Titel: | Mac Adam's Vorschriften zur Ausbesserung der Straßen. |
Fundstelle: | Band 43, Jahrgang 1832, Nr. LVIII., S. 249 |
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LVIII.
Mac Adam's Vorschriften
zur Ausbesserung der Straßen.
Aus dem Propagateur du Pas de Calais Julius 1831 im
Bulletin des Sciences
technologique Februar 1831, S. 132.
Mac Adam's Vorschriften zur Ausbesserung der Straßen.
Allgemeine Grundsaͤze.
1) Eine Straße darf nicht ehe frisch aufgeschuͤttet werden, als bis die Dike
der Steine derselben unter 10 Zoll betraͤgt.
2) Die Steine muͤssen in Stuͤke zerkleinert werden, welche nicht
uͤber 6 Unzen wiegen.
3) Die Straße darf nur eine schwache Woͤlbung haben: 3 Zoll Hoͤhe
reichen fuͤr eine Straße von 30 Fuß Breite hin.
Art der Bearbeitung.
4) Man hakt die holperige Oberflaͤche der Straße so tief auf, als es
noͤthig ist, um derselben den gehoͤrigen Grad von Ebenheit zu geben;
und sind die Steine herausgerissen, so zieht man sie mit einem eisernen Rechen,
dessen Zaͤhne 2 1/2 Zoll lang sind, bei Seite, und zerschlaͤgt sie
daselbst. Nie sollen die Steine auf der Straße selbst
zerschlagen werden.
5) Wenn die großen Steine entfernt, und nur Steine von 6 Unzen und darunter gelassen
wurden, so ebnet man die Oberflaͤche der Straße mittelst eines Rechens, durch
welchen die Steine in die Hoͤhe, der Koth und Staub aber in die Tiefe
gebracht werden.
6) Ist die Straße auf diese Weise zugerichtet, so breitet man auf deren
Oberflaͤche mit aller Sorgfalt die Steine aus, die auf den Seiten zerschlagen
worden. Diese Operation muß aber sehr behutsam geschehen, denn der gute Zustand der Straßen haͤngt
gaͤnzlich von der Art und Weise ab, auf welche sie geschieht. Man darf die
Steine nicht in Haufen auf die Straße bringen, sondern man muß eine Schaufel voll
neben die andere legen, und das Ganze dann sorgfaͤltig und
gleichmaͤßig auf der ganzen Oberflaͤche ausbreiten.
7) Man darf nur eine geringe Streke, beilaͤufig 2–3 Meter, auf ein Mal
in Arbeit nehmen. Die Zahl der Arbeiter soll 5 betragen: zwei derselben sind
beschaͤftigt die großen Steine in der ganzen Breite der Straße los zu machen
und bei Seite zu ziehen, die Straße zu ebnen, und sie zur Aufnahme der zerschlagenen
Steine zuzurichten, waͤhrend die drei uͤbrigen die Steine zerschlagen
muͤssen. Diese zerschlagenen Steine werden aufgetragen, sobald die Straße
dazu hergerichtet ist. Ist diese Arbeit beendigt, so beginnt man mit einem anderen
Theile, und verfaͤhrt damit auf dieselbe Weise.
8) Die Vertheilung der Arbeit unter den fuͤnf Arbeitern haͤngt
nothwendig von den Materialien zur Straße ab. Da wo es viel große Steine gibt, sind
die drei Zerschlager nicht im Stande jene beiden Arbeiter gehoͤrig zu
versehen, die mit dem Losmachen der Steine und dem Formen der Straße
beschaͤftigt sind. Sind die Steine hingegen klein, so wird das Gegentheil
eintreten. Der Inspector muß dieß zu beurtheilen und einzutheilen verstehen.
Bemerkungen.
9) Obschon angerathen wird, eine Straße, die bloß aus großen Steinen besteht, welche
mit Thon, Mergel oder anderen Substanzen gemischt sind, neu aufzubauen, so gibt es
doch viele Faͤlle, in welchen dieses nicht vortheilhaft seyn
wuͤrde.
10) Dieß hat Statt, wenn die Straße aus so zerreiblichen Steinen besteht, daß sie
durch das neue Aufbauen in Sand verwandelt werden wuͤrden. In diesem Falle
empfiehlt Hr. Mac Adam die
Unebenheiten zu entfernen, die Straße eben und gleichfoͤrmig zu machen, und
die alten Materialien nach und nach durch sehr gute, gehoͤrig zerschlagene
und geordnete Steine zu ersezen.
