Titel: | Neue Art hämmerbare Hufeisen aus gegossenem Metalle nach einem neuen und verbesserten Plane sowohl für Zug- als für Reitpferde und für andere Thiere zu verfertigen, worauf Th. Bernard Wilh. Dudley, Mechaniker, Kingstreet, Parish St. Anne, Westminster, Middlesex, dd. 16ten December 1823 sich ein Patent geben ließ. |
Fundstelle: | Band 14, Jahrgang 1824, Nr. VII., S. 19 |
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VII.
Neue Art hämmerbare Hufeisen aus gegossenem
Metalle nach einem neuen und verbesserten Plane sowohl für Zug- als für
Reitpferde und für andere Thiere zu verfertigen, worauf Th. Bernard Wilh. Dudley, Mechaniker,
Kingstreet, Parish St. Anne, Westminster, Middlesex, dd. 16ten December
1823 sich ein Patent geben ließ.
Aus dem London Journal of Arts and Sciences. Februar
1824, S. 70.
Mit Abbildungen auf Tab.
I.
Dudley über hämmerbare Hufeisen aus Metalle.
Herr Dudley erklaͤrt die
neulich in einem thieraͤrztlichen Werke des Hrn. J. Goodwin, Esq., und koͤnigl. Stallmeisters beschriebenen, unten
hohlen und regelmaͤßig gebildeten, Hufeisen unter allen bisher erfundenen
fuͤr die besten: da er es aber unmoͤglich fand vollkommen
gleichfoͤrmige Hufeisen nach der alten Methode aus haͤmmerbarem Eisen
zu schmieden, so schlaͤgt er vor dieselben aus Modeln, welche nach allen
Regeln geformt wurden, zu gießen, und dann anzulassen.
Diese Hufeisen muͤssen aus den besten Gaͤnsen (charcoal pig-iron) nach Modeln von verschiedener Groͤße nach
den verschiedenen Fuͤßen der Pferde gegossen werden: Fig. 17 zeigt die
Unterseite eines solchen Hufeisens; Fig. 13 den
Querdurchschnitt desselben. Die gegossenen Hufeisen werden entkohlstofft, indem man
sie in geschlossenen Gefaͤßen, umringt mit Koͤrpern, welche eine große
Verwandtschaft zum Kohlenstoffe besizen, z.B. Eisenfeile, Hammerschlag etc. roth
gluͤht: ein Verfahren, das allgemein bekannt ist.
Die Verbesserung an dem Hufeisen selbst ist eine Leiste oder ein aufsteigender Saum
an der innern Kante der unteren Flaͤche desselben, wodurch das Eindringen des
Koches und der Steinchen zwischen dem Hufe und dem Eisen verhindert wird. Auf diese
Weise kann man, wenn man fuͤr sein Pferd einmahl ein bestimmtes Eisen, N. 1, 2. 3 etc. gewaͤhlt hat, welches genau
fuͤr den Fuß desselben paßt, immer dasselbe Eisen von derselben Groͤße und Form wieder
erhalten; ein Vortheil, wodurch alle Gefahr des Verderbens des Hufes, wie es so oft
bei der unregelmaͤßigen Form der geschmiedeten Hufeisen, die nicht auf den
Huf des Pferdes passen, der Fall ist, vollkommen vermieden wird.
Der Patent-Traͤger nimmt bloß das Haͤmmerbarmachen der
gegossenen Hufeisen, und die Leiste innenwendig unten an denselben als sein Recht in
Anspruch6) .
Tafeln
