Titel: | Verbesserung an den Glokenzügen, und anderen ähnlichen Vorrichtungen, worauf Heinr. Potter Burt, Eisenhändler zu Borough of Devizes, Wiltshire, am 14. April 1824 sich ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 17, Jahrgang 1825, Nr. XCVI., S. 451 |
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XCVI.
Verbesserung an den Glokenzügen, und anderen
ähnlichen Vorrichtungen, worauf Heinr.
Potter Burt, Eisenhändler zu Borough of Devizes, Wiltshire, am 14. April 1824 sich ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem London Journal of Arts. N. 52. S.
235.
Mit Abbildungen auf Tab.
X.
Burt's, Verbesserung an den Glokenzügen, und ähnlichen
Vorrichtungen.
Der Patent-Traͤger bemerkt, daß alle
gegenwaͤrtigen Glokenzuͤge sich um eine Achse oder einen Stift drehen,
die entweder an einer Platte befestigt, oder in die Mauer oder Taͤfelung des
Zimmers eingeschlagen sind, in welchem man sie aufgezogen hat, und daß folglich,
wenn einmahl Ausbesserung noͤthig wird, z.B. am Drahte, auch die Abnahme der
Platte oder das Ausziehen des Stiftes nothwendig wird, wobei entweder die Tapeten
oder die Mahlerei, oder die Taͤfelung leiden. Um diesen, oͤfters
bedeutenden Nachtheilen abzuhelfen, hat der Patent-Traͤger folgende
Methoden die Zuͤge an ihren Platten anzuheften, und von denselben abzunehmen,
vorgeschlagen, durch welche die Tapeten etc. nichts zu befahren haben.
Fig. 19.
zeigt einen ausgeschnittenen Glokenzug nach der Verbesserung des
Patent-Traͤgers. Die Platte, a, kann an
ihrer bestimmten Stelle befestigt werden: der Zug aber, welcher sich um eine Achse
in den Pfeilern, b, dreht, kann, zugleich mit diesen,
aus der Platte weggenommen werden, wenn man die Schrauben der Lippen, cc, wegnimmt, indem sich daselbst kleine Quer-Einschnitte in der
Platte, a, befinden, durch welche die Pfeiler des Zuges
durchlaufen. Auf diese Weise kann, wo immer Ausbesserung nothwendig ist, der Zug
ohne alle Beschaͤdigung der Mauer, Tapeten etc. abgenommen werden.
Fig. 20.
zeigt einen krahnfoͤrmigen Zug, welcher, statt daß er durch einen in die
Mauer eingetriebenen Stift befestigt, oder daß der Stift in die Platte, aaa, eingenietet ist, welche an der Mauer bestigt
wird, seinen Schenkel, b, sammt seiner Achse auf einer
beweglichen Platte, cc, aufgezogen hat, welche auf
die bewegliche Platte, die mit eigenen Einschnitten zur Aufnahme derselben versehen
ist, aufgeschraubt, und wieder von derselben abgenommen werden kann, wodurch alles
Verderben der Tapeten etc. vermieden wird.
Fig. 21. ist
ein Glokenzug im Vorhause, der sich um ein Gewinde dreht, welches die
Befestigungs-Schraube und die Achse des Zuges zugleich ist. Bei b ist der Draht oder die Ziehstange angebracht, welche,
zum Schuze bis zu einer gewissen Entfernung hinab, in eine Roͤhre
eingeschlossen ist, die durch Puncte hier angedeutet wird. Fig. 22. ist ein concaver
hemisphaͤrischer Glokenzug fuͤr ein Thor, welcher, wenn er einmahl in
einen Thuͤrpfosten eingelassen, und an demselben befestigt ist, niemahls
wieder bei eintretender Reparatur des Drahtes etc. abgenommen werden darf, indem der
Zug mit seinem Stiefel, a, durch Abschraubung und
Ausziehung des lezteren aus der Concavitaͤt, in welcher er angeschraubt ist,
herausgenommen, und wieder in dieselbe eingeschraubt werden kann.