11) Man hat Gelegenheit gehabt zu bemerken, daß, wenn man gezwungen war, eine Straße
neu aufzubauen, um die geringe Menge guter Steine von den weichen Materialien zu
trennen, aus denen sie bestand, dieß ungeheure Ausgaben verursachte, ehe man eine
gute Straße auf demselben Grunde erbauen konnte.
12) In der Praxis zeigten sich noch viele andere, besondere Faͤlle, welche
verschiedene Methoden erforderten, deren Aufzaͤhlung hier unnuͤz und
zu weitlaͤufig seyn wuͤrde. Diese Details muͤssen der Einsicht
und dem Unheils der Straßenbau-Inspectoren uͤberlassen bleiben, und von denselben nach
richtigen allgemeinen Grundsaͤzen behandelt werden. Diesen Grundsaͤze
sind immer dieselben, und muͤssen, ungeachtet der vielen Verschiedenheiten,
die sich in der Praxis darbieten, immer als leitende Regeln dienen.
Beschuͤtten alter Straßen.
13) Wenn eine alte und feste Straße so ausgefahren ist, daß sie neu
beschuͤttet werden muß, so muß deren Oberflaͤche immer vorher
aufgehakt werden, damit die neuen Materialien sich gehoͤrig mit den
aͤlteren verbinden koͤnnen.
Vorsichtsmaßregeln bei der taͤglichen Unterhaltung der
Straßen.
14) Wenn eine Straße neu ausgebessert worden, so bilden die Wagen, wie ihre
Raͤder auch immer gebaut seyn moͤgen, und mit welcher Muͤhe und
Kunst die Materialien auch gelegt worden, immer Geleise, bis die Straße ein Mal die
gehoͤrige Festigkeit erlangt hat. Es ist daher durchaus nothwendig, daß ein
sehr sorgfaͤltiges Individuum damit beauftragt ist, diese Geleise in dem Maße
zuzuwerfen, als sie sich bilden.
Zerschlagen der Steine.
15) Um das Zerschlagen der Steine so wohlfeil als moͤglich zu bewerkstelligen,
sollen hiezu, da keine große Kraft noͤthig ist, nur Weiber, Kinder und Greise
verwendet werden. Die Steine werden in kleine Haufen gebracht, auf welche sich diese
Individuen sezen, um sie dann mit kleinen Haͤmmern in Stuͤke zu
zerschlagen, die, wie gesagt, nicht uͤber 6 Unzen wiegen sollen. Die
Instrumente, die man braucht, sind folgende:
Eine starke Spizhaue mit einem kurzen Stiele, um die Straße aufzuhauen; kleine
Haͤmmer, deren Kopf beilaͤufig ein Pfund wiegt, und die Groͤße
eines 20 Sousstuͤkes hat, und die mit einem kurzen Stiele versehen sind.
Rechen mit einem hoͤlzernen Kopfe von 10 Zoll Laͤnge, der mit eisernen,
2 1/2 Zoll langen Zaͤhnen versehen ist. Diese Zaͤhne muͤssen so
stark seyn, daß man mit diesen Rechen die großen Steine auf die Seite ziehen, und
die aufgehakte Straße ebnen kann.
Breite und lang geschnabelte Schaufeln, mit welchen die zerschlagenen Steine auf der
Straße vertheilt werden.
Reinigen der Steine.
16) Die Straße muß durchaus aus zerschlagenen Steinen erbaut werden, und zwar ohne
alle Beimischung von Erde, Kreide, Thon oder anderen Substanzen, die eine Verwandtschaft zum
Wasser besizen, und welche leicht von der Kaͤlte angegriffen werden. Man darf
durchaus kein Material unter dem Vorwande auf die Straßen bringen, dadurch die
Steine zu binden. Die zerschlagenen Steine legen sich so zusammen und mischen sich
so unter einander, daß sie eine ebene und feste Flaͤche geben, welche weder
durch die Unbilden der Witterung verdorben, noch durch die Raͤder der Wagen
veraͤndert wird. Die Wagen werden sich ohne Stoͤße und daher ohne
Nachtheil darauf bewegen.
Instruction fuͤr die Ausbesserungen der Straßen, wie
sie von dem englischen Parlamente erlassen, und allen
Straßenbau-Commissaͤren und Inspectoren mitgetheilt
worden.
§. 1.
Profil der Straßen.
