Titel: Verfahren zum Wiederbeleben der Knochenkohle in Zuckerfabriken, worauf sich Constant Champion zu London in Folge einer Mittheilung am 17. März 1845 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 99, Jahrgang 1846, Nr. LXVII., S. 261
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LXVII. Verfahren zum Wiederbeleben der Knochenkohle in Zuckerfabriken, worauf sich Constant Champion zu London in Folge einer Mittheilung am 17. März 1845 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of arts, Dec. 1845, S. 312. Mit Abbildungen auf Tab. IV. Champion's Verfahren zum Wiederbeleben der Knochenkohle in Zuckerfabriken. Um die Knochenkohle zu brennen oder wiederzubeleben, nachdem sie bei Behandlung ungeklärter Syrupe damit ihre bleichenden Eigenschaften verloren hat, bringt man sie gewöhnlich in große eiserne Retorten (Cylinder), welche man in einem Ofen so lange erhitzt, bis die thierische Kohle hinreichend gebrannt ist, worauf man dieselbe herausnimmt, um sie in geschlossenen Gefäßen erkalten zu lassen, die Retorten aber sogleich neuerdings beschickt. Man hat auch vorgeschlagen die Knochenkohle nach und nach oder in kleinen Quantitäten auf einmal am unteren Ende der Retorte herauszuschaffen, indem man die Retorte gefüllt erhält, nämlich in dem Maaße frische Kohle am oberen Ende hineinbringt, als man die wiederbelebte Kohle am unteren Ende herausnimmt. Da jedoch die Erfahrung gelehrt hat, daß es unmöglich ist die Knochenkohle auf eine vollkommene Weise wiederzubeleben, wenn man große Quantitäten davon auf einmal brennt, so suchte der Erfinder ein einfaches und wohlfeiles Verfahren auszumitteln, um sie in kleinen Quantitäten — nicht über 100 Pfund mit einander — zu brennen, oder vielmehr in großen Quantitäten, welche aber in dem Apparat so abgetheilt sind, daß die Hitze nicht nur auf jedes Theilchen der Kohle gehörig einwirken kann, sondern dieselbe auch der größtmöglichen Hitze ausgesetzt wird. Dieß erreicht er durch den nun zu beschreibenden Apparat, welcher in Fig. 28 im senkrechten Längendurchschnitt und zwar auf der Linie I K von Fig. 29 abgebildet ist; letztere ist ein horizontaler Durchschnitt des Apparats nach den Linien A B und C D von Fig. 28. Fig. 30 und 31 sind senkrechte Querdurchschnitte auf den Linien E F und G H von Fig. 29. a, a sind Röhren von sehr kleinem Durchmesser aus feuerbeständigem Thon, welche aus mehreren zusammengekitteten Theilen bestehen können. Diese Röhren sind senkrecht in einer Kammer oder einem Ofen o, o aufgestellt, und darin der Hitze und den Flammen einer Feuerstelle i, i ausgesetzt. b,b sind gußeiserne Schuhe oder Behälter welche die Enden der Röhren a aufnehmen. Diese Behälter sind unten durch Ventile c, c; geschlossen, welche mittelst der Stangen d, d und der Kurbeln e, e, e geöffnet und geschlossen werden können, f ist eine gußeiserne Platte um die Röhren und deren Sockel oder Untersätze b zu stützen; f′ ist eine ähnliche gußeiserne Platte, welche die oberen Enden der Röhren a, a an ihrer Stelle erhält und auch den Zweck hat die Knochenkohle aufzunehmen bevor sie in die Röhren a, a gelangt. g, g sind große Feuerziegel aus feuerbeständigem Thon, welche dazu dienen die Kammer oder den Ofen o, o zu schließen und die gußeisernen Platten gegen die Wirkung des Feuers zu schützen. h ist ein Zug oder Canal, durch welchen die Flamme und Hitze in die Kammer oder den Ofen gelangen welcher die Röhren a, a enthält; und h′ ist der Austrittscanal von denselben zu dem horizontalen Canal unter dem Trockenboden, welcher die Verbrennungsproducte von da in den Schornstein führt, i ist die Feuerstelle; k, k ist der Trockenboden; l ist eine geneigte Ebene auf welche die gebrannte Knochenkohle fällt, wenn sie aus den Röhren kommt, und über welche sie in den Behälter m hinabgleitet, aus dem man sie an eine geeignete Stelle schafft um sie an freier Luft abkühlen zu lassen; n ist der offene Schornstein am anderen Ende des Apparats. Beim Wiederbeleben der Knochenkohle verfährt man folgendermaßen: nachdem dieselbe ausgewaschen wurde, bringt man sie auf den Trockenboden und zwar auf das vom Ofen entfernteste Ende desselben, von welchem man sie allmählich gegen den Ofen hin schiebt. Sie wird also durch die Hitze in dem Canal unter dem Ofen getrocknet und die Röhren werden nur mit gut ausgetrockneter Kohle gefüllt; und um dieselben wohl gefüllt zu erhalten, schüttet man die Kohle über den Röhren auf der gußeisernen Platte f′ zu einem Haufen auf. Nachdem die Kohle 12 bis 15 Minuten lang einer starken Hitze ausgesetzt war, läßt man eine Quantität davon aus den Röhren heraus und rührt sie gut um, damit sie nicht weiß wird. Man führt sie hierauf an eine geeignete Stelle um sie abkühlen zu lassen (es wird also kein Wasser angewandt) und zu diesem Zweck soll man sie nicht zu hoch aufhäufen. Man muß das Feuer auf seiner größten Hitze und bei gleichförmiger Temperatur erhalten, auch alle 12 oder 15 Minuten einen Theil der Beschickung herausschaffen. Letzteres geschieht dadurch, daß man das untere Ende der Röhren a, a öffnet, indem man die Ventile c, c mittelst der Handhaben oder Kurbeln e, e niederläßt; nachdem die geeignete Menge Kohle aus den Röhren entwichen ist, schließt man die Ventile wieder: da oben immer ein Vorrath von Kohle aufgehäuft ist, so werden die Röhren auch beständig gefüllt erhalten. Einen ähnlichen Apparat benutzt man zum Brennen der Knochen, um frische Kohle zu bereiten, nur müssen dann folgende Abänderungen getroffen werden; die Anzahl der Röhren wird bei einem Apparat von denselben Dimensionen vermindert, aber der Durchmesser dieser Röhren vergrößert. Die anderen Theile des Apparats bleiben unverändert, nur bringt man oben auf den Röhren Ansatzstücke mit trichterförmiger Oeffnung an, um die Gase und den Rauch austreten zu lassen und dieselben entweder in die freie Luft abzuleiten oder in irgend einen Apparat, worin das Ammoniak daraus gewonnen werden kann. Diese Abzugsröhren mit trichterförmiger Oeffnung werden so construirt und angeordnet, daß man sie mit Leichtigkeit von dem oberen Ende der senkrechten Röhren entfernen kann, um letztere zu beschicken, und daß man sie eben so leicht auch wieder auf denselben anbringen kann.

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Tafel Tab.
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Tab. IV