Titel: | Erfindungen und Verbesserungen an dem Baue und der Fabrikation von Stühlen, welchen der Erfinder den Namen zurüklegbare Lehnstühle beilegt, und auf welche sich Georg Minter, Tapezierer, Kunstschreiner und Sesselfabrikant, Princes-Street, Soho, Middlesex, am 9. Novbr. 1830 ein Patent geben ließ. |
Fundstelle: | Band 42, Jahrgang 1831, Nr. XV., S. 33 |
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XV.
Erfindungen und Verbesserungen an dem Baue und
der Fabrikation von Stuͤhlen, welchen der Erfinder den Namen zuruͤklegbare
Lehnstuͤhle beilegt, und auf welche sich Georg Minter, Tapezierer, Kunstschreiner und
Sesselfabrikant, Princes-Street, Soho, Middlesex, am 9. Novbr. 1830 ein Patent geben ließ.
Aus dem London-Journal of Arts. Jun. 1831, S.
156.
Mit Abbildungen auf Tab.
I.
Minter, Verbesserungen an Lehnstuͤhlen
Dieser Stuhl ist ein Stuhl mit einer Ruͤkenlehne fuͤr Invaliden an
welchem sich der Siz hebt, wie die Lehne sich senkt, was durch ein eigens geformtes
Gelenk hervorgebracht wird. Der Patent-Traͤger nennt diese Bewegung
eine Balancirbewegung. In Folge dieser Vorrichtung bleibt der Ruͤken, in was
immer fuͤr eine schiefe Richtung derselbe gebracht werden mag, so lang in
dieser Stellung, bis der Siz wieder abwaͤrts gedruͤkt wird, wodurch
dann die Ruͤkenlehne wieder ihre aufrechte Stellung erhaͤlt.
Fig. 28 ist
eine Seitenansicht des Stuhles; Fig. 29 zeigt eine Seite
des Gelenkes fuͤr sich allein; a ist der Siz, der
wie gewoͤhnlich mit Wolle oder Roßhaar ausgepolstert ist; b ist die, auf die gewoͤhnliche Weise gepolsterte
Ruͤkenlehne; c ist das Gelenk, in welchem sich
die Lehne bewegt; d ist ein hervorspringendes
Stuͤk, welches an der Basis der Lehne befestigt ist, und wie ein Hebel wirkt;
an dem unteren Ende desselben befindet sich eine Walze, die sich unter den unteren
Theil der Seitenleiste des Sizes begibt, um diesen zu heben, wie die punktirten
Linien zeigen, indem sich der vordere Theil des Sizes bei o um ein Angelgelenk beben laͤßt. Je mehr die Lehne
niedergedruͤkt wird, um so mehr erhebt sich der Siz, d.h. desto mehr wird er
eine gerade Linie mit der Lehne bilden; druͤkt man hingegen mit dem ganzen
Gewichte des Koͤrpers auf den Siz, so wird derselbe niedergedruͤkt
werden, und die Lehne dadurch wieder in ihre aufrechte Stellung kommen.
Der Patent-Traͤger nimmt den Balancirhebel (balance-leverage) als seine Erfindung in Anspruch, durch welchen
die Lehne und der Siz ohne irgend eine andere Vorrichtung jede Stellung behalten, in
die sie durch den Druk des Koͤrpers allein gebracht werden.