I. Regel.
Fuͤr eine Straße von 50 Fuß Breite muß der Abhang ihrer Querachse an jedem
Ende 5 Zoll betragen. Das vortheilhafteste Profil ist jenes einer sehr flachen
Ellipse: diese Form beguͤnstigt nicht bloß den Abfluß des Wassers von der
Mitte gegen die Raͤnder, sondern traͤgt auch zum Austroknen bei,
indem sie die Verduͤnstung des Wassers durch die vereinte Wirkung der
Sonne und der Luft befoͤrdert. Die Inspectoren haben sich der Sezwage zu
bedienen, welche am Ende dieser Instruction beschrieben werden soll, um allen
Profilen der Straße genau dieselbe Kruͤmmung zu geben.
§. 2.
Ablaufen des Wassers.
II. Regel.
Alle Graͤben muͤssen außer den Helen und Verzaͤunungen
aufgegraben werden, und mit den natuͤrlichen Abfluͤssen in
Verbindung stehen.
Die steinernen Wasserleitungen und Rinnen, welche uͤber die Straße laufen,
muͤssen zahlreich seyn, und sich bis in die Graͤben, die außer den
Verzaͤunungen in den angraͤnzenden Grundstuͤken aufgeworfen
sind, erstreken.
Um die Wege immer troken zu erhalten, muß man gemauerte Verbindungen zwischen den
Wasserleitungen, welche durch die Straße gehen, und den Rinnen, welche an den
Seiten ausgegraben sind, herstellen, und dafuͤr sorgen, daß das Wasser,
welches auf die Straße faͤllt, schnell ablaͤuft.
Der Grund der Wasserleitungen muß sorgfaͤltig gepflastert werden,
besonders an deren Ein- oder Ausmuͤndungen. Man darf nie
vergessen, daß eine Straße nur dann vollkommen ist, wenn ihre Oberflaͤche
sehr troken erhalten wird.
Alle natuͤrlichen Quellen, welche sich zeigen, muͤssen durch Gossen
oder Rinnen abgeleitet werden.
§. 3.
Von den Baͤumen und Heken.
III. Regel.
Alle an den Straßen gepflanzten Baͤume muͤssen durchaus
gefaͤllt, und die Helen bis auf 5 Fuß Hoͤhe abgeschnitten werden.
Man kann den Schaden, welchen die Baͤume, die dicht an den Straßen
stehen, und die zu hohen Helen in Bezug auf die Straßen verursachen, auf 20
Procent schaͤzen; denn die Materiale, die dadurch beschattet werden,
bleiben feucht, und werden dadurch viel schneller zermalmt.
§. 4.
Von den Materialien.
IV. Regel.
Die Steine moͤgen aus Steinbruͤchen oder Feldern genommen werden,
so soll man zur Unterhaltung der Straßen immer nur die haͤrtesten
auswaͤhlen.
Jeder Stein muß so zerschlagen werden, daß die Stuͤke durch einen Ring von
2 1/2 Zoll im Durchmesser durchgehen koͤnnen. Man muß sich hiezu eigener
Haͤmmer mit gestaͤhlten Koͤpfen und duͤnnen leichten
Stielen bedienen. Diese Arbeit muß immer im Gedinge, und zwar entweder in den
Steinbruͤchen, oder an den bezeichneten Stellen der Straßen geschehen. Es
sollen nur bejahrte Leute, die zu keiner beschwerlicheren Arbeit tauglich sind,
so wie Weiber und Kinder dazu tauglich verwendet werden.
V. Regel.
Nimmt man die Steine aus Kiesgruben, so soll man fuͤr die Mitte der Straße
nur solche Steine waͤhlen, deren Seiten wenigstens 1 1/2 Zoll messen, und
sie von dem Sande durch einen Rechen absondern, dessen Zaͤhne in obiger
Entfernung von einander gestellt sind. Der feinere Kies wird von den Arbeitern
weggeworfen. Durch dieses einfache Verfahren werden die Kosten des Siebens und
des Waschens erspart. Jene Steine, deren Seiten unter 1 1/2 Zoll messen, und der
grobe Sand koͤnnen an den Raͤndern der Straßen und auf den
Trottoirs angewendet werden. Die großen Steine sollen in Stuͤke von der
angegebenen Groͤße zerschlagen werden, und zwar entweder in den
Kiesgruben, oder an den dazu bezeichneten Stellen der Straße.
Die Inspectoren haben sich genau nach dieser Regel zu richten. Die
gewoͤhnliche Anwendung der runden, mit Thon vermischten, Kieselsteine ist
sehr schaͤdlich, und soll aufs Strengste verboten werden. Wenn ein
Straßenbau-Inspector bei dieser Methode beharren sollte, so soll er von
den Commissaͤren abgesezt werden.
§. 5.
Vertheilung der Materialien.
