Titel: Vorschrift zur Bereitung einer Seife, womit man die Wollentuche und andere Zeuge wasserdicht machen kann, so daß sie die Luft dessen ungeachtet noch durchlassen.
Fundstelle: Band 76, Jahrgang 1840, Nr. XCIV., S. 392
Download: XML
XCIV. Vorschrift zur Bereitung einer Seife, womit man die Wollentuche und andere Zeuge wasserdicht machen kann, so daß sie die Luft dessen ungeachtet noch durchlassen. Aus dem Echo du monde savant, No. 539. Ueber Wasserdichtmachen der Tuche. Allen gewichsten oder gefirnißten Geweben sind die nach einer neuen Erfindung mit einem wasserdichten Appret versehenen, welche zwar die Luft und den Wasserdampf, keineswegs aber das Wasser durchlassen, bei weitem vorzuziehen. Aus einem der Akademie der Wissenschaften in Paris erstatteten Berichte58) ersieht man, daß ein Stük Zeug, welchem man diesen Appret gegeben hatte, als es eine Stunde lang mit einer Gießkanne besprizt wurde, das Wasser von seiner Oberfläche gerade so wie über Wachstuch ablaufen ließ, und ohne daß dasselbe auch nur in sein Inneres eindrang; als man einen solchen Zeug auf eine ebene Fläche legte und mehrere Linien hoch mit Wasser bedekte, wurde ein darunter gelegtes Fließ- oder Josephpapier nicht einmal befeuchtet. Auch wurde ein solcher Zeug in Form eines Saks gefaltet und mit einer Wassersäule von 5 bis 6 Zoll Höhe gefüllt, worauf er in mehreren Tagen keinen Tropfen Wasser entweichen ließ. Da die Maschen und Nähte zwischen den Fäden, woraus diese Stoffe bestehen, durch den Appret nicht ausgefüllt werden, so lassen sie Luft und Dämpfe leicht hindurchgehen und merkwürdig ist es, daß mit Gasarten geschwängertes Wasser durch solche Zeuge läuft, ohne daß eine Spur von ihm darin zurükbleibt. Diese Zeuge müssen also von der Wachsleinwand und dem Wachstaft, bei welchen alle Poren durch die Firnißschichte ausgefüllt sind, wohl unterschieden werden; sie lassen eben so wenig wie leztere den Regen durch, gestatten dagegen der unmerklichen Transpiration einen Ausweg, halten die thierische Wärme zurük und sind der Gesundheit nicht schädlich. Da diese wasserdicht gemachten Zeuge das Wasser selbst dann nicht durchlassen, wenn es eine mehrere Zoll hohe Säule bildet, sondern nur einem starken Druk nachgeben, so kann natürlich auch der Regen dieses nicht bewirken; die Berichterstatter des Instituts haben auch in solche Zeuge sehr hygroskopische Körper eingewikelt und sie dann zwölf Stunden lang dem Regen ausgesezt, ohne daß leztere dadurch nur befeuchtet worden wären. Nach folgender Vorschrift kann man die Wollenzeuge und Tücher so appretiren, daß sie die besprochenen Eigenschaften erhalten: man löst einerseits in zwei Pfund destillirten Wassers ein Loth reine Hausenblase auf und andererseits in besonderen Gefäßen zwei Loth Alaun in zwei Pfund kochenden Wassers und zwei Loth weiße Seife in einem Pfund Wasser. Nachdem man diese Auflösungen, jede besonders, filtrirt hat, gießt man sie zusammen in ein Gefäß, welches man über das Feuer stellt. Wenn die Flüssigkeit aufgewallt hat, nimmt man sie vom Feuer und taucht die Bürste hinein, womit man den auf einem Tisch ausgebreiteten Zeug auf dessen Kehrseite übergeht. Nachdem dieser Zeug hinreichend troken ist, bürstet man ihn gegen den Strich; endlich übergeht man ihn mit einer in reines Wasser getauchten Bürste, um ihm den Glanz wieder zu benehmen, welchen er durch den angewandten Appret erhielt. Drei Tage nach der Operation ist der Stoff vollkommen troken und von Wasser undurchdringlich. Wenn man sehr leichte Wollenstoffe, seidene und baumwollene Zeuge wasserdicht machen will, vermindert man die vorgeschriebene Quantität Wasser um die Hälfte und weicht den Zeug in die Flüssigkeit ein, anstatt dieselbe mit einer Bürste aufzutragen.59)