Titel: | Verbesserungen an den Feuergewehren und an den Geschossen aus denselben, auf welche sich J. de Burgh, Marquis von Clauricarde, am 15. Julius 1831 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 45, Jahrgang 1832, Nr. LIX., S. 249 |
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LIX.
Verbesserungen an den Feuergewehren und an den
Geschossen aus denselben, auf welche sich J. de Burgh, Marquis von Clauricarde, am 15. Julius 1831 ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem Register of Arts. April 1832, S.
65.
Burgh, Verbesserungen an den Feuergewehren.
Die Verbesserungen, auf welche der edle Marquis ein Patent nehmen zu muͤssen
glaubte, bestehen in einem beweglichen Behaͤlter, dem er den Namen einer schiebbaren Kammer (sliding
breach) beilegt. In diese Kammer soll die Ladung oder das Geschoß
unmittelbar gebracht werden, und nicht, wie es gewoͤhnlich geschieht, durch
die Muͤndung des Laufes. Der Patent-Traͤger nimmt ferner die
Anwendung eines soliden, in mehrere Theile getheilten Bleicylinders, statt der
sphaͤrischen Bleikugeln, als seine Erfindung in Anspruch.
In der Erklaͤrung seines Patentes gibt der Hr. Marquis als Beispiel die
Anwendung seiner Erfindungen an einer großen Art von Pistole an. Der Griff, der Hahn
und die uͤbrigen mechanischen Vorrichtungen sind wie an den
gewoͤhnlichen Schießgewehren. Der Lauf ist an seinem Kammerende mit Zapfen
versehen, die in Oeffnungen passen, welche in zwei starken, eisernen, an den Seiten
des Pistolenschaftes befestigten Platten angebracht sind. Zwischen den beiden
Platten, dem Ende des Laufes zunaͤchst, ist ein leerer Raum gelassen, der zur
Aufnahme der schiebbaren Kammer dient. Diese Kammer ist nach Innen, zum Behufe der
Aufnahme der Ladung cylindrisch; nach Außen hingegen ist sie so verfertigt, daß sie
in den fuͤr sie bestimmten Raum paßt. Sie hat ein Zuͤndloch und eine
Roͤhre, an welcher ein Percussionshuͤtchen aufgesezt werden kann, und
dreht sich an dem einen Ende um eine Achse in eine schief geneigte Stellung. Diese
Drehung geschieht mittelst einer Bewegung der Hand, die jener aͤhnlich ist,
die man beim halben Spannen eines gewoͤhnlichen Gewehres macht. Wenn die
Ladung hierauf eingetragen und die Kammer geschlossen worden, so wird die
Muͤndung derselben genau in eine Linie mit dem inneren Ende des Laufes
gebracht. Damit nun diese Theile genau und fest zusammenhalten, so sind der
aͤußere Rand der Oeffnung der Kammer und der innere Rand der Oeffnung des
Laufes kegelfoͤrmig so abgedreht, daß beide Theile concentrisch schließen. In
genauer Beruͤhrung mit einander werden beide Theile durch einen am
Ruͤken der Kammer befindlichen, nach der Quere liegenden Keil erhalten.
Dieser Keil treibt durch einen einfachen Hebel von großer mechanischer Kraft,
welcher mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand bewegt wird (beinahe wie dieß beim
Schließen der Pfanne eines gewoͤhnlichen Schlosses geschieht), die Kammer in
das Ende des Laufes, und macht dadurch das Gewehr zum Abfeuern fertig. Die
schiebbare Bewegung der Kammer erstrekt sich bloß auf einen Raum von 1/4 bis 3/8
Zoll; nach der Seite wird dieselbe durch die Seitenplatten geleitet, nach Oben durch
eine daruͤber liegende Platte, und nach Unten endlich wird sie durch eine
Schraube beschraͤnkt, die sich in einer in der Kammer angebrachten Oeffnung
befindet. Der Keil bewirkt also das Gleiten und Sperren der Kammer. Will man wieder
laden, so wird der Hebel des Keiles mit der rechten Hand zuruͤkgezogen, und
mit dem Zeigefinger der linken Hand eine Art von Druͤker ergriffen, wodurch
die Kammer aus dem Laufe gezogen, wieder nach Aufwaͤrts gedreht, und
neuerdings geladen wird.
Das Geschoß des Patent-Traͤgers besteht aus einem soliden Bleicylinder,
dessen Laͤnge zwei Mal so groß, als dessen Durchmesser ist. Dieser Cylinder
ist durch seine Achse durch zwei, unter rechten Winkeln zusammenstehende Schnitte
der Laͤnge nach getheilt; zwei andere Einschnitte befinden sich an demselben
in gleichen Entfernungen von einander selbst und von den beiden Enden. Man
erhaͤlt auf diese Weise 12 aͤhnlich geformte Stuͤke; nur ist an
dem einen Ende des Cylinders eine Oeffnung angebracht, die zur Aufnahme einer
geringen Menge Percussionspulver dient. Da das Ausschneiden dieser Stuͤke aus
einem Bleibloke sehr schwierig waͤre, so hat der Patent-Traͤger
einen eigenen Model zum Gießen derselben erfunden. Dieser Model besteht aus drei
Gliedern oder Staͤben, die sich uͤber einander schieben lassen, indem
sie an dem einen Ende saͤmmtlich an einem gemeinschaftlichen Gelenke oder
Mittelpunkte mit einander verbunden sind. Jeder dieser Staͤbe bildet eine
kurze, cylindrische Hoͤhle oder einen Model, welcher durch duͤnne
metallene Scheidewaͤnde der Laͤnge nach abgetheilt ist. Mit diesem
Instrumente lassen sich die 12 oben erwaͤhnten Stuͤke des Geschosses
leicht gießen und abschneiden. Diese Stuͤke werden dann mit der
gehoͤrigen, an dem einen Ende angebrachten Quantitaͤt Pulver in Papier
eingewikelt, und auf diese Weise eine Patrone von solcher Groͤße daraus
geformt, daß sie in die oben beschriebene Patent-Kammer paßt.
Den Lauf der Pistole oder des sonstigen Schießgewehres, an welchem die
Patent-Kammer angebracht ist, will der Patent-Traͤger von der
Kammer gegen die Muͤndung hin allmaͤhlich weiter machen, so daß
derselbe die Form einer sehr langen Ellipse erhaͤlt, damit die
Bleistuͤke von einander getrennt und weit aus einander geworfen werden, und
mithin eine große Menge von Menschen auf Ein Mal verwunden. Der edle Marquis hat jedoch kein Patent
auf einen Menschen-Toͤdtungsapparat genommen, sondern nennt in der
ganzen Patent-Erklaͤrung seine Erfindung, die das Register fuͤr eine sehr unschuldige haͤlt,
nur ein furchtbares Vertheidigungs-Instrument. Der Hr. Marquis duͤrfte
mithin, streng und buchstaͤblich nach englischen Patent-Gesezen
genommen, sein Gewehr, wenn es je etwas taugen sollte, nur als
Vertheidigungs-, nie aber als Angriffs-Mittel brauchen, und als seine
Erfindung in Anspruch nehmen!