Titel: Neue Art hämmerbare Hufeisen aus gegossenem Metalle nach einem neuen und verbesserten Plane sowohl für Zug- als für Reitpferde und für andere Thiere zu verfertigen, worauf Th. Bernard Wilh. Dudley, Mechaniker, Kingstreet, Parish St. Anne, Westminster, Middlesex, dd. 16ten December 1823 sich ein Patent geben ließ.
Fundstelle: Band 14, Jahrgang 1824, Nr. VII., S. 19
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VII. Neue Art hämmerbare Hufeisen aus gegossenem Metalle nach einem neuen und verbesserten Plane sowohl für Zug- als für Reitpferde und für andere Thiere zu verfertigen, worauf Th. Bernard Wilh. Dudley, Mechaniker, Kingstreet, Parish St. Anne, Westminster, Middlesex, dd. 16ten December 1823 sich ein Patent geben ließ. Aus dem London Journal of Arts and Sciences. Februar 1824, S. 70. Mit Abbildungen auf Tab. I. Dudley über hämmerbare Hufeisen aus Metalle. Herr Dudley erklaͤrt die neulich in einem thieraͤrztlichen Werke des Hrn. J. Goodwin, Esq., und koͤnigl. Stallmeisters beschriebenen, unten hohlen und regelmaͤßig gebildeten, Hufeisen unter allen bisher erfundenen fuͤr die besten: da er es aber unmoͤglich fand vollkommen gleichfoͤrmige Hufeisen nach der alten Methode aus haͤmmerbarem Eisen zu schmieden, so schlaͤgt er vor dieselben aus Modeln, welche nach allen Regeln geformt wurden, zu gießen, und dann anzulassen. Diese Hufeisen muͤssen aus den besten Gaͤnsen (charcoal pig-iron) nach Modeln von verschiedener Groͤße nach den verschiedenen Fuͤßen der Pferde gegossen werden: Fig. 17 zeigt die Unterseite eines solchen Hufeisens; Fig. 13 den Querdurchschnitt desselben. Die gegossenen Hufeisen werden entkohlstofft, indem man sie in geschlossenen Gefaͤßen, umringt mit Koͤrpern, welche eine große Verwandtschaft zum Kohlenstoffe besizen, z.B. Eisenfeile, Hammerschlag etc. roth gluͤht: ein Verfahren, das allgemein bekannt ist. Die Verbesserung an dem Hufeisen selbst ist eine Leiste oder ein aufsteigender Saum an der innern Kante der unteren Flaͤche desselben, wodurch das Eindringen des Koches und der Steinchen zwischen dem Hufe und dem Eisen verhindert wird. Auf diese Weise kann man, wenn man fuͤr sein Pferd einmahl ein bestimmtes Eisen, N. 1, 2. 3 etc. gewaͤhlt hat, welches genau fuͤr den Fuß desselben paßt, immer dasselbe Eisen von derselben Groͤße und Form wieder erhalten; ein Vortheil, wodurch alle Gefahr des Verderbens des Hufes, wie es so oft bei der unregelmaͤßigen Form der geschmiedeten Hufeisen, die nicht auf den Huf des Pferdes passen, der Fall ist, vollkommen vermieden wird. Der Patent-Traͤger nimmt bloß das Haͤmmerbarmachen der gegossenen Hufeisen, und die Leiste innenwendig unten an denselben als sein Recht in Anspruch6).

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