Titel: | Ueber Verfälschungen von Nahrungsmitteln etc. in Frankreich; von Hrn. Chevallier. |
Fundstelle: | Band 110, Jahrgang 1848, Nr. LVII., S. 304 |
Download: | XML |
LVII.
Ueber Verfälschungen von Nahrungsmitteln etc. in
Frankreich; von Hrn. Chevallier.
Im Auszug aus dem Journal de Chimie médicale, Sept.
1848, S. 510.
Chevallier, über Verfälschungen von Nahrungsmitteln.
In einer Petition an die französische Nationalversammlung legt der Verfasser
Betrügereien und Verfälschungen dar, welche mit Nahrungsmitteln, Getränken, Gewürzen
etc. vorgenommen werden, und vorzüglich die weniger bemittelten Classen
benachtheiligen. Frühere von ihm hierüber gemachte Vorstellungen waren bisher
unberücksichtigt geblieben. Außer der polizeilichen Unzulässigkeit solcher
Verfälschungen ist auch der Schaden zu bedenken, den der Verkauf solcher Waare für
den Handel mit dem Ausland haben muß, weil alles Vertrauen dadurch ertödtet
wird.
Folgendes sind die Verfälschungen über welche der Verfasser einzeln berichtet:
1) Ueber das zur Brodbereitung dienende Mehl. Dasselbe
wird oft in schon verdorbenem Zustande, in dem einer anfangenden sauren Gährung, als
gutes verkauft; manchmal ist es mit Kartoffelstärkmehl
gemengt. Auch wird Getreidemehl mit Mehl von Hülsenfrüchten vermengt, welches
bereits vom Stich der Insecten gelitten hat, und folglich an und für sich nicht mehr
zu verkaufen gewesen wäre. Man hat dem Mehl sogar Alabasterpulver zugesetzt, ja man
ging schon so weit, daß man gepulverte Mineralsubstanzen zum Verfälschen des Mehls
öffentlich verkaufte.
Das Kartoffelstärkmehl kann zwar der Gesundheit nicht nachtheilig werden; allein der
Verkäufer betrügt damit den Bäcker, weil das in das Getreidemehl gebrachte und wie
dieses zu Brod verbackene Kartoffelmehl kein Wasser absorbirt und nicht so viel Brod
liefert als das Mehl; der Käufer ist damit betrogen, weil das Kartoffelstärke
enthaltende Mehl, welches weniger Kleber (Gluten) enthält, minder nahrhaft ist;
besonders benachtheiligt es den Arbeitsmann, welcher nur selten stickstoffhaltige
Speisen (Fleisch) genießen kann.
Allerdings kann aus Kartoffelstärkmehl und Weizenmehl, im Verhältniß von 25–50
Proc. Mehl auf 50–75 Proc. der Kartoffelstärke, ein weißes, wohlschmeckendes
und gesundes Brod bereitet werden, welches wohlfeiler geliefert werden könnte als
das aus reinem Weizenmehl dargestellte; allein es müßte dann als solches und nach
seinem wahren Werthe
verkauft werden, wo dann von dessen Consumenten nm den Unterschied des Preises
Fleisch angekauft werden könnte.
Seit einiger Zeit kamen mir zur Untersuchung vor: 1) Mehl, welches mit verdorbenem
Hülsenfruchtsamen; wieder anderes, das mit Mais-(Türkischkorn-) Mehl
vermengt war; 2) Mehl, welchem, da es ohne Zweifel durch Gährung gelitten hatte, 4
Proc. gebrannten Kalks zugesetzt worden war.
2) Brod. Die Verfälschungen desselben kommen in Frankreich
seltener vor als in Belgien, wo man dem Teige, in Folge der falschen Ansicht, daß
das Brod dann besser ausgebe, Kupfer- und Zinkvitriol zusetzte. Nur eine
Zeitlang wurde diese strafbare Verfälschung auch in Frankreich vorgenommen; jetzt
aber hat man sie ganz aufgegeben.
