Titel: Verbesserung in der geistigen Gährung, worauf sich Arthur Harvie im Wilmington-square, Grafschaft Middlesex, am 8. Novbr. 1842 in Folge einer Mittheilung ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 90, Jahrgang 1843, Nr. XV., S. 71
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XV. Verbesserung in der geistigen Gaͤhrung, worauf sich Arthur Harvie im Wilmington-square, Grafschaft Middlesex, am 8. Novbr. 1842 in Folge einer Mittheilung ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Septbr. 1843, S. 141. Mit einer Abbildung auf Tab. I. Harvie's Verbesserung in der geistigen Gährung. Die Erfindung besteht darin, daß die geistige Gährung in geschlossenen Gefäßen so geleitet wird, daß das sich entbindende kohlensaure Gas unter und in gährende Flüssigkeiten geleitet werden kann; dieses Gas läßt sich dann auch noch benuzen, um Alkalien und andere Flüssigkeiten mit Kohlensäure zu sättigen. In Fig. 74 sind Nr. l, 2 und 3 geschlossene Gährbottiche oder Gährfässer; Nr. 4 enthält Wasser oder Potascheauflösung, Bleiessig oder irgend eine andere Flüssigkeit, welche man mit Kohlensäure sättigen will. a, b, c sind Löcher in den Dekeln der Fässer, durch welche man die in Gährung zu versezende Flüssigkeit eingießt. Diese Oeffnungen müssen luftdicht verschlossen werden können und so weit seyn, daß sich die Fässer gehörig reinigen lassen. d, e sind Röhren, um das sich entwikelnde kohlensaure Gas aus einem Faß in das andere zu leiten; jede beginnt am Dekel des einen Fasses und reicht in die Flüssigkeit im anderen hinab, f ist ebenfalls eine Röhre, welche das Gas aus dem Faß Nr. 1 in die Flüssigkeit des Fasses Nr. 3 leitet. g ist die Röhre, welche das überflüssige Gas in das Faß Nr. 4 leitet, welches irgend eine mit Kohlensäure zu sättigende Flüssigkeit enthält; diese Röhre reicht tiefer in die Flüssigkeit des Behälters hinab, als die vorhergehenden Röhren, um einen stärkeren Druk hervorzubringen. Dadurch, daß das kohlensaure Gas aus einer gährenden Flüssigkeit in die andere streicht, ehe es in den Behälter Nr. 4 entweicht, wird die in geistiger Gährung begriffene Substanz vollständig zersezt, so daß man mehr Spiritus erhält als nach dem gewöhnlichen Gährungsverfahren. Die Röhren werden aus Kupfer oder sonst einem geeigneten Material gemacht, müssen luftdicht eingestekt und so befestigt werden, daß sie nöthigenfalls leicht weggenommen und gereinigt werden können. Nach beendigter Gährung (welche so ziemlich in der gewöhnlichen Zeit verläuft) kann man die Fässer durch Löcher in ihren Böden bei h, i, k ausleeren. Man füllt die Fässer bis auf eine Entfernung von beiläufig 18 Zoll von ihrem Dekel; jedenfalls dürfen sie nicht so hoch angefüllt werden, daß Flüssigkeit aus einem Faß in das andere übergehen könnte. Es ist bei diesem Verfahren eine Hauptsache, daß sich das kohlensaure Gas so langsam als möglich entwikelt, weßhalb die Gährung bei einer möglichst niedrigen Temperatur durchgeführt werden muß.

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Tafel Tab. I
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