Titel: | Vorschrift zur Bereitung einer Seife, womit man die Wollentuche und andere Zeuge wasserdicht machen kann, so daß sie die Luft dessen ungeachtet noch durchlassen. |
Fundstelle: | Band 76, Jahrgang 1840, Nr. XCIV., S. 392 |
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XCIV.
Vorschrift zur Bereitung einer Seife, womit man
die Wollentuche und andere Zeuge wasserdicht machen kann, so daß sie die Luft dessen
ungeachtet noch durchlassen.
Aus dem Echo du monde savant, No. 539.
Ueber Wasserdichtmachen der Tuche.
Allen gewichsten oder gefirnißten Geweben sind die nach einer neuen Erfindung mit
einem wasserdichten Appret versehenen, welche zwar die Luft und den Wasserdampf,
keineswegs aber das Wasser durchlassen, bei weitem vorzuziehen. Aus einem der
Akademie der Wissenschaften in Paris erstatteten Berichte58) ersieht man, daß ein Stük Zeug, welchem man diesen Appret gegeben hatte, als
es eine Stunde lang mit einer Gießkanne besprizt wurde, das Wasser von seiner
Oberfläche gerade so wie über Wachstuch ablaufen ließ, und ohne daß dasselbe auch
nur in sein Inneres eindrang; als man einen solchen Zeug auf eine ebene Fläche legte
und mehrere Linien hoch mit Wasser bedekte, wurde ein darunter gelegtes
Fließ- oder Josephpapier nicht einmal befeuchtet. Auch wurde ein solcher Zeug
in Form eines Saks gefaltet und mit einer Wassersäule von 5 bis 6 Zoll Höhe gefüllt,
worauf er in mehreren Tagen keinen Tropfen Wasser entweichen ließ.
Da die Maschen und Nähte zwischen den Fäden, woraus diese Stoffe bestehen, durch den
Appret nicht ausgefüllt werden, so lassen sie Luft und Dämpfe leicht hindurchgehen
und merkwürdig ist es, daß mit Gasarten geschwängertes Wasser durch solche Zeuge
läuft, ohne daß eine Spur von ihm darin zurükbleibt. Diese Zeuge müssen also von der
Wachsleinwand und dem Wachstaft, bei welchen alle Poren durch die Firnißschichte
ausgefüllt sind, wohl unterschieden werden; sie lassen eben so wenig wie leztere den
Regen durch, gestatten dagegen der unmerklichen Transpiration einen Ausweg, halten
die thierische Wärme zurük und sind der Gesundheit nicht schädlich. Da diese
wasserdicht gemachten Zeuge das Wasser selbst dann nicht durchlassen, wenn es eine
mehrere Zoll hohe Säule bildet, sondern nur einem starken Druk nachgeben, so kann
natürlich auch der Regen dieses nicht bewirken; die Berichterstatter des Instituts
haben auch in solche Zeuge sehr hygroskopische Körper eingewikelt und sie dann zwölf
Stunden lang dem Regen ausgesezt, ohne daß leztere dadurch nur befeuchtet worden
wären.
Nach folgender Vorschrift kann man die Wollenzeuge und Tücher so appretiren, daß sie
die besprochenen Eigenschaften erhalten: man löst einerseits in zwei Pfund
destillirten Wassers ein Loth reine Hausenblase auf und andererseits in besonderen
Gefäßen zwei Loth Alaun in zwei Pfund kochenden Wassers und zwei Loth weiße Seife in
einem Pfund Wasser. Nachdem man diese Auflösungen, jede besonders, filtrirt hat,
gießt man sie zusammen in ein Gefäß, welches man über das Feuer stellt. Wenn die
Flüssigkeit aufgewallt hat, nimmt man sie vom Feuer und taucht die Bürste hinein,
womit man den auf einem Tisch ausgebreiteten Zeug auf dessen Kehrseite übergeht.
Nachdem dieser Zeug hinreichend troken ist, bürstet man ihn gegen den Strich;
endlich übergeht man ihn mit einer in reines Wasser getauchten Bürste, um ihm den
Glanz wieder zu benehmen, welchen er durch den angewandten Appret erhielt. Drei Tage
nach der Operation ist der Stoff vollkommen troken und von Wasser undurchdringlich.
Wenn man sehr leichte Wollenstoffe, seidene und baumwollene Zeuge wasserdicht machen
will, vermindert man die vorgeschriebene Quantität Wasser um die Hälfte und weicht
den Zeug in die Flüssigkeit ein, anstatt dieselbe mit einer Bürste aufzutragen.59)