Titel: | Verfahren, unter Krystall-Glas und unter gewöhnlichem Glase zu malen, dessen man sich auch zu optischen Spiegeln bedienen kann, und auf welches Hr. Mich. Schelheimer zu Paris am 21. Sept. 1822 ein Patent auf fünf Jahre nahm. |
Fundstelle: | Band 33, Jahrgang 1829, Nr. LXX., S. 306 |
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LXX.
Verfahren, unter
Krystall-Glas und unter gewoͤhnlichem Glase zu malen,
dessen man sich auch zu optischen Spiegeln bedienen kann, und auf
welches Hr. Mich.
Schelheimer zu Paris am 21. Sept. 1822 ein Patent auf fuͤnf
Jahre nahm.
Aus derDescription des Machines et
Procédés spécifiés dans les
Brevets par Mr. Christian. 1828.
Schelheimer, uͤber
Glas-Malerei.
Die Farben, deren man sich zu dieser Art von Malerei bedient,
sind mineralisches Silberweiß (blanc
d'Argent minéral); Chromgelb; Berlinerblau;
Kienruß; vegetabilischer rosenrother Carmin (Carmin couleur rose
végétale); Zinnober (vermillon minéral) und
Umber-Erde. Alle diese Farben werden mit fettem Firnisse
abgerieben.
Nachdem die Zeichnung auf dem Glase vollendet wurde,
faͤngt man mit den Licht-Tinten an, mit Weiß,
Gelb, Carmin, Blau und Gummi-Gutt, welches
durchscheinende Farben sind.
Um z.B. einen Schmetterling zu malen, traͤgt man zuerst
alle durchscheinenden Farben nach ihren gehoͤrigen
Nuͤancen auf, und endet mit den dunkleren, um die
lichteren herauszuheben.
Wenn man eine Rose malt, traͤgt man zuerst eine lichte
Tinte auf und schattirt hierauf mit dem dunkleren Carmine.
Bei allen Gegenstaͤnden, Blumen, Fruͤchten,
Voͤgeln, Schmetterlingen, Arabesken etc. faͤngt
man immer mit den durchscheinenden Farben an, und endet mit den
dunkleren.
Zur gruͤnen Farbe mischt man Berlinerblau und Chromgelb in
solchem Verhaͤltnisse, daß der gehoͤrige Ton von
Gruͤn zum Vorschein kommt.
Wenn man einige Lichter aufsezen will, so gravirt man mit einer
eisernen Spize, vorzuͤglich in die gruͤnen
Blaͤtter, wenn diese Detail fordern.
Nachdem das Gemaͤlde vollendet ist, traͤgt man eine
Schichte Silberweiß mit Gummi und Wasser abgerieben auf.
Spiegelglaͤser laͤßt man erst dann belegen, wenn
man das Gemaͤlde auf dieselben aufgetragen hat: das
Belegen selbst geschieht auf die gewoͤhnliche WeiseIst es moͤglich, daß man dieses in Deutschland
seit den aͤltesten Zeiten bekannte Verfahren zu
Paris so wenig gekannt haben sollte, daß man ein Patent
darauf ertheilen konnte?.