Titel: Verbesserungen an Tischen, welche sich auch zu anderen Zweken benuzen lassen, und auf welche sich Johann Sutton Nettlefold, Eisenhändler in Red Lion Street, Holborn, in der Grafschaft Middlesex, am 14. August 1832 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 46, Jahrgang 1832, Nr. CX., S. 427
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CX. Verbesserungen an Tischen, welche sich auch zu anderen Zweken benuzen lassen, und auf welche sich Johann Sutton Nettlefold, Eisenhaͤndler in Red Lion Street, Holborn, in der Grafschaft Middlesex, am 14. August 1832 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Register of Arts. Septbr. 1852, S. 236. Mit Abbildungen auf Tab. VI. Nettlefold, Verbesserungen an Tischen. Die Erfindung des Patent-Traͤgers besteht, wie er sagt, in einer eigenen Einrichtung der Befestigungsmittel fuͤr Tafeltische, welche Mittel sich auch zur Verbindung von Fensterrahmen, Fensterladen, Thuͤren und verschiedenen zusammenlegbaren Platformen, kurz an allen Gegenstaͤnden anbringen lassen, welche auf eine einfache und feste Weise mit einander verbunden werden sollen, und an denen sich zur Aufnahme dieser Vorrichtungen geeignete Gefuͤge oder Flaͤchen befinden. Um den Unterschied seiner Erfindung von jenen Vorrichtungen, deren man sich bereits zu denselben Zweken bediente, mehr hervorzuheben, hat der Patent-Traͤger im Eingange seiner Patent-Erklaͤrung die zwei vorzuͤglichsten, bisher bekannten und allgemein angewendeten Befestigungsmethoden beschrieben und abgebildet. Die erste dieser Vorrichtungen ist eine alte, unter dem Namen der Gabelbefestigung fuͤr Tische bekannte Erfindung, deren sich unsere Leser gewiß sogleich erinnern werden, wenn wir ihnen sagen, daß sie aus zwei rechtekigen Scheiden bestehen, welche an die Raͤnder der beiden entgegengesezten Theile angeschraubt werden, und daß durch diese Scheiden zwei metallene Gabeln gestekt werden, die durch einen Griff rechtwinkelig mit einander verbunden sind. Da aber diese Gabeln gewoͤhnlich parallel verfertigt sind, so ziehen sie die Gefuͤge nicht zusammen, auch werden sie, indem sie sich schnell abnuͤzen, bald lose und loker. Laͤßt man die Gabeln hingegen etwas duͤnner zulaufen, so ziehen sie zwar ein wenig, allein auch diese Wirkung ist hier dadurch beschraͤnkt, daß der Griff durch die Scheiden aufgehalten wird. Die Gabeln sind uͤberdieß leicht verschiedenen Kruͤmmungen und Verbiegungen ausgesezt, so daß das Ganze meistens in kurzer Zeit nicht mehr paßt. Die zweite Vorrichtung, deren Hr. Nettlefold erwaͤhnt, ist die Tischbefestigung des Hrn. Minter, welche unsere Leser gleichfalls kennen,S. Polytechn. Journal Bd. XLIV. S. 287.A. d. R. und der er wegen ihrer Einfachheit und Wirksamkeit beim Zusammenziehen der Gefuͤge alle Gerechtigkeit widerfahren laͤßt. Er bemerkt jedoch sehr richtig, daß auch diese Methode zwei wesentliche Fehler hat, die er bei seiner Erfindung vermieden zu haben glaubt. Diese Fehler liegen darin, daß der Griff zulezt ein Hinderniß fuͤr das weitere Fortschreiten des Keiles bildet, und daß die hakenfoͤrmigen Stuͤke oder Haͤlter, indem sie uͤber die Raͤnder des Holzes hervorragen, beim Entfernen oder Abnehmen der einzelnen Stuͤke des Tisches leicht mancherlei Beschaͤdigungen ausgesezt sind. Die Vorrichtungen des Patent-Traͤgers sieht man aus Fig. 11, 12, 13, 14 und 15, woran sich gleiche Buchstaben auch immer auf gleiche Theile beziehen. Fig. 11 ist ein Grundriß zweier Metallplatten ab, welche unter rechten Winkeln mit den beiden keilfoͤrmigen Stuͤken cd verbunden sind, wie dieß aus Fig. 12, welche eine Seitenansicht dieser Theile vorstellt, deutlicher werden wird. Diese Platten ab werden mittelst der Loͤcher, die man an denselben sieht, an die Theile oder Fluͤgel des Tafeltisches geschraubt; dann werden die beiden Theile des Tisches, wie bei e durch punctirte Linien dargestellt ist, an einander gebracht, und durch einen sehr starken Steg, den man in Fig. 13 im Aufrisse sieht, fest an einander gehalten. Die Befestigung selbst geschieht, indem man die Zungen gh des Steges f an deren schmalsten Enden unter die keilfoͤrmigen Stuͤke cd bringt, und sie dann gegen die breiteren Enden vorwaͤrts schiebt; da die Breite dieser keilfoͤrmigen Stuͤke naͤmlich allmaͤhlich zunimmt, so werden bei dem angegebenen Verfahren diese Stuͤke und mit ihnen die daran geschraubten Theile des Tisches einander so genaͤhert, daß sie auf die in Fig. 14 dargestellte Weise mit einander in Beruͤhrung kommen. Die keilfoͤrmigen Stuͤke cd koͤnnen, wie von selbst einleuchtet, entweder außen an dem Holze des Tisches befestigt werden, wie man dieß in Fig. 14 sieht, oder sie koͤnnen in das Holz eingelassen seyn, wie man aus dem Durchschnitte in Fig. 15 sieht. An diesem Durchschnitte ist naͤmlich d der keilfoͤrmige Theil und b die Platte, welche im Grunde des Zapfenloches an dem Holze i angeschraubt ist; die Aushoͤhlung k ist offen gelassen, damit die Zunge hineingebracht werden kann, bevor sie unter d geschoben wird. Der Patent-Traͤger gibt zwar den beiden hier beschriebenen Befestigungsmethoden im Allgemeinen den Vorzug, allein er beschreibt noch sehr viele Modificationen seines Principes, um auf diese Weise zu zeigen, daß er alle Abaͤnderungen desselben als sein Patent-Recht in Anspruch nimmt. In allen diesen Modificationen ist jedoch bestaͤndig der Grundsaz beibehalten, daß der Verbindungssteg die Theile dadurch zusammenhaͤlt oder zusammenzieht, daß er an der aͤußeren Seite derselben oder uͤber ihnen hingeschoben wird, und auf seinem Wege auf kein Hinderniß stoͤßt. Wenn sich daher auch die Fugen der Theile abnuͤzen oder werfen, so wird die Vorrichtung des Hrn. Nettlefold diese Fehler immer ausgleichen. Man kann die Raͤnder der einzelnen Theile uͤberdieß auch frisch abhobeln lassen, ohne daß man die daran befestigten Theile deßhalb davon abnehmen duͤrfte. Werden die Befestigungstheile auf die in Fig. 15 dargestellte Weise angebracht, so bilden sie gar keine Vorspruͤnge und sind daher keinen Beschaͤdigungen ausgesezt. Auch dem Stege koͤnnen, da er sehr massiv ist, und nur Laͤngenstoͤße erhalten kann, nicht wohl wesentliche Beschaͤdigungen zugefuͤgt werden.

Tafeln

Tafel Tab.
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