen f, f an, um
dem Korn den Weg zwischen die Messer a, b anzuweisen.
Das bewegliche Messer sitzt an der Hauptwelle i und
diese ist mit einem Schwungrade und einer Kurbel versehen.