Titel: Verbesserte Spreng-Methode; vorzüglich zur Verhütung der Unfälle beim Sprengen.
Fundstelle: Band 31, Jahrgang 1829, Nr. CVIII., S. 382
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CVIII. Verbesserte Spreng-Methode; vorzuͤglich zur Verhuͤtung der Unfaͤlle beim Sprengen. Aus dem Mechanics' Magazine. N. 283. 10. Jaͤner 1829. S. 381. (Mit einer Abbildung auf Tab. VI.) Verbesserte Spreng-Methode. Einsender sah folgende Methode bei dem Sprengen der Mauern147) und Felsen im Großen anwenden, ohne daß sich bei derselben so haͤufig, wie gewoͤhnlich, Unfaͤlle ereignet haͤtten. Nachdem das Loch auf die gewoͤhnliche Weise gebohrt, gereinigt und getroknet wurde, wird, mittelst eines zinnernen Trichters von der hier gezeichneten Form, die gehoͤrige Ladung Pulvers eingeschuͤttet, aber nicht eingerammt. Die Zuͤndroͤhre (aus Schilf, Weizenstroh oder Papier), welche das Pulver enthaͤlt, durch welches die Ladung angezuͤndet wird, wird auf diese aufgesezt, und der uͤbrige Zwischenraum mit trokenem Sande angefuͤllt. Hierauf legt man die Lunte auf die Zuͤndroͤhre, und haͤuft um erstere Sand bis an ihr oberes Ende an. Nun kann man die Lunte mit Sicherheit anzuͤnden. Die Vortheile bei dieser Methode sind: 1) Der Trichter laͤßt keine Pulverkoͤrner und keinen Pulverstaub an den Seiten und an der Muͤndung des Bohrloches haͤngen bleiben. Dadurch wird Eine Moͤglichkeit von Unfaͤllen beseitigt. 2) Durch Anwendung des trokenen Sandes mittelst des Trichters wird die Gefahr einer Explosion, die bei der gewoͤhnlichen Methode, wo man in das Bohrloch allerlei Steine und Erde mittelst eines eisernen Instrumentes auf frei daliegendes Schießpulver einrammt, nothwendig, und wie die Erfahrung zeigt, sehr groß ist, vollkommen beseitigt. 3) Hindert der um die Lunte aufgehaͤufte Sand die zu schnelle Mittheilung des Feuers an die Zuͤndroͤhre, so daß der Arbeiter, nachdem er die Lunte angezuͤndet hat, noch Zeit genug findet, um sich in hinlaͤngliche Entfernung zu fluͤchten. Wer zweifelt, daß der Sand das gefaͤhrliche Einrammen vollkommen ersezt, mag's nur versuchen148).

Tafeln

Tafel Tab. VI
Tab. VI