Titel: | Verbesserungen in der Fabrikation gewisser Gefäße zum Gebrauche in Küchen und in chemischen Laboratorien, auf welche sich Christopher Piggott Bancks, Messinggießer von Bewdley in der Grafschaft Worcester, am 29. Junius 1833 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 50, Jahrgang 1833, Nr. LXXXI., S. 360 |
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LXXXI.
Verbesserungen in der Fabrikation gewisser
Gefaͤße zum Gebrauche in Kuͤchen und in chemischen Laboratorien, auf
welche sich Christopher Piggott
Bancks, Messinggießer von Bewdley in der Grafschaft Worcester, am 29. Junius 1833 ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem London Journal of Arts. September 1833, S.
99.
Mit Abbildungen auf Tab.
V.
Verbesserungen gewisser Gefaͤße zum Gebrauche in
Kuͤchen etc.
Die Erfindung des Patenttraͤgers bezwekt nichts weiter, als gewisse
Kuͤchengeschirre oder chemische Gefaͤße, welche aus Zink oder aus
einem Gemenge von Zinn und Zink bestehen, und welche folglich bei einem geringen
Grade von Hize schmelzen wuͤrden, gegen die Einwirkung der Hize zu
schuͤzen oder sie wenigstens zu verstaͤrken, damit man sie leichter
und mit mehr Vortheil zum Sieden von Fluͤssigkeiten und zu anderen
aͤhnlichen Zweken verwenden kann.
Die in der Patenterklaͤrung beschriebene Methode solche Gefaͤße zu
verstaͤrken oder zu schuͤzen, besteht nun darin, daß der Patents
traͤger dieselben entweder ganz oder zum Theil mit duͤnnem Kupfers
oder Eisenbleche, oder mit Messing, oder mit irgend einem anderen dem Zweke
entsprechenden Metalle uͤberzieht, und die beiden Metalle dann durch eine
Loͤthung oder durch eine Vernietung mit einander vereinigt. Es kann dieß nach
verschiedenen Methoden geschehen; bei kleineren Gefaͤßen empfiehlt der
Patenttraͤger jedoch hauptsaͤchlich folgendes Verfahren. Er verfertigt
zuerst ein aͤußeres Gehaͤuse aus Kupfer- oder Eisenblech, aus
Messing oder irgend einem anderen Metalle, welchem er durch Haͤmmern, Pressen
oder Treiben, oder durch ein Zusammenloͤthen oder Zusammennieten der
Waͤnde und des Bodens, oder auf irgend eine andere Weise die gehoͤrige
Form gibt. Die innere Seite dieses Gehaͤuses uͤberzieht er dann mit
geschmolzenem Zinne, und in dieses verzinnte Gehaͤuse bringt er hierauf einen
Kern, so daß rings um denselben ein Raum von gehoͤriger Weite bleibt. In
diesen Raum gießt er nun geschmolzenen Zink oder ein Gemenge aus Zink und einer
geringen Quantitaͤt Zinn, wodurch das Zinn, womit das Gehaͤuse
verzinnt ist, zum Schmelzen kommen, und als Loͤthung zwischen dem Zinke und dem
aͤußeren Gehaͤuse dienen wird, so daß beide nun fest an einander
kleben werden. Statt der angegebenen Verzinnung bringt er uͤbrigens an der
inneren Flaͤche der Gehaͤuse zuweilen auch Zinnfolio oder ein
duͤnnes Zinnblech an, in welches er hierauf nach der eben beschriebenen
Methode den Zink um den inneren Kern gießt. Nach dem Erstarren und Abkuͤhlen
des Zinkes oder des Gemenges aus Zink und Zinn nimmt er den Kern heraus, und
laͤßt die innere Seite des auf diese Weise verfertigten Gefaͤßes
ausdrehen, damit dasselbe gehoͤrig glatt und eben werde. Zulezt bringt er
durch gewoͤhnliche Vernietungen die Handhaben, Mundstuͤke etc. an
diesen Gefaͤßen an.
