Titel: | Art, die Leichname der Todten in den Särgen zu befestigen, worauf Joh. Hughes, Hosenhändler zu Barking in der Grafschaft Essen, sich am 11. September 1823 ein Patent geben ließ. |
Fundstelle: | Band 13, Jahrgang 1824, Nr. LXXI., S. 341 |
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LXXI.
Art, die Leichname der Todten in den Särgen zu
befestigen, worauf Joh.
Hughes, Hosenhändler zu Barking in der Grafschaft
Essen, sich am 11. September 1823 ein Patent
geben ließ.
Aus dem Repertory of Arts, Manufactures and
Agriculture, Februar 1824. S. 129.
Mit Abbildungen auf Tab. VII. Fig. 23.
Hughes's Methode die Leichname in Särgen zu befestigen.
Diese Erfindung besteht in einem Extra-Boden des
Sarges, auf welchem der Leichnam mittelst Platten, Ketten, Stangen, Federn,
Baͤndern aus gegossenem oder geschlagenem Eisen, Stahle oder Metalle
befestigt wird. Dieser Extra-Boden wird mit dem darauf befestigten Leichname
an dem wirklichen Boden oder an den Seitenwaͤnden des Sarges mittelst
Schloͤssern, Federn, Schnallen, Bolzen, Nieten, Schrauben, Naͤgeln auf
irgend eine beliebige Art fest gemacht. Er kann aus Holz, Stahl, Eisen oder aus
irgend einem anderen Metalle verfertigt werden: wenn er bloß aus Holz ist, so muß er
mit eisernen Baͤndern versehen werden, damit man ihn nicht ausschneiden
kann.
Der Patent-Traͤger beschraͤnkt sich uͤbrigens nicht bloß
auf diese hier angegebenen Befestigungsarten, und braucht auch nicht alle derselben
auf ein Mahl, außer unter bestimmten Umstaͤnden.
Anmerkungszeichen zu dieser Fußnote fehlt im Text.
Fuͤr uns Deutsche kann diese Vorrichtung nicht jenes Interesse haben,
wie fuͤr den Britten, der die Leichen seiner Lieben oft aus allen
fuͤnf Welttheilen zusammen holen muß, und dabei in Gefahr ist,
garstig betrogen zu werden. Wir koͤnnen sie indessen als Beitrag zur
Kunst des Pakens benuͤzen. A. d. Ueb.
A, ist der Zapfen, durch welchen, wenn er in dem Stiefel
H, eingesezt wird, die beiden Boͤden an
einander befestigt werden. H, wird an dem wahren Boden
des Sarges angeschraubt oder angenietet. B, sind die
Stifte, welche durch das Loch oben an dem Zapfen A,
eingetrieben werden, und zwei oder mehrere Haͤlter in dem Stiefel heraus
treiben und mittelst einer Schulter innerhalb dieses Stiefels festgehalten werden.
K, ist ein anderer Zapfen mit einer Feder zum
Heraustreiben der Haͤlter, wie oben angegeben wurde. C, ist ein Halsband um den Hals der Leiche. D,
sind zwei andere Baͤnder: die zwei oberen Enden derselben gehen durch die
Loͤcher in dem Halsbande, und werden mittelst Schrauben und Nieten unten auf
dem Extra-Boden des Sarges angeschraubt; die anderen Enden dieser
Baͤnder laufen unter die Arme des Leichnames und durch den
Extra-Boden, und werden, so wie die oberen, unten an demselben angeschraubt.
E, sind die Leibbaͤnder, die auf dieselbe
Weise befestigt werden, wie die Knie- und Knoͤchelbaͤnder F, und G. L, eine unbestimmte Anzahl von zusammen genieteten oder
geschweißten Baͤndern, welche ein Gitter oder einen Kaͤfig
uͤber den ganzen Leichnam bilden, und auf obige Weise an dem
Extra-Boden oder an den Waͤnden des Sarges befestigt sind. M, zeigt den Leichnam auf dem Extra-Boden
befestigt.