Titel: | Verbesserungen in Verfertigung des Papieres zu Papiertapeten zur Bekleidung der Wände, und in den hierzu nöthigen Apparaten, worauf Thom. Cobb in Colthorpe House bei Bradbury, Oxfordshire, sich am 15. Sept. 1829 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 38, Jahrgang 1830, Nr. XLI., S. 127 |
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XLI.
Verbesserungen in Verfertigung des Papieres zu
Papiertapeten zur Bekleidung der Waͤnde, und in den hierzu noͤthigen
Apparaten, worauf Thom.
Cobb in Colthorpe House bei Bradbury, Oxfordshire,
sich am 15. Sept. 1829 ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Julius.
1830. S. 32.
Cobb, uͤber Verfertigung des Papieres zu
Papiertapeten.
Dieses Patent umfaßt mehrere Gegenstaͤnde in Hinsicht auf Verfertigung der
Papiertapeten.
Erstens wird hier ein Verfahren angegeben, wie man gefaͤrbtes Papier
waͤhrend der Verfertigung desselben mit erhabenen Verzierungen ausstatten
kann, indem man den Zeug durch Walzen oder Platten laufen laͤßt, wovon
wenigstens eine mit dem gewuͤnschten Muster gravirt ist. Die Farbe wird dem
Zeuge zugesezt, ehe er in die Walzen kommt, und das Papier erhaͤlt folglich
bloß Eine Farbe.
Das zweite Verfahren hat gleichfalls den Zwek, dem Papiere erhabene Verzierungen,
jedoch erst nach Verfertigung desselben, zu geben. Auch hier werden Platten und
Walzen angewendet, nur mit dem Unterschiede, daß eine oder mehrere derselben gehizt
werden, so daß das Papier dadurch einen Glanz wie Seide oder andere Artikel
erhaͤlt.
Das dritte dient zur Vereinigung zweier Stuͤke Papier mittelst eines
Apparates, der alsogleich beschrieben werden soll, wodurch das Papier ein festeres
Ansehen gewinnt, und zugleich dauerhafter wird, wenn man es an die Waͤnde
anklebt. Die beiden Papierlagen koͤnnen entweder von derselben Farbe, oder
die eine kann weiß, die andere gefaͤrbt seyn. Die obere oder die
aͤußere Seite kann auf eine oder auf die andere der oben angegebenen Weisen
erhaben verziert seyn, oder sie koͤnnen beide, nachdem sie
zusammengefuͤgt worden sind, auf diese Weise erhaben verziert werden.
Das vierte Verfahren dient zur Vereinigung des Papieres mit Seide, Baumwolle oder mit irgend
einem anderen Stoffe, wodurch leztere Stoffe ein weit schoͤneres und
kostbareres Ansehen erhalten. Diese Stoffe werden auf einer Seite mit irgend einer
klebrigen Masse uͤberzogen, und nachdem sie gehoͤrig auf dem Papiere
ausgebreitet wurden, wie vorher durch die Walzen getrieben. Man empfiehlt das Papier
vorher durch Walzen mit Furchen an ihrem Umfange laufen zu lassen, wodurch es dann
leichter das Gepraͤge der gravirten Walze aufnimmt, und folglich auch der
Seide ein schaͤrferes Gepraͤge gibt.
Der fuͤnfte und lezte Gegenstand des Patentes ist die oben erwaͤhnte
Maschine zum Auseinanderkleben der Papierblaͤtter. In dieser Maschine wird
das weiße Papier, welches die untere Seite bilden soll, um eine mit einem Gewichte
gehoͤrig beschwerte Walze gewunden, damit es sich nicht so leicht abrollen
kann, und laͤuft dann aufwaͤrts durch zwei mit Pluͤsche
bekleidete Walzen, wovon die eine in einen sich drehenden Pinsel verwandelt werden
kann. Leztere dreht sich in einem mit Kleister gefuͤllten Gefaͤße, und
bedekt das Papier, wenn er mit demselben in Beruͤhrung kommt,
gleichfoͤrmig mit einer Kleisterlage. Das Papier laͤuft dann nach
aufwaͤrts fort, bis es auf eine große Trommel oder Aufwindewalze gelangt, wo
es das andere Papier trifft, mit welchem es zusammengepappt werden soll, und welches
von der gegenuͤber stehenden Seite der Maschine durch Leitungswalzen
herbeigefuͤhrt wird. Da Alles gehoͤrig mit Gewichten versehen ist,
wird das Papier ausgebreitet erhalten, und druͤkt gleichfoͤrmig an das
mit Kleister versehene Papier auf der Trommel, auf welcher es in jeder
erforderlichen Laͤnge aufgewunden wird.
Der Patent-Traͤger nimmt die erhabene Verzierung an Papiertapeten als
seine Erfindung in Anspruch, und beschraͤnkt sich nicht bloß auf die hier
angegebene Weise, das Papier zusammenzupappen, sondern nimmt jede andere bekannte
Methode zu diesem Ende in Anspruch.