Titel: | Verbesserungen an Eisenbahnen und Locomotiven, worauf sich George Aug. Kollmann, Organist an der deutschen Capelle im St. James' Pallast, am 23. April 1836 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 82, Jahrgang 1841, Nr. LV., S. 241 |
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LV.
Verbesserungen an Eisenbahnen und Locomotiven,
worauf sich George Aug.
Kollmann, Organist an der deutschen Capelle im St. James' Pallast, am
23. April 1836 ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem London Journal of arts. Aug. 1841, S.
368.
Mit Abbildungen auf Tab.
IV.
[Verbesserungen an Eisenbahnen und Locomotiven.]
Vorliegenden Verbesserungen liegt die Absicht zu Grunde, das Ablaufen der Dampfwagen
von den Eisenbahnschienen zu verhüten. Zu dem Ende befestigt der Patentträger einen
senkrechten Arm an den unteren Theil des Wagens. Dieser Arm ist mit Frictionsrollen
versehen, welche seitwärts gegen eine Centralschiene sich lehnen, die längs der
Bahnlinie in der Mitte zwischen den beiden parallelen Schienengeleisen
fortläuft.
Zwei Methoden sind im Vorschlag; die eine derselben bezieht sich auf eine unterhalb
der Oberfläche des Bodens befindliche Rinne, gegen deren Seiten die Frictionsrollen
wirken; die andere Methode besteht darin, daß man über dem Boden eine Leitschiene
anbringt, und auf jeder Seite derselben eine Rolle laufen läßt.
Fig. 22
stellt die ersterwähnte Methode, den Bahnwagen zu leiten, dar. Von dem unteren
Theile des Bahnwagens geht ein senkrechter Arm a
abwärts, an welchem wie an einer Achse ein horizontales Rad, nämlich die
Frictionsrolle b, sizt. Längs der Mitte der Eisenbahn
ist ihrer ganzen Länge nach sich erstrekend eine im Durchschnitt sichtbare Rinne c, c in dem Boden parallel fortgeführt. Die Seiten der
Rinne werden durch eiserne Platten gebildet, und oben an diesen Platten sind
hervorstehende Ränder d, d angebracht. Die Rolle b läuft in der Rinne, erhält dadurch den Wagen stets in
der gehörigen Richtung und macht ein Abrollen der Wagenräder von den Schienen
unmöglich; die oberen Ränder lassen den Wagen im Fall einer Unterbrechung nicht in
die Höhe gehen.
Das zweite Verfahren, den Wagen in seine Gränzen zu weisen, ist aus Fig. 23 ersichtlich. a ist die senkrechte, vom unteren Theile des Wagens aus
sie erstrekende Stange. Diese Stange endigt sich in ein Gestell e, e, worin zwei Antifrictionsrollen b, b befestigt sind; diese wirken gegen die Seiten einer
verticalen Schiene c, welche längs der Mitte der
Eisenbahn fest mit dem Boden verbunden ist. Während der Bewegung des Wagens halten
die Rollen b, b, indem sie gegen die Seiten der Schiene
c sich lehnen, die Richtung des Wagens in Gränzen
und verhindern das Ablaufen seiner Räder von den parallelen Schienen; der am oberen
Theile der Schiene befindliche Rand verhindert eine Erhebung des Wagens.
Um den Wagen bei seinem Fortrollen genau zu leiten, müssen in gewissem Abstande von
einander zwei Räder b angeordnet werden; diese arbeiten
beide in der Rinne und sichern dadurch die parallele, jederzeit zum Abweichen
geneigte Stellung des Wagens. Um die Richtung des Wagens zu reguliren, können auch
in der Fig.
23 dargestellten Vorrichtung zwei Räderpaare b,
b eines vor dem anderen unter dem Wagen angebracht werden.
Der Patentträger schlägt vor, diese Antifrictionsrollen mittelst eines in Fig. 24 im
Grundrisse sichtbaren gabelförmigen Gestelles an den Wagen zu befestigen, was ohne
nähere Beschreibung einleuchten wird.
Schließlich bemerkt der Patentträger, „er wisse wohl, daß schon früher
Antifrictionsrollen, welche gegen die Seiten einer senkrechten Schiene wirkten,
in Anwendung gekommen seyen, um der Richtung des Wagens eine Gränze zu sezen,
und das Ablaufen desselben von den Schienen zu verhüten; er nehme deßhalb nur
die oberen fortlaufenden Ränder, um das Steigen des Wagens zu verhüten, ferner
das gabelförmige, zur Befestigung der Antifrictionsräder dienliche Gestell in
Anspruch.“