Titel: Verbesserung an Gabeln überhaupt, vorzüglich an Vorschneide- (oder Transchier-) Gabeln, worauf Gg. Rodgers, Messerschmid zu Sheffield, Yorkshire, Jonath. Cripps Hobson, Kaufmann ebendaselbst, und Jonath. Brownill, ebendaselbst, sich am 23. Dec. 1828 ein Patent ertheilen ließen.
Fundstelle: Band 33, Jahrgang 1829, Nr. XIV., S. 53
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XIV. Verbesserung an Gabeln uͤberhaupt, vorzuͤglich an Vorschneide- (oder Transchier-) Gabeln, worauf Gg. Rodgers, Messerschmid zu Sheffield, Yorkshire, Jonath. Cripps Hobson, Kaufmann ebendaselbst, und Jonath. Brownill, ebendaselbst, sich am 23. Dec. 1828 ein Patent ertheilen ließen. Aus dem London Journal of Arts. April 1829. S. 42. Mit Abbildungen auf Tab. II. [Verbesserung an Gabeln uͤberhaupt, vorzuͤglich an Vorschneide- (oder Transchier-) Gabeln.] Diese Verbesserung besteht in Anwendung zweier flachen Stuͤke Stahles oder harten Metalles, die zugleich als Wezer und als Haͤlter, oder nur als Wezer allein, an einer Gabel benuͤzt werden, diese mag nun eine urspruͤngliche Vorschneide- oder Transchier-Gabel seyn, oder nicht. Diese Stahlstuͤke sind so gekruͤmmt und vorgerichtet, daß man, wenn man sie aus einander schiebt, immer an ihren Durchschnittspunkten solche Winkel erhaͤlt, durch welche die Schneide des Messers geschaͤrft werden kann: diese gekruͤmmten Stahlstuͤke schaͤrfen naͤmlich die Messer weit besser, als die geraden. Die gekruͤmmten Flaͤchen selbst sind uͤbrigens nicht gewoͤlbt, sondern flach, und entweder gestreift, wie Stahl, oder wie Feilen zugehauen. Die Stahlstuͤke werden durch den Stiel der Gabel, vor dem Griffe, durchgestekt, und in ihrer Oeffnung durch eine Feder oder auf eine andere Weise festgehalten. Fig. 13 zeigt eine Gabel von der Seite mit zwei solchen Stahlstuͤken, die zugleich Wezer und Haͤlter bilden. Diese Stahlstuͤke ab sind flach, ungefaͤhr Ein Zwoͤlftel Zoll dik, und drehen sich etwas steif um den Stift oder Zapfen c. Sie sind an ihren Seiten so gekruͤmmt, daß, wenn sie mittelst ihres Stiftes oder Zapfens fest gehalten und oben noch so weit oder eng von einander gezogen werden, der Winkel, den sie in ihrem Durchschnitte bilden, beinahe immer derselbe ist von dem Durchschnittspunkte bis zu ihrem oberen Ende ihre ganze Laͤnge nach hinauf. Je nachdem nun die Kruͤmmung verschieden ist, wird auch der Winkel verschieden ausfallen, der uͤbrigens nach den Messern berechnet werden muß. Die Flaͤchen der Seiten dieser Stahlstuͤke sind flach; sie koͤnnen eben oder feilenartig zugehauen seyn, oder bloß gestreift seyn, wie Stahl; nur duͤrfen sie, wenn sie feilenartig zugehauen sind, nicht nach einerlei Richtung gehauen seyn, sondern in entgegengesezter Richtung; auf einer Flaͤche naͤmlich aufwaͤrts. In obiger Figur sind nur zwei Stahlstuͤke angebracht; es lassen sich aber, wenn man Lust hat, auch mehrere derselben anbringen, oder man kann ihnen auch die Form von Fig. 15 geben, oder irgend eine andere beliebige Form. Diese Stahlstuͤke muͤssen sich auf ihrem Stifte c etwas hart drehen, und hierzu dient eine Feder oder man kann auch mehrere Federn anbringen, die man mit Blattchen von KupferDas wollen wir an keinem Instrumente, das man bei Tische braucht, rathen.A. d. U. oder von anderem weichen Metall belegt; und auf beiden Wezern oder nur auf einem mittelst des Stiftes c befestigt. Diese Federn sind in Fig. 17 dargestellt, und koͤnnen auch noch auf andere Weise und in anderen Formen dargestellt werden. Fig. 14 und 16 zeigt die Gabel von der Ruͤkseite mit der Oeffnung in ihrem Stiele und mit dem Stifte oder Zapfen c, zur Aufnahme der Stahlstuͤke, der Blattchen und der Federn. Man koͤnnte statt des Stiftes c und der Federn auch eine Schraube zur Befestigung waͤhlen; allein die Schraube wird durch den Gebrauch loker, und die Stahlstuͤke oder Wezer halten dann nicht mehr so fest, daß man sie mit Vortheil brauchen koͤnnte. Wenn man sich nun dieser Stahlstuͤke, als Wezer, bedienen will (wie dieselben als Haͤlter dienen, ist ohnedieß klar), so darf man nur die Stahlstuͤke oͤffnen, und a, b, wie in Fig. 13 stellen, dann die Schneide des Messers in den Durchschnitt derselben legen, und so gegen sich ziehen, als ob man diese beiden Stuͤke in dieser Richtung durchschneiden wollte, und das Messer wird dadurch hinlaͤnglich geschaͤrft werden. Das Patent-Recht besteht in der Befestigung dieser Stahlstuͤke zum Wezen an der GabelPatent-Erklaͤrung von Hrn. Rotch. Unsere Leser werden sich erinnern, daß ein Hr. Felton (Polyt. Journ. B. XXIX. S. 221.) sich ein Patent auf eine Vorrichtung die Messer dadurch zu wezen, daß man sie zwischen Stahlstaͤben, durchzieht, geben ließ. Diese Erfindung gehoͤrt also nicht den gegenwaͤrtigen Patent-Traͤgern, und doch hat man ihnen ein Patent auf die Anwendung derselben ertheilt.A. d. U..

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