VI. Regel.
1) Wenn die Grundlagen einer Straße weder fest, noch troken sind, so muß die
Straße abgetragen und neu aufgebaut werden. Man muß dann in einer Breite von 18
Fuß eine Schichte Steine von 7 Zoll Hoͤhe legen. Hiezu taugen auch
weichere Steine oder Schlaken, besonders wenn der Boden sandig ist. Die Steine
der ersten Schichte oder der Grundlager muͤssen sehr sorgfaͤltig
und mit der Hand gelegt werden, und zwar so, daß ihre breiteste Seite auf den
Boden zu liegen kommt.
Man muß die Steine dicht an einander legen, und die Zwischenraͤume mit
Splittern von Steinen ausfuͤllen, damit das Ganze eine Flaͤche
bildet, die so eben, so gedraͤngt und so fest, wie ein Pflaster ist. Die
groͤßten Steine dieser Schichte duͤrfen nicht uͤber 5 Zoll
Flaͤche haben. Auf diese Grundlage von Steinen oder Schlaken soll man 6
Zoll hoch harte, zerschlagene Steine von solcher Groͤße bringen, daß die
groͤßten derselben durch einen Ring von 2 1/2 Zoll im Durchmesser
gehen.
Die 6 anderen Fuß einer jeden Seite, welche mit den 18 Fuß des mittleren Theiles
fuͤr die ganze Straße eine Breite von 30 Fuß geben, sollen 6 Zoll hoch
mit einer Schichte groben gereinigten Kieses, oder mit kleinen
Steintruͤmmern bedekt werden, wobei man sich sorgfaͤltig nach dem
vorgeschriebenen Profile zu richten hat.
2) Wenn eine Straße in der Mitte concav ist, und nur wenige von den Grundlagern
uͤbrig sind, so soll man alle großen Steine, welche zum Vorscheine
kommen, entfernen, sie zerschlagen, und die Straße in einer Breite von 18 Zoll
mit den zerschlagenen Steinen beschuͤtten, wobei man dem Profile die
vorgeschriebene Gestalt, und der Oberflaͤche die noͤthige
Festigkeit und Haͤrte gibt.
3) Wenn die Grundlager gut, und die Woͤlbung gehoͤrig ist, so
braucht man nur dann frische Steine aufzuschuͤtten, wenn sich Geleise
bilden. In diesem Falle soll man nun dieselben ausfuͤllen, und sie
alsogleich verschwinden machen, indem man kleine Steine hinein bringt: diese
zerschlagenen Steine von der angegebenen Groͤße und von ekiger Form
werden sich gegenseitig gut binden.
Wenn die Straßen ein Mal nach diesen Grundsaͤzen gut und richtig erbaut
sind, so werden sie auch mit geringen Kosten in gutem Zustande erhalten werden
koͤnnen.
4) Wenn der Theil der Straße, welcher aus den harten Materialien erbaut ist, oder
die eigentliche Chaussée, von der sich kein Wagen entfernen darf, noch
nicht 18 Fuß breit ist, so soll derselbe auf diese Breite gebracht werden. Man
graͤbt hiezu die Erde an beiden Seiten aus, und ersezt sie durch eine,
wenigstens 10 Zoll hohe, Schichte zerschlagener Steine, die auf dieselbe Weise
angewendet werden muͤssen, wie dieß fuͤr die neuen Straßen
vorgeschrieben worden. In der Nahe großer Staͤdte sollen die Straßen in
ihrer ganzen Breite aus zerschlagenen Steinen erbaut werden.
§. 6.
Ordnung und Verwaltung bei der Arbeit.
VII. Regel.
Jede Arbeit nach dem Taglohne soll so schnell als moͤglich abgeschafft
werden. Die Inspectoren werden die Menge der Arbeit jeder Art, welche in einer
bestimmten Zeit geliefert werden muß, festsezen; sie werden die
Bezahlungs-Bedingungen bestimmen, welche man den Unternehmern gestatten
will, und dafuͤr sorgen, daß diese Bedingungen vollkommen erfuͤllt
sind, ehe sie noch alle Ausgaben bezahlen. Es muß streng auf diese Regel
gehalten werden, denn es gehen fast jedes Mal 2/3 des aufgewendeten Capitales
verloren, wenn die Arbeit nach dem Taglohn geschieht.
Beschreibung der im §. 1. erwaͤhnten
Sezwage.