Wer Brod zum eigenen Gebrauche backt, mag demselben zusetzen was ihm beliebt; der
Bäcker aber soll dem für das Publicum bestimmten Brod nichts Fremdartiges zusetzen
dürfen, am allerwenigsten wo eine Brodtaxe besteht, welche auf das Verbacken von
reinem Mehl basirt ist.
Hat ein Bäcker ein wohlfeiles Verfahren der Brodbereitung selbst gefunden oder
mitgetheilt erhalten, so sollte derselbe ohne Wissen und Genehmigung der Behörde
keinen Gebrauch davon machen dürfen. Eine wohlfeile Bereitungsweise des Brods ließe
den Preis desselben billiger stellen. Nach Chabrol würde
eine Preisverminderung um 10 Cent. per Kilogr., täglich für den Kopf 5 Cent., also
für Paris, die weniger bemittelte Bevölkerung zu 500,000 angenommen, jährlich eine
Summe von 9,125,000 Fr. betragen.
Der Wassergehalt des Brods verdient die ganze Aufmerksamkeit der Behörde. Ein Laib
von 4 Kilogr., der dieses Gewicht nicht ganz hat, kann mehr Nahrungsstoff enthalten,
als ein anderer welcher das volle Gewicht hat; in ersterm kann das Wasser durch das
Backen verdampft worden seyn, im letztern mit ins Gewicht gehen.
Man kann jedoch von dem oft ungerechterweise mit Mißtrauen verfolgten Bäcker nicht
verlangen, daß er das vollwichtige Luxusbrod um denselben Preis gibt wie das Brod in
Laiben (pain rond), denn es ist erwiesen, daß das
Luxusbrod beim Backen sehr an Gewicht verliert.
3) Milch. 9/10 der Milch, welche in Paris verkauft wird,
ist gewöhnlich mit einem Drittheil Wasser verdünnt, dem seit einiger Zeit etwas
Farinzucker oder Caramel (braun gebrannter Zucker) und überdieß
doppelt-kohlensaures Natron zugesetzt wird, damit die Milch nicht sauer
wird.
Vor einigen Jahren noch bediente man sich des Mehls, Kartoffelmehls, Reismehls, des Gummis zum
Verfälschen der Milch; die Verfälscher haben diese Mittel höchst wahrscheinlich
jetzt ganz aufgegeben.
Um den Betrug mit Milch ganz unterdrücken zu können, müßte man vor allem die niedere
Volksclasse dahin bringen, die Milch wenigstens um ⅓ theurer zu bezahlen als
bisher, weil die Milch nur dann so wohlfeil wie bisher geliefert werden kann, wenn
sie wenigstens ⅓ Wasser enthält.
Die Verfälschung der Milch mit dem Hirn verschiedener Thiere bestätigt sich nach
allen darüber angestellten Versuchen durchaus nicht.
4) Bier. Das Bier welches in Paris verkauft wird, sollte
nur aus Malz und Hopfen bereitet werden; bekanntlich wird aber ein Theil des
Gerstenmalzes durch Stärkesyrup ersetzt, der bisweilen Metallsalze enthält und
anstatt des Hopfens benutzt man manchmal Buchs- und Bitterkleeblätter.Es wurde behauptet, daß in Frankreich, sowie in England, giftige
Ingredienzien ins Bier gebracht werden, um es bitter zu machen, bisher aber
konnte der Verfasser sich davon nicht überzeugen.
5) Kochsalz. Das Seesalz wurde schon auf vielfache Weise
verfälscht, welche Verfälschungen zum Theil aber nicht ganz unterdrückt werden
konnten.
Man vermengte das Salz: 1) mit rohem Gyps (gepulvertem
Gypsstein); diese Verfälschung wurde früher besonders in Paris stark betrieben; 2)
mit gepulvertem Sandstein; 3) mit Varech-(Soda-) Salzen und allerlei
andern Salzen aus chemischen Fabriken. Im J. 1827 wurde im Departement der Marne
eine Epidemie welche über 400 Personen befiel, durch Kochsalz verursacht, welches
Jodsalze und Arsenik enthielt. Wie letzterer in das Salz kam, war lange nicht
bekannt; erst spät erfuhr man, daß eine Fabrik Varech-Salze behufs der
Beimengung zum raffinirten Seesalz raffinirte und zugleich Arseniksalze
bereitete.
