Titel: | Verbesserung an Gabeln überhaupt, vorzüglich an Vorschneide- (oder Transchier-) Gabeln, worauf Gg. Rodgers, Messerschmid zu Sheffield, Yorkshire, Jonath. Cripps Hobson, Kaufmann ebendaselbst, und Jonath. Brownill, ebendaselbst, sich am 23. Dec. 1828 ein Patent ertheilen ließen. |
Fundstelle: | Band 33, Jahrgang 1829, Nr. XIV., S. 53 |
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XIV.
Verbesserung an Gabeln
uͤberhaupt, vorzuͤglich an Vorschneide- (oder
Transchier-) Gabeln, worauf Gg. Rodgers, Messerschmid zu
Sheffield, Yorkshire, Jonath. Cripps Hobson, Kaufmann
ebendaselbst, und Jonath. Brownill, ebendaselbst, sich am 23. Dec. 1828 ein Patent
ertheilen ließen.
Aus dem London Journal of
Arts. April 1829. S. 42.
Mit Abbildungen auf Tab. II.
[Verbesserung an Gabeln uͤberhaupt,
vorzuͤglich an Vorschneide- (oder Transchier-)
Gabeln.]
Diese Verbesserung besteht in Anwendung zweier flachen
Stuͤke Stahles oder harten Metalles, die zugleich als
Wezer und als Haͤlter, oder nur als Wezer allein, an
einer Gabel benuͤzt werden, diese mag nun eine
urspruͤngliche Vorschneide- oder
Transchier-Gabel seyn, oder nicht. Diese
Stahlstuͤke sind so gekruͤmmt und vorgerichtet,
daß man, wenn man sie aus einander schiebt, immer an ihren
Durchschnittspunkten solche Winkel erhaͤlt, durch welche
die Schneide des Messers geschaͤrft werden kann: diese
gekruͤmmten Stahlstuͤke schaͤrfen
naͤmlich die Messer weit besser, als die geraden. Die
gekruͤmmten Flaͤchen selbst sind uͤbrigens
nicht gewoͤlbt, sondern flach, und entweder gestreift,
wie Stahl, oder wie Feilen zugehauen. Die Stahlstuͤke
werden durch den Stiel der Gabel, vor dem Griffe, durchgestekt,
und in ihrer Oeffnung durch eine Feder oder auf eine andere
Weise festgehalten.
Fig. 13 zeigt eine Gabel von der Seite mit zwei
solchen Stahlstuͤken, die zugleich Wezer und
Haͤlter bilden. Diese Stahlstuͤke ab sind flach,
ungefaͤhr Ein Zwoͤlftel Zoll dik, und drehen sich
etwas steif um den Stift oder Zapfen c. Sie sind an ihren Seiten so gekruͤmmt, daß,
wenn sie mittelst ihres Stiftes oder Zapfens fest gehalten und
oben noch so weit oder eng von einander gezogen werden, der
Winkel, den sie in ihrem Durchschnitte bilden, beinahe immer
derselbe ist von dem Durchschnittspunkte bis zu ihrem oberen
Ende ihre ganze Laͤnge nach hinauf. Je nachdem nun die
Kruͤmmung verschieden ist, wird auch der Winkel
verschieden ausfallen, der uͤbrigens nach den Messern
berechnet werden muß.
Die Flaͤchen der Seiten dieser Stahlstuͤke sind
flach; sie koͤnnen eben oder feilenartig zugehauen seyn,
oder bloß gestreift seyn, wie Stahl; nur duͤrfen sie,
wenn sie feilenartig zugehauen sind, nicht nach einerlei
Richtung gehauen seyn, sondern in entgegengesezter Richtung; auf
einer Flaͤche naͤmlich aufwaͤrts.
In obiger Figur sind nur zwei Stahlstuͤke angebracht; es
lassen sich aber, wenn man Lust hat, auch mehrere derselben
anbringen, oder man kann ihnen auch die Form von Fig. 15 geben, oder irgend eine andere beliebige
Form.
Diese Stahlstuͤke muͤssen sich auf ihrem Stifte c etwas hart drehen, und hierzu
dient eine Feder oder man kann auch mehrere Federn anbringen,
die man mit Blattchen von KupferDas wollen wir an keinem Instrumente, das man bei Tische
braucht, rathen.A. d. U. oder von anderem weichen Metall belegt; und auf beiden
Wezern oder nur auf einem mittelst des Stiftes c befestigt. Diese Federn sind in
Fig.
17 dargestellt, und koͤnnen auch noch auf
andere Weise und in anderen Formen dargestellt werden. Fig. 14 und 16
zeigt die Gabel von der Ruͤkseite mit der Oeffnung in
ihrem Stiele und mit dem Stifte oder Zapfen c, zur Aufnahme der
Stahlstuͤke, der Blattchen und der Federn.
Man koͤnnte statt des Stiftes c und der Federn auch eine Schraube zur Befestigung
waͤhlen; allein die Schraube wird durch den Gebrauch
loker, und die Stahlstuͤke oder Wezer halten dann nicht
mehr so fest, daß man sie mit Vortheil brauchen
koͤnnte.
Wenn man sich nun dieser Stahlstuͤke, als Wezer, bedienen
will (wie dieselben als Haͤlter dienen, ist ohnedieß
klar), so darf man nur die Stahlstuͤke oͤffnen,
und a, b, wie in Fig.
13 stellen, dann die Schneide des Messers in den
Durchschnitt derselben legen, und so gegen sich ziehen, als ob
man diese beiden Stuͤke in dieser Richtung durchschneiden
wollte, und das Messer wird dadurch hinlaͤnglich
geschaͤrft werden.
Das Patent-Recht besteht in der Befestigung dieser
Stahlstuͤke zum Wezen an der GabelPatent-Erklaͤrung von Hrn. Rotch. Unsere Leser werden
sich erinnern, daß ein Hr. Felton (Polyt.
Journ. B.
XXIX. S. 221.) sich ein Patent auf eine
Vorrichtung die Messer dadurch zu wezen, daß man sie
zwischen Stahlstaͤben, durchzieht, geben ließ.
Diese Erfindung gehoͤrt also nicht den
gegenwaͤrtigen Patent-Traͤgern, und
doch hat man ihnen ein Patent auf die Anwendung
derselben ertheilt.A. d. U..