Diese Sezwage hat beinahe die Form des gewoͤhnlichen Winkelmaßes der Maurer,
nur ist sie viel groͤßer. Sie besteht aus einer horizontalen Stange von 15
Fuß Laͤnge, auf deren Mitte ein senkrechtes, und folglich wagerecht auf der
ersteren Stange stehendes Stuͤk angebracht ist. Dieses senkrechte
Stuͤk hat beilaͤufig 3 Fuß Hoͤhe, und ist an seiner
Flaͤche mit einer Fuge bezeichnet, nach welcher sich das, an dessen oberem Theile
aufgehaͤngte Senkblei richten muß. Diese Vorrichtung laͤßt sich, was
ihre Form betrifft, mit nichts besser vergleichen, als mit einem Wagebalken, der
einen Zeiger traͤgt. Um das senkrechte Stuͤk sicherer zu befestigen,
ist es durch zwei viel leichtere Stuͤke von 4 Fuß Laͤnge
gestuͤzt, welche nach Links und nach Rechts um 4 Fuß von dem Grunde des
senkrechten Stuͤkes entfernt sind. Das horizontale Richtscheit wird mit einem
seiner Enden auf die Mitte oder Woͤlbung der Straße gesezt, waͤhrend
das andere Ende von einem kleinen, senkrechten Lineale gestuͤzt wird, welches
in einen Falz paßt, und welches, indem es in diesem von Oben nach Abwaͤrts
gleitet, gestattet, daß dieses Ende so hoch gehoben oder gesenkt werden kann, als es
die Kruͤmmung des Profiles erfordert. Drei andere kleine, dem ersteren
aͤhnliche Lineale dienen der Sezwage als Stuͤzpunkte; ihre Enden
senken sich daher, indem sie sich gegen den Boden stuͤzen, immer mehr und
mehr unter die Achse der horizontalen Stange. Wenn man also z.B. von dem Ende jener
Stange ausginge, die sich auf die Woͤlbung stuͤzt, und gegen das
andere Ende derselben fortschritte, so wuͤrde man als die Bedingungen der
Kruͤmmung, welche die Instruction fordert, beilaͤufig finden, daß die
senkrechten Lineale, von denen das erste 4 Fuß, das zweite 4 Fuß gegen das andere
Ende, das dritte noch um 4 Fuß weiter, und das vierte um 3 Fuß von diesem entfernt
ist, so wuͤrde man, wie gesagt finden, daß deren Enden sich unter den unteren
Theil der horizontalen Stange herabbegeben haben, und zwar das erste um einen Zoll,
das zweite um zwei Zoll, das dritte um 3 1/2, und das vierte endlich um 9 Zoll.
Diese Ordinaten geben die Woͤlbung der Straße; das Wasser sammelt sich am
tiefsten Theile, in der Naͤhe des Trottoirs, welches nur so hoch als die
Mitte des Fahrweges ist.Wir wuͤrden diese Mac-Adam'schen Vorschriften, die in dem
Straßenbaue Epoche gemacht haben, und uͤber welche bereits so viele
gute und schlechte Buͤcher geschrieben wurden, hier nicht mitgetheilt
haben, wenn wir uns nicht auf theoretische und praktische Weise leider
uͤberzeugt haͤtten, daß ein großer Theil unserer
Straßenbaubeamten gar keinen richtigen Begriff, viel weniger eine wahre
Kenntniß, von der Sache hat. Ein Theil dieser Herren liest nichts aus
Bequemlichkeit oder Faulheit; ein anderer Theil haͤlt sich
fuͤr so weise, daß er nichts weiter braucht, und ein anderer Theil
ist so schlecht gestellt, daß er, wenn er Familie hat, und zugleich auch ein
ehrlicher Mann bleiben will, an das Anschaffen von Buͤchern und
Journalen gar nicht denken kann. Man wird dieß fuͤr
uͤbertrieben halten, und doch ist es nur zu wahr. Man sehe nur das
System, nach welchem unsere Straßen im Herbste gewoͤhnlich
beschuͤttet werden, und man wird finden, daß dieß weiter nichts ist,
als ein regelloses, unzwekmaͤßiges, die Straßen ganz unfahrbar
machendes, und doch sehr kostspieliges Ueberdeken der Straßen mit Geschieben
von jeder Groͤße und jeder Form. Man macht auf diese Weise um
schweres Geld schlechte Straßen, die allen Verkehr hemmen, und verwandelt
die, an
den Straßen gelegenen, Gruͤnde durch das planlose Wuͤhlen nach
Material fuͤr Jahrzehende in unbrauchbare Streken, die sonst vielen
Menschen und Thieren Nahrung geben koͤnnten. – Wie vielen
unserer Straßenbau-Inspectoren muͤßten abgesezt werden, wenn
auch bei uns die, am Ende der 5ten Regel ausgesprochene Verordnung
gaͤlte? A. d. Ueb.