Das weiße Kochsalz wurde öfters mit Varechsalzen und weißen, bei der
Salpetergewinnung erhaltenen Salzen vermengt. Diese Salze enthielten eine von den
Abdampfkesseln herrührende Kupferverbindung. Weißes für das Militär bestimmtes Salz,
welches ich selbst zu sehen bekam, war Varechsalz in kleinen Körnern, welches durch
ein kupfernes mit Grünspan überzogenes Drahtsieb geschlagen worden war.
6) Kartoffelstärke. Diese wird mit Kreide (kohlensaurem
Kalk) verfälscht. Ich sah solche die mit 6–7 Proc. Alabasterpulver, dem
Abfall bei Verfertigung von Stockuhren und anderer Kunstgegenstände, vermengt war.
Dessenungeachtet befand sich diese Stärke in Säcken, welche die Aufschrift hatten:
„Gereinigte Kartoffelstärke zum Speisegebrauch und für
Kinder.“
7) Zucker. Den Zucker vermengte man mit Stärkezucker
(Traubenzucker, Glucos), und mit erdigen Substanzen; den Mehlzucker mit
Kartoffelstärke. Diese Zusätze sind zwar der Gesundheit nicht nachtheilig, aber viel
wohlfeiler als der Zucker den sie vertreten. Dieser Betrug hatte so überhand
genommen, daß ungeheure Mengen Stärkezucker zu diesem Behufe fabricirt wurden. Vor
kurzem erst sah ich Hutzucker, dem Stärkezucker beigemengt war; es wurde das Pfund
zu 75 Cent. verkauft, während der Stärkezucker nur 15 Cent. per Pfund werth ist!
8) Chocolade. Die in Paris verkaufte Chocolade enthält oft
Kartoffelstärke, Dextrin, Mehl und manchmal ein vom Zerreiben der Cacaoschalen
herrührendes unauflösliches Pulver. Diese Substanzen sind zwar unschädlich, allein
man würde die Chocolade nicht kaufen, wenn man wüßte daß sie solche enthält.
Die Verfälschung dieser Chocolade geht schon daraus hervor, daß sie unter dem
Gestehungspreis der ächten verkauft wird und der Kaufmann doch noch seinen Nutzen
dabei haben muß.
9) Honig. Der Honig wird mit Mehl von Hülsenfrüchten,
Kartoffelstärke und Traubenzucker verfälscht. Ich sah solchen mit Stärkesyrup
bereiteten Honig, welcher im Fäßchen so fest geworden war, daß der Krämer, welcher
ihn gekauft hatte, nicht mehr wußte was er mit einer Waare machen sollte, die zum
Glück eine solche Beschaffenheit angenommen hatte, daß er sie an das Publicum nicht
mehr absehen konnte.
10) Gefärbte Zuckerwaare. Dieselbe, wie Bonbons,
Pastillen, unterliegen schon seit langer Zeit den Untersuchungen der Behörde. Man
fand solche Zuckerwaare für Kinder mit arseniksaurem Kupfer,
Gummigutt, Zinnober, Smalte, chromsaurem Blei, Mennige gefärbt. Liköre
hatten ihre grüne Farbe von einem Kupfersalze. Die nur kleine Anzahl von Fabrikanten
gestattete der Behörde, wirksame Maßregeln dagegen zu ergreifen, die darin bestehen,
daß die Mitglieder des Gesundheitsraths die Läden und Werkstätten besuchen, wo diese
Waaren gemacht werden; außerdem ertheilen jene den Zuckerbäckern, welche neue
Pigmente anzuwenden gedenken, zu jeder Zeit ihren unentgeltlichen Rath. So wurde in
Erfahrung gebracht, daß ein Farbenfabrikant an einen Conditor statt künstlichen
Ultramarins, einer unschädlichen blauen Farbe, ein giftiges Gemenge von 60 Proc.
