Titel: | Verbesserung beim Zurichten der Tücher, worauf Jos. Clisild Daniell, Tuchmacher zu Stoke, Wiltshire, sich am 2. Jäner 1828. ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 31, Jahrgang 1829, Nr. XIII., S. 43 |
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XIII.
Verbesserung beim Zurichten der Tuͤcher,
worauf Jos. Clisild
Daniell, Tuchmacher zu Stoke, Wiltshire, sich am
2. Jaͤner 1828. ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem London Journal of Arts. Septbr. 1828. S.
344.
Mit Abbildungen auf Tab.
I.
Daniell's Verbesserung beim Zurichten der
Tuͤcher.
Diese Verbesserung besteht in einem Apparate zum Zurichten der Tuͤcher
mittelst der Hand, d.h., mit Handkardaͤtschen statt der sogenannten
Rauh-Muͤhle (Gig-Muͤhle oder Geige), oder der
Buͤrstenmaschine, deren man sich gewoͤhnlich zum Zurichten der
Tuͤcher bedient, nachdem das Haar auf dem Tuche geschoren wurde, um dem Tuche
die gehoͤrige Glaͤtte und seinen Glanz zu geben.
Fig. 28 zeige
diesen Apparat von der Seite. Er besteht aus zwei Endgestellen, a, a, die zwei steinerne Platten, b, b, fuͤhren, die also durchaus nicht elastisch sind, und auf
welchen das Tuch ruht, waͤhrend es mit den Karten oder Buͤrsten mit
der Hand gebuͤrstet oder zugerichtet wird.
Das Tuch, welches zugerichtet werden soll, ist auf der Walze, c, aufgerollt, und laͤuft von dieser uͤber die
Flaͤche der Tafel, b, und uͤber die Walzen
auf dem oberen Theile des Gestelles hinab uͤber die andere Steinplatte, b, zur Aufnahms-Walze d.
An den Enden der Walzen, c, und, d, sind Sperrraͤder mit Sperrkegeln, die in die Zaͤhne der
ersteren eingreifen, und so das Tuch gehoͤrig ausgespannt halten.
Die beiden Stuͤke des Tuches, welche uͤber die Steinplatten, b, b, hingespannt sind, sind nun in derjenigen Lage, in
welcher das Tuch zugerichtet werden kann, was hier mittelst der in Fig. 29 vorgestellten
Handkarden, oder mittelst eines anderen hierzu tauglichen Werkzeuges geschieht.
Nachdem das Tuch auf den Steinplatten hinlaͤnglich zugerichtet wurde, werden
die Sperrkegel aus den Sperrraͤdern ausgehoben, und die Walze, c, nachgelassen, um andere Theile des Tuches auf die
Steinplatten zu bringen, die daselbst wieder zugerichtet werden.
Wenn das Tuch naß zugerichtet werden soll, so wird ein Trog, e, mit Wasser unter die Maschine gestellt, und das Tuch von der Walze, c, unter der Leitungswalze, f, in dem Wasser durchgefuͤhrt, wie die punktirten Linien
zeigen.
Die Walzen, c, und d, werden,
wie der Patent-Traͤger angibt, durch Kurbeln gedreht; zuweilen ist
jedoch eine groͤßere Kraft, als die einer Kurbel und einer Hand nothwendig,
um das nasse Tuch uͤber die Steinplatten gehoͤrig zu spannen. In
diesem Falle bringt der Patent-Traͤger an jeder Walze ein großes
Zahnrad an, und laͤßt dieses durch einen Triebstok auf einer Spindel treiben,
welche mittelst eines Laufbandes von einer Dampfmaschine oder irgend einer anderen
Triebkraft in Umlauf gesezt wird. Dieser Triebstok kann mittelst eines Handhebels
leicht außer Umtrieb gesezt werden.
Da es bereits aͤhnliche Apparate gibt, so nimmt der
Patent-Traͤger bloß die Steinplatten, b,
b, oder irgend andere harte Tafeln, als sein Patentrecht in Anspruch, wodurch,
indem diese Platten nicht nachgeben, die Spizen der Karden kraͤftiger
eingreifen, und das Haar ebener legen, als auf die gewoͤhnliche Weise.