Wuͤrde man große Gefaͤße nach dieser Methode verfertigen wollen, so
wuͤrde sich der dike Koͤrper aus Zink beim Abkuͤhlen stark
zusammenziehen, und sich also von der inneren Wand des aͤußeren
Gehaͤuses lostrennen. Der Patenttraͤger gießt daher den Zink in diesem
Falle in Formen von gehoͤriger Groͤße, laͤßt sie an der
aͤußeren Oberflaͤche abdrehen, und bringt diese Formen, nachdem er sie
vorher außen verzinnt hat, in die Gehaͤuse, die gleichfalls vorher verzinnt
worden. Da beide Gefaͤße, d.h. sowohl das aͤußere Gehaͤuse als
das innere Zinkgefaͤß, hierbei so weit erhizt werden muͤssen, daß ihre
Verzinnung zum Schmelzen kommt, so werden beide beim Erkalten fest an einander
kleben, und durch eine Loͤthung mit einander verbunden seyn. Statt dieser
Verzinnung koͤnnen beide Gefaͤße vorher auch mit Zinnfolio belegt
werden. Der Patenttraͤger gießt uͤbrigens das Zinkgefaͤß nicht
immer, sondern er verfertigt dasselbe zuweilen auch aus ausgewalztem Zinkbleche,
welches er durch Loͤthungen oder auf eine sonstige Weise vereinigt, und
welches er, nachdem er außen eine Verzinnung angebracht, mit dem aͤußeren
Gehaͤuse auf die angegebene Weise verbindet. Der Erfinder glaubt durch diese
Verstaͤrkung der Gefaͤße aus Zink oder aus Zink und Zinn verhindern zu
koͤnnen, daß die an denselben angebrachten Handhaben, Mundstuͤke etc.
nicht abschmelzen oder abbrennen: ein Umstand, der sich an den gewoͤhnlichen
Gefaͤßen dieser Art sehr haͤufig und sehr leicht ereignet, und der
wahrscheinlich auch der allgemeineren Anwendung derselben am meisten Hindernisse in
den Weg legte.
Da nicht immer ein ganzes aͤußeres Gehaͤuse noͤthig ist, so
umgibt der Patenttraͤger die erwaͤhnten Gefaͤße zuweilen nur
mit einem breiten Reifen aus Kupfer- oder Eisenblech, und verbindet diesen
dann durch eine Loͤthung oder Vernietung mit dem Zinke oder mit der Legirung
aus Zink und Zinn. Eine nach dieser Methode verfertigte Pfanne sieht man in Fig. 22
abgebildet; a ist hier das Gefaͤß aus Zink, und
b der Reifen aus Kupferblech oder aus irgend einem anderen Metalle,
welches das Zinkgefaͤß hinlaͤnglich schuͤzen, und ein Schmelzen
desselben an der Handhabe hindern wird, ausgenommen das Gefaͤß wird einer
weit groͤßeren Hize ausgesezt, als zum Kochen noͤthig ist.Dieses Patent gibt wieder ein Mal einen ganz offenbaren Beweis, welche Narren
es in England gibt, und wie weit man daselbst in der Verfertigung und in der
Wahl der einfachsten Kuͤchengeschirre zuruͤk ist. Um
Kochgeraͤthe aus einem Materiale zu verfertigen, welches der
Gesundheit durchaus nachtheilig ist, und welches zum Gluͤke von Natur
aus nicht die Eigenschaften besizt, die ein Material haben muß, in welchem
man kochen will und kochen kann, ohne daß der Kochapparat selbst auf dem
Feuer aus einander laͤuft, umgibt man dieses Material mit großer
Muͤhe und unnoͤthiger Arbeit mit einer Substanz, die
fuͤr sich allein die besten Kochgeschirre gibt! Wenn ja Hr. Bancks unter den Englaͤndern Narren finden
sollte, die seine Kochgeschirr-Fabrikation in Aufnahme bringen, und
wenn ja eine solche Bancks'sche Pfanne etc. je
ein Mal nach Deutschland kommen sollte, so bitten wir den Inhaber derselben,
sie auf ein starkes Feuer zu sezen, den ganzen Plunder vom geschmolzenen
Zink und Zinn auszuleeren, und in Zukunft nur das ihm uͤbrig
bleibende Gehaͤuse aus Eisenblech zum Sieden, Braten, Daͤmpfen
und Baken seiner Speisen zu verwenden oder verwenden zu lassen. A. d.
Ueb.