Ultramarin und 40 Proc. Bremerblau verkaufte.
11) Speiseöl. Das Baum- oder Olivenöl wird
gewöhnlich mit Mohnöl verfälscht, welches von geringem Werth und nicht so gut ist.
Um gemischten Oelen das Ansehen von Olivenöl zu geben, bringt man oft feste
Fettsubstanzen hinein, so daß sie wie durch die Kälte erstarrtes Olivenöl
aussehen.
12) Cider, Aepfelwein. Der zu Paris verkaufte ist selten
rein. Man verfälscht ihn mit gegohrnen Flüssigkeiten, welche aus Stärkezucker,
Mehlzucker u. s. w. bereitet werden; ferner bereitet man ihn aus allen Arten
trockner Früchte, oder in Gefäßen die ihn schädlich machen. Bleihaltiger und
kupferhaltiger Aepfelwein hat schon manche Unglücksfälle veranlaßt.
13) Kaffee. Auch dieser unterliegt allerlei Betrügereien.
Auf der See untergegangener wird wieder aufgefischt und dann in Concurrenz mit
bessern Sorten in Handel gebracht. Gute Kaffeesorten werden beim Mahlen 1) mit
ausgekochtem, wiedergesammeltem und getrocknetem Kaffee; 2) mit einem Pulver,
welches durch das Brennen (Rösten) und Mahlen mehrerer Vegetabilien erhalten wird,
wie Cichorienwurzeln, Runkelrüben, Möhren, Bohnen, Erbsen, Roggen etc. vermengt.
Alle diese Zusätze sind zwar der Gesundheit nicht schädlich, werden aber für etwas
anderes verkauft, als sie sind und zu höherm Preise.
14) Cichorien-Kaffee. Dieser wird selbst auch
wieder verfälscht: 1) mit einem Gemenge von erschöpftem Kaffee und geröstetem Brod;
2) einem Gemenge von Cichorienkaffee und Knochenkohle, die zum Entfärben des Zuckers
diente, einem Rückstand der Zuckerraffinerien. Ein Proceß stellte heraus, daß ein
Kaufmann nach Paris kam, um dort verschiedene Abfälle, z. B. der Fadennudeln etc. zu
sammeln, welche dann gefärbt und dem Cichorienkaffee zugesetzt werden sollten;
nachdem derselbe aber dabei seine Rechnung nicht gefunden, verband er sich mit den
Aufwärtern in Kaffeehäusern etc. und beschäftigte zwei Monat lang einen Mann mit
einem Karren, um allen für ihn aufgehobenen Kaffeesatz zu sammeln, der dann dem
Cichorienkaffee zugesetzt wurde.
Auch mit rothem Ocker wurde der Cichorienkaffee vermengt.
15) Weine. Die Weine welche in Paris verkauft werden, sind
in der Regel eine Mischung verschiedener Gewächse; diese Vermischung ist aber kein
Betrug. Der wirkliche Betrug besteht darin, daß den sehr geistigen Südweinen mit
Essig oder Weinsteinsäure angesäuertes Wasser zugesetzt wird. Manchmal wird anstatt
dieses Wassers trockenes Obst eingeweicht und mit verschiedenen Säften, namentlich
dem der Hollunderbeeren gefärbt. Auch des Campecheholzes bedient man sich zum Färben
des Weins. Ehemals wurde Wein, welcher sauer geworden war, (nach dem Verfahren von Martin, dem Bayer) mit Bleiglätte gesättigt und versüßt;
dieses gefährliche Verfahren hat man heutzutage beinahe ganz aufgegeben. Doch kam es
vor einigen Jahren in Compiègne noch vor; mehrere Soldaten waren erkrankt und man
fand daß sie jungen (herben) Wein getrunken hatten, der mit essigsaurem Blei versüßt
worden war.
Zuweilen setzt man dem Wein Alaun zu, damit er heller und klarer wird.
Gegenwärtig wird in einer Stadt Frankreichs Wein zum Verkaufe ausgeboten, der mit
Attich- und Hollunderbeeren, oder mit den Beeren der Phytolacca decandra (Kermesbeere) zubereitet ist. Diese sogenannten gefärbten Weine (vins de
teinte) benutzt man zum Färben anderer Weine.
16) Branntwein. Der Branntwein welcher im Detail verkauft
wird, ist größtentheils eine Mischung von Kartoffelstärke, Alkohol, Melasse und
Wasser, mit Caramel gefärbt. Bisweilen enthält der Branntwein, in Folge der
Nachlässigkeit womit die Brenngeräthschaften behandelt werden, der Gesundheit
schädliche Kupfersalze.
17) Essig. Der in Paris käufliche Essig ist trotz der
Aufsicht über den Detailverkauf, mit fremdartigen Substanzen vermischt, und zwar: 1)
mit Schwefelsäure; 2) mit Wasser, zur Hälfte oder zu einem Drittheil; 3) mit in
Wasser aufgelöster Weinsteinsäure.
Außer dem Weinessig wird in Paris Essig fabricirt aus Stärkesyrup, aus dem
Waschwasser der Zuckerformen, aus Weinhefe, aus dem Tropfwein der Weinhandlungen;
alle diese Essige kommen an Geschmack und Säure dem Weinessig nicht gleich, und
sollten wenigstens nur unter ihrem entsprechenden Namen verkauft werden.
Der Tropfweinessig enthält oft etwas Blei, selten Kupfersalze. Einmal wurde in Essig
Arsenik entdeckt.
18) Thee. Der Thee wird verfälscht mit auf Schiffen
verdorbenem Thee und mit schon erschöpftem und wieder präparirtem Thee. Gefärbt wird
der Thee mit Indigo, Berlinerblau, Talk, chromsaurem Blei, worüber gerichtliche
Fälle vorliegen.
Außer den hier angeführten geschehen noch viele Betrügereien mit Lebensmitteln,
welche ein strenges Gesetz über ihre Bestrafung erheischen.
Eben solcher Betrug geschieht mit Arzneimitteln. Opium wurde an die Centralapotheke
der Spitäler zu Paris verkauft, welches kein Morphin enthielt; Chinarinde, die durch
Säuren von ihren Alkaloiden erschöpft war; Laudanum mit viel zu geringem
Opiumgehalt; statt Zuckersyrups wird Traubenzuckersyrup verkauft; das schwefelsaure
Chinin wird vermengt
mit Zucker, Salicin, Mannit, Stearin, oxalsaurem Ammoniak, schwefelsaurem Kalk
etc.
Gleicher Betrug geht vor mit andern Handelswaaren; Kartoffelstärke, die zu
Stärkezucker verarbeitet werden sollte, wurde 25 Proc. Kreide enthaltend befunden;
in Bleiweiß fand man 30 Proc. schwefelsauren Baryt. Braunstein wird mit Kohle
vermengt, chromsaures Kali mit 66 Proc. schwefelsaurem Kali; künstlicher Ultramarin
mit Mineralblau etc.
Der Antrag des Hrn. Chevallier geht dahin, daß nicht nur
derjenige, welcher gesundheitsschädliche Getränke oder andere Nahrungsmittel
verkauft, gewissen Strafen unterliege, wie das bisherige Gesetz schon vorschreibt,
sondern auch Jeder, welcher denselben fremdartige, wenn auch eben nicht schädliche
Substanzen zusetzt, wie Gyps zum Salz, Traubenzucker zum Rohrzucker und Honig,
Wasser zum Essig u. s. f. Auch soll nicht nur derjenige, welcher über dem Verkauf
solcher Waare ertappt wird, sondern auch derjenige bei dem sie angetroffen wird,
bestraft werden.