Titel: | Hrn. Johnson's Radschuh oder Wagensperre. |
Fundstelle: | Band 38, Jahrgang 1830, Nr. XCII., S. 344 |
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XCII.
Hrn. Johnson's Radschuh oder Wagensperre.
Aus dem Register of Arts. September S.
97.
Mit einer Abbildung auf Tab. VII.
Johnson's Radschuh oder Wagensperre.
Hr. Georg Friedr. Johnson zu
Canterbury in Kent, Toͤpfer (Tunbridge Ware
Manufacturer) ließ sich am 26. Jaͤner ein Patent auf eine Maschine
oder Vorrichtung ertheilen, welche statt des Radschuhes an Wagen und zu anderen
Zweken dienen koͤnnte.
Dieses Substitut eines Radschuhes besteht in der Anwendung eines Reibungsbandes oder
einer Bremse an der Nabe eines jeden Hinterrades. Die Art, wie die Reibung oder der
Druk erzeugt wird, ist Fig. 40. dargestellt, wo
a ein Hebel ist, der sich um den Stuͤzpunkt
b dreht, und bis zu dem Bedienten oder
Waͤchter hinten auf dem Wagen emporreicht. Dieser Hebel wirkt bei c auf die Stange dd,
welche mittelst der Stuͤke ff mit den
Reibungsbaͤndern oder Bremsen, ee,
verbunden ist, welche von der Achse getragen, und von den Raͤdern entfernt
gehalten werden, wenn sie nicht wirken sollen.
Wenn die Naben der Raͤder von Holz waͤren, muͤßte ein eiserner
Ring, an denselben angebracht werden, damit die Bremse auf dieselben wirken
kann.
Man hat solche Sperren oder Hemmen an den Wagen schon fruͤher vorgeschlagen:
sie sind allerdings bequemer als der bekannte Radschuh, den man unter das Rad legt,
wenn man, wie man zu sagen pflegt, einsperren will, indem man sie auf der und
loslassen kann, ohne daß man mit dem Wagen halten darf; sie haben aber denselben
Fehler, den die Sperrkette hat, daß sie naͤmlich den Reif des Rades die ganze
Streke uͤber, die es gesperrt hinlaͤuft, immer auf demselben Punkte sich
reiben lassen, folglich diesen an einzelnen Stellen aͤußerst
abnuͤzen.Es koͤnnen wohl auch, wo der Wagen schnell liefe, und ploͤzlich
gebremst wird, die Pferde an der Brust leiden, und der Wagen selbst kann
durch die ploͤzliche Hemmung umgeschnellt werden, wenn diese
allenfalls an einem Rade fruͤher eingriffe, als an dem anderen.A